Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 2,16 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 0,97 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2014 zu 60%, das sind 57.104,73 €, kostenmindernd
vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem
Betriebsergebnis 2013 (33.158,93 €) werden kostenmindernd vorgetragen.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der
verbleibenden 30%, das sind 96.117,27 €, ein kostensteigender Vortrag der
bisher nicht verwendeten 50% der Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung
2013, das sind -25.758,72 € und ein kostenmindernder Vortrag aus der
Betriebskostenabrechnung 2014 in Höhe von 100%, das sind 113.859,18€. Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 219.975,36 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,51 € festgesetzt.
5.
Die VII.
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2015 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 hat ergeben, dass eine
Änderung der Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen
Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2016 auf 2,16 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die
Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,14 €/m³) und die
Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,97 € pro Quadratmeter versiegelter
und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation
ergab eine Gebühr von 0,94 €/m²).
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher drei
Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer
Umstände, Kostenunterdekkungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines
Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.
Es können in der Gebührenkalkulation
Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2012, 2013 und 2014 erfolgen. Die
Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es
auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.
2.1. Ergebnisvorträge
Schmutzwasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2012 hat
für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 235.671,03 €
ergeben. Dieses Ergebnis wurde kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014
vorgetragen.
Die Betriebskostenabrechnung 2013 hat eine
Überdeckung von 331.589,33 € ergeben, von denen 90% in die Kalkulation
2015 vorgetragen wurden. Die verbleibenden 10% (33.158,93 €) werden
kostenmindernd in die Kalkulation 2016 vorgetragen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2014 beläuft sich auf eine Überdeckung in Höhe von 95.174,55 € und wird zu 60%
(57.104,73 €) in die Gebührenkalkulation 2016 vorgetragen.
2.2. Ergebnisvorträge
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2012 hat
für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von 320.390,90 €
ergeben. Davon wurden 30% in die Gebührenkalkulation 2014 und 40% in die
Gebührenkalkulation 2015 vorgetragen. Da der vollständige Vortrag des
Ergebnisses 2012 spätestens in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt
werden muss, wurde der verbleibende Vortrag von 30% (96.117,27 €) vorgenommen.
Die Betriebskostenabrechnung 2013 hat eine
Unterdeckung von -51.517,43 € ergeben. Diese wurde zu 50 % in der
Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt. Die verbleibenden 50 % (-25.758,72 €) werden in die
Gebührenkalkulation 2016 vorgetragen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2014 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von
113.859,18 € aus, die vollständig in die Gebührenkalkulation 2016
einfließt.
Durch das Landesumweltamt erfolgte eine
Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der Sonderrücklage
für den Gebührenausgleich 219.975,36 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser
Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem
Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation
aus.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,51 €. 2015 belaufen sich diese Kosten auf 25,22 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2016 werden für die
Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.080.000,00 € und
für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 4.740.000,00 € erwartet.
Alternativen:
keine