Beteiligung der von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange, beteiligte Verbände und Stellen gem. § 27 a i. V. m. § 29 LG NRW
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage
beigefügte Stellungnahme zur 5. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis
Neuss, Teilabschnitt III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 21.Dezember
2011 gem. § 29 und § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG -) in der zurzeit geltenden
Fassung die Fortführung der 5. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis
Neuss, Teilabschnitt III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich - gem.
Aufstellungsbeschluss vom 2. Oktober 2002 und die erneute frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger beschlossen.
Anlass der Änderungen war die Meldung des Gebietes "Ilvericher
Altrheinschlinge" als Schutzgebiet gem. Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU (FFH - Richtlinie).
Gegenstand der 5. Änderung des Landschaftsplanes ist die Erweiterung des
Naturschutzgebietes "Ilvericher Altrheinschlinge" entsprechend der
Abgrenzung des FFH - Schutzgebietes und die Ergänzung der Darstellungen und
Festsetzungen des Landschaftsplanes zum IMSG "Ilvericher
Altrheinschlinge" um die FFH - bedingten Anforderungen.
Der Kreistag hat am 25. März 2015 gem. § 27 a und 27 c Landschaftsgesetz
NRW die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und die Auslegung der
Entwurfsfassung beschlossen.
Gemäß § 27 a des Landschaftsgesetzes NW wurde die Stadt beteiligt und
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Termin für die Abgabe der
Stellungnahme war der 16. September 2015. Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte
insofern vorbehaltlich des Beschlusses durch den Ausschuss für Planung und
Liegenschaften als zuständigen Fachausschuss.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine