Betreff
5. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich
Beteiligung der von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange, beteiligte Verbände und Stellen gem. § 27 a i. V. m. § 29 LG NRW
Vorlage
FB4/0294/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zur 5. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 21.Dezember 2011 gem. § 29 und § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Natur­haushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG -) in der zurzeit geltenden Fassung die Fortführung der 5. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich - gem. Aufstellungsbeschluss vom 2. Oktober 2002 und die erneute frühzeitige Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und der Bürger beschlossen.

 

Anlass der Änderungen war die Meldung des Gebietes "Ilvericher Altrhein­schlinge" als Schutzgebiet gem. Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU (FFH - Richtlinie).

 

Gegenstand der 5. Änderung des Landschaftsplanes ist die Erweiterung des Naturschutzgebietes "Ilvericher Altrheinschlinge" entsprechend der Abgrenzung des FFH - Schutzgebietes und die Ergän­zung der Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes zum IMSG "Ilvericher Altrheinschlinge" um die FFH - bedingten Anforderungen.

 

Der Kreistag hat am 25. März 2015 gem. § 27 a und 27 c Landschaftsgesetz NRW die Durchfüh­rung des Beteiligungsverfahrens und die Auslegung der Entwurfsfassung beschlossen.

 

Gemäß § 27 a des Landschaftsgesetzes NW wurde die Stadt beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Termin für die Abgabe der Stellungnahme war der 16. September 2015. Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte insofern vorbehaltlich des Beschlusses durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften als zuständigen Fachausschuss.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine