Betreff
VII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/0295/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 2,16 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014 zu 60%, das sind 57.104,73 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2013 (33.158,93 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 30%, das sind 96.117,27 €, ein kostensteigender Vortrag der bisher nicht verwendeten 50% der Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013, das sind -25.758,72 € und ein kostenmindernder Vortrag aus der Betriebskostenabrechnung 2014 in Höhe von 100%, das sind 113.859,18€. Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 219.975,36 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,51 € festgesetzt.

 

5.       Die VII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2015 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2016 auf 2,16 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,14 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,97 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 0,94 €/m²).

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher drei Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdekkungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.

 

Es können in der Gebührenkalkulation Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2012, 2013 und 2014 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

 

 

2.1. Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2012 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 235.671,03 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2013 hat eine Überdeckung von 331.589,33 € ergeben, von denen 90% in die Kalkulation 2015 vorgetragen wurden. Die verbleibenden 10% (33.158,93 €) werden kostenmindernd in die Kalkulation 2016 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014 beläuft sich auf eine Überdeckung in Höhe von 95.174,55 € und wird zu 60% (57.104,73 €) in die Gebührenkalkulation 2016 vorgetragen.

 

 

2.2. Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2012 hat für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von 320.390,90 € ergeben. Davon wurden 30% in die Gebührenkalkulation 2014 und 40% in die Gebührenkalkulation 2015 vorgetragen. Da der vollständige Vortrag des Ergebnisses 2012 spätestens in der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt werden muss, wurde der verbleibende Vortrag von 30% (96.117,27 €) vorgenommen.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2013 hat eine Unterdeckung von -51.517,43 € ergeben. Diese wurde zu 50 % in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt. Die verbleibenden 50 %          (-25.758,72 €) werden in die Gebührenkalkulation 2016 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von 113.859,18 € aus, die vollständig in die Gebührenkalkulation 2016 einfließt.

 

Durch das Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 219.975,36 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation aus.

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,51 €. 2015 belaufen sich diese Kosten auf 25,22 € pro Zähler.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushaltsjahr 2016 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.080.000,00 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 4.740.000,00 € erwartet.

 


Alternativen:

keine