Betreff
Unterbringung von Asylsuchenden, Konzept zum weiteren Vorgehen aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen
Vorlage
FB2/0293/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.         mit den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg eine Verlängerung der Notunterkunft des Landes in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien 2016 zu vereinbaren;

2.         mit den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg die Einrichtung einer Notunterkunft des Landes im Schulgebäude und der Turnhalle der städt. Barbara–Gerretz-Schule zu vereinbaren und diese nach den Osterferien 2016 zunächst für ein Jahr zu betreiben;

3.         Verhandlungen mit dem Bauverein Meerbusch e.V., GWG Viersen e.V., Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Düsseldorf und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen zum Bau von Sozialwohnungen, die zunächst als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können, für die Standorte „Insterburger Straße“, „Düsseldorfer Straße“, „Rottstraße“ und „Dickes Loch“ aufzunehmen;

4.         mit der Ev. Kirchengemeinde Büderich Verhandlungen über die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück an der „Karl Arnold Straße“ zu führen.

Soweit die Verhandlungen mit den Wohnungsbaugesellschaften für eine zeitnahe Errichtung eines Geschosswohnungsbaus als Flüchtlingsunterkunft/Sozialwohnungen auf dem städt. Gelände „Insterburger Straße“ nicht erfolgreich sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung vorzunehmen. Hierzu werden 2.200.000 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beim Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001/78510000 (Flüchtlingsunterkünfte)), bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung in Höhe von 691.500,-- Euro, die dann noch fehlende Deckung in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)).

 


 

 

 

Sachverhalt:

 

1.    Flüchtlingsentwicklung in der BRD und in NRW

 

Die Zahl der Flüchtlinge/Asylbewerber, die vor Bürgerkriegen, politischer und/oder religiöser Verfolgung und/oder geschlechterbezogener Diskriminierung aus ihrem Heimatland fliehen und aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verließen und in Deutschland Schutz und eine persönliche Perspektive suchen, hat seit dem vergangenen Jahr erheblich zugenommen und wird weiter ansteigen.

 

Bundesweit wurden im Vorjahr 202.823, bis Juni diesen Jahres 179.000 Asylanträge gestellt. Nach jüngsten Einschätzungen des Bundesministeriums des Inneren und des Bundesamtes für Migration von August dieses Jahres wird bundesweit für 2015 von 800.000 Flüchtlingen ausgegangen.

 

Der wachsende Flüchtlingsstrom ist den Asylsuchenden aus den Kriegsgebieten und den „Armutsflüchtlingen“ aus den West-Balkanländern geschuldet, deren Zuwanderung in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen ist. Während in der Vergangenheit Asylanträge gezählt wurden, werden nunmehr alle registrierten Flüchtlinge gezählt. Es vergehen teilweise Monate, bis ein Flüchtling einen Antrag stellen kann.

 

Im Jahr 2014 wurden in Nordrhein-Westfalen ca. 40.000 Asylbewerber (Asylerstanträge) neu aufgenommen. Für das laufende Jahr errechnen sich unter Zugrundelegung des festgelegten Zuweisungsschlüssels für NRW von 21,2% 170.000 Flüchtlinge. Die tatsächlichen Aufnahmen in NRW liegen derzeit bei 30%. Wesentliche Ursache ist die bevorzugte Einreise von Armutsflüchtlingen nach NRW und eine nicht zeitnah erfolgende Registrierung der Flüchtlinge. Erst mit der Registrierung im System des Bundesamtes für Migration kann eine Weiterleitung der Flüchtlinge an andere Bundesländer erfolgen.

 

Das Land hat hierzu in den letzten Tagen durch verstärkte Inanspruchnahme von Mitarbeitern anderer Landesbehörden mobile Teams eingerichtet, die die Asylsuchenden in den Notunterkünften im bundesweiten Verteilersystem „EASY“ registrieren. Ziel ist es, durch eine zeitnahe Registrierung perspektivisch Notunterkünfte abzubauen und die Kommunen zu entlasten.

 

Der wachsende Flüchtlingsstrom mit einem dynamischen Anstieg von Asylsuchenden stellt Bund, Länder und Gemeinden vor immense Herausforderungen. Am Wochenende des 05.09.2015 wurde mit 20.000 Flüchtlingen, die nach Deutschland eingereist sind, ein historischer Höchststand erreicht.

 

Derzeit sind verschiedene Gesetzesinitiativen in der Vorbereitung, die im November 2015 Gesetzeskraft erlangen sollen. Kosovo, Albanien und Montenegro sollen zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, Asylverfahren und Rückführungen sollen erleichtert, die Höchstaufenthaltsdauer in Notunterkünften sollen auf sechs Monate verlängert, Standards beim Bau von Unterkünften sollen angepasst und der Bestand an Sozialwohnungen ausgeweitet werden. Flüchtlinge aus dem Westbalkan – 45% der Asylsuchenden mit Schutzquoten unterhalb von 1% - sollen nicht mehr den Gemeinden zugewiesen werden, sondern bis zum Abschluss des Asylverfahrens in den Ersteinrichtungen verbleiben.

 

Aufgrund der immens gestiegenen Flüchtlingszahlen hat das Land in den letzten Wochen in mehr als 100 Kommunen, so auch in Meerbusch, im Wege der Amtshilfe Notunterkünfte als Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet.

 

Da die Flüchtlingszahlen auf hohem Niveau weiter ansteigen und die vorliegenden Erkenntnisse indizieren, dass insoweit der Höchststand noch nicht erreicht ist, hat der Minister am 02.09.2015 die Bürgermeister gebeten, die in Anspruch genommenen Objekte der Notunterkünfte – im Falle der Stadt Meerbusch die Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums – für ein weiteres halbes Jahr zur Verfügung zu stellen. Am 08.09.2015 sind die Kommunen gebeten worden, aufgrund der sich zuspitzenden krisenhaften Situation zur Vermeidung von Obdachlosigkeit weitere Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Meerbusch eine weitere Notunterkunft eingerichtet werden muss.

 

2.         Situation in Meerbusch

2.1.   Flüchtlingsentwicklung

 

Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Meerbusch zeigt die nachstehende Grafik.

 

 

Insgesamt leben derzeit von den 394 bisher in Meerbusch zugewiesenen Flüchtlingen 364 Personen in städtischen Einrichtungen. In 2014 wurden in Summe insgesamt 112 zusätzliche Aufnahmen verzeichnet, für das laufende Jahr 2015 bereits 136 reguläre Zuweisungen. Dies entspricht einem Durchschnitt von 17 Personen/Monat, wobei die Flüchtlinge in der Notunterkunft des  Mataré-Gymnasiums keine Berücksichtigung finden.

 

Neben den bisherigen Zuweisungen betreibt die Stadt Meerbusch seit dem 03.08.2015 eine Notunterkunft als Notunterkunft des Landes für 150 Flüchtlinge. Hierzu wurde in der Sondersitzung des Sozialausschusses am 26.08.2015 ausführlich berichtet. Die Registrierung der Flüchtlinge erfolgte am 04.09.2015 durch ein mobiles Team von Polizeivollzugsbeamten, am 05.09.2015 wurden die registrierten Asylsuchenden an anderen Standorten untergebracht und 138 neue Asylsuchende aufgenommen.

2.2.   Unterbringungssituation

 

Die Stadt verfügt derzeit über folgende Unterbringungsmöglichkeiten:

 

Lank, Heidbergdamm: städtischer Festbau,

 

Lank-Latum, Wittenberger Straße: ehemaliger Sozialraum,

 

Lank-Latum, Uerdinger Straße: angemietetes Wohnheim,

 

Büderich, Cranachstraße: baugleich mit Heidbergdamm, städtischer Festbau,

 

Büderich, Niederdonker Straße: ehemaliges Hausmeisterhaus,

 

Osterath, Strümper Straße 79 – 83: städtisches Wohnheim zur Unterbringung von wohnungslosen Personen mit insgesamt 24 Wohnungen, in denen inzwischen auch Asylanten wohnen,

 

Osterath, Hochstraße: ehemaliges Hausmeister-Haus,

 

Osterath, Neusser Feldweg: angemieteter Leichtbau,

 

Beauftragt ist eine Einrichtung in Modul-Bauweise für den Standort

Osterath, Kranenburger Straße: städtischer Modul-Bau,

 

Ossum-Bösinghoven, „Alte Schule“: städtisches Wohnheim,

 

diverser privater Wohnraum für 30 Asylbewerber.

 

Danach stellt sich das Unterbringungsangebot unter Berücksichtigung der zeitnahen Realisierung der neuen Unterkunft an der Kranenburger Straße wie folgt dar:

 

Ist

Max.

Freie Plätze

Unterkünfte wie vorstehend

394

489

95

 

Der Haupt-, Finanz,- und Wirtschaftsausschuss hat am 18.06.2015 die Verwaltung beauftragt, zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem städt. Gelände „Insterburger Straße“ (Fläche 5.007 m2, (Anlage 1) ein weiteres Wohnheim für 120 Personen zu planen. Hierzu wurde zwischenzeitlich ein Architekt beauftragt, eine Planung zu erstellen, die zwischenzeitlich vorliegt.

 

Derzeit ist die Verwaltung in Gesprächen mit Wohnungsbauunternehmen, den Neubau zu realisieren. Soweit die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, werden Planung und Bau durch die Stadt erfolgen; je nach Bauweise ist allerdings voraussichtlich mit einer Fertigstellung erst im Januar 2017 zu rechnen.

 

Nach Fertigstellung des Wohnheimes an der Insterburger Straße würde sich das Platzangebot wie folgt darstellen:

 

Ist

Max.

Freie Plätze

Unterkünfte wie vorstehend

394

489

95

Osterath, Insterburger Straße

0

120

120

Gesamt

394

609

215

2.3.     Unterbringungsmöglichkeiten

 

Wie unter Zif. 1 dargelegt, sind verlässliche Prognosen über aufzunehmende Flüchtlinge nicht möglich. Ob der Flüchtlingsstrom weiter ansteigen wird, wann die für den November angekündigten gesetzliche Regelungen greifen und für eine Entlastung sorgen werden, ist völlig offen.

 

Die Verwaltung geht in ihren Planungen für weitere Unterkunftsbedarfe davon aus, monatlich 20 zusätzliche Wohnplätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Inwieweit diese Annahmen zutreffen, bleibt abzuwarten und macht ggfls. Korrekturen des angedachten Unterbringungskonzeptes erforderlich.

 

Gem. Tabelle unter 2.2. stehen unter Berücksichtigung der Kranenburger Straße noch 95 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze würden max. für ca. 4,5 Monate ausreichen, zusätzliche Flüchtlinge in der Regelzuweisung nach dem Königsteiner Schlüssel aufzunehmen.

 

Insofern ist es unabdingbar, durch ein mehrstufiges Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der notwendigen Zeitfenster zusätzliche Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen.

 

Möglichkeiten hierzu bieten

a)        Anmietung größerer freier Gebäude.

b)        die Umnutzung vorhandener Immobilien im städt. Bestand, auch als Notunterkünfte.

c)         die Fortführung des Betriebes der Notunterkunft in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums.

d)        die zusätzliche Errichtung temporärer Wohnheime.

e)        die Errichtung von sozialem Wohnungsbau mit Nutzungsmöglichkeit als Flüchtlingswohnheim.

 

 

2.3.1 Anmietung größerer freier Gebäude

 

Die Verwaltung hat mit verschiedenen Eigentümern freier größerer gewerblicher Immobilien Kontakt zur Anmietung aufgenommen. Bei freien Gewerbehallen besteht grundsätzlich die Problematik der fehlenden Beheizung und Sanitäranlagen sowie eines ausreichenden Brandschutzes. Für einen größeren Gebäudekomplex, der nach Auffassung der Verwaltung grundsätzlich für eine Nutzung geeignet wäre, wurde eigentümerseits eine entsprechende Nutzung ausgeschlossen. Mit einem Eigentümer einer größeren Liegenschaft steht die Verwaltung derzeit in Verhandlung, zur Vermeidung der Inanspruchnahme einer weiteren Sporthalle  dort eine weitere Notunterkunft einrichten zu können.

 

 

2.3.2 Aufgabe der Notunterkunft in der Turnhalle des Mataré-Gymnasiums; Belegung der Turnhalle Barbara-Gerretz-Schule

 

Nach den ursprünglichen Ankündigungen sollten die landesweit geschaffenen Noteinrichtungen im Oktober aufgegeben werden. Zwischenzeitlich hat, wie erwähnt, das Ministerium des Inneren gebeten, aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen die Einrichtungen für ein halbes Jahr weiter zu betreiben.

 

Solange Notunterkünfte betrieben werden, erhält die Stadt Zuweisungen erst wieder dann, wenn durch Gegenrechnung der üblichen Zuweisungen - hier angenommen 20 Personen/Monat - das Platzangebot der Notunterkunft aufgezehrt ist. Bei Auflösungen einer Notunterkunft haben die Kommunen mit zeitlichem Verzug allerdings die Anzahl von Asylbewerbern aufzunehmen, die sie nach dem Zuweisungsschlüssel hätten aufnehmen müssen, wenn sie keine Notunterkunft betreiben würden. Würde also die Notunterkunft im Mataré im Oktober aufgegeben, hätte die Stadt rückwirkend für August und September 40 Asylsuchende unterzubringen.

 

Als kurzfristige Unterbringungsalternative ist eine Belegung der Turnhalle der städt. Barbara-Gerretz-Schule denkbar. Der Schulstandort der städt. Barbara-Gerretz-Schule soll nach derzeitiger Beschlusslage im Sommer 2016/17 aufgegeben werden. Durch vorzeitige Aufgabe und Abdeckung des Schulsports in den benachbarten Hallen der städt. Realschule wäre eine vorzeitige Nutzung möglich. Die Turnhalle könnte mit 48 Personen, das benachbarte Gebäude der ehemaligen Radiowerkstatt mit 12 Personen, insgesamt 60 Personen, belegt werden. Der verwaltungsseitig benötigte zeitliche Vorlauf für die Herrichtung der Räume beträgt vorbehaltlich der Genehmigung der Nutzungsänderung von ca. 2-3 Wochen.

 

 

Schaubild 1): Aufgabe der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums im Oktober 2015, unverzügliche Bereitstellung der Turnhalle der BGS

 

 

 

Das Schaubild zeigt, dass bei dieser Lösung Ende März 2016 alle noch freien Plätze (95) und die Plätze in der Turnhalle der BGS aufgebraucht wären.

 

 

 

2.3.3 Weiterbetrieb der Notunterkunft in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums bis März 2016 und Errichtung einer Notunterkunft in der städt. Barbara-Gerretz-Schule, der Turnhalle und der ehemaligen Radiowerkstatt

 

Es wurde bereits ausgeführt, dass Kommunen bei Errichtung von Notunterkünften temporär keine Zuweisungen erhalten.

 

Rechnerisch würde der Weiterbetrieb der Noteinrichtung im Mataré-Gymnasium und der angenommenen Zuweisungsquote von 20 Personen/Monat dazu führen, dass bis Mitte März 2016 keine regulären Zuweisungen erfolgen. Der Weiterbetrieb würde ein Zeitfenster schaffen, bis zum Frühjahr 2016 weitere Plätze zu schaffen.

 

Derzeit liegt der Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz) vor, der beinhaltet:

-     die Aufnahmeplätze einer Notunterkunft dem Faktor 1,3 anzurechnen,

-     die Aufnahmeplätze einer Notunterkunft ab dem Tag der Inbetriebnahme sofort auf Regelzuweisungen anzurechnen (bereits gelebte Praxis),

-     eine Anrechnung nach Schließung der Landeseinrichtungen über einen Zeitraum von maximal vier               Monaten durchzuführen.

Die Kosten der Notunterkunft trägt das Land.

 

Neben dem Weiterbetrieb der Noteinrichtung in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums bis März 2016 besteht die Möglichkeit, nicht nur die Turnhalle der städt. Barbara-Gerretz-Schule sondern auch das Schulgebäude ab April 2016 zunächst für ein Jahr als Notunterkunft zur Verfügung zu stellen.

Die städt. Barbara-Gerretz-Schule soll auf Basis des Ratsbeschlusses am vorhandenen Standort zum Schuljahresende 2016/17 aufgegeben und als kath. Zweig einer Verbundschule am neuen Standort Wienenweg fortgeführt werden. Im Schulgebäude am Wienenweg wird derzeit die auslaufende Hauptschule mit nur noch 3 Klassen geführt, so dass ausreichend Kapazität besteht, die Barbara-Gerretz-Schule mit ihren 6 Klassen bereits in den Osterferien zum Gebäude der Hauptschule zu verlagern.

Das Gelände der Barbara-Gerretz-Schule soll städtebaulich im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens überplant werden. Aufgrund der notwendigen Zeitdauer von ca. 3 Jahren bietet es sich an, das Schulgebäude mit der baulich abgängigen Turnhalle als Notunterkunft des Landes zur Verfügung zu stellen. Durch die zusätzliche Anmietung eines Wohnheims in Leichtbauweise könnte ein Platzangebot mit 250 Plätzen geschaffen werden. Die Herrichtungskosten, die überschläglich mit 215.000 € kalkuliert wurden, sowie die Kosten für die Anmietung eines Wohnheims in Leichtbauweise wären vom Land zu tragen, gleiches gilt für die Kosten des Betriebes der Einrichtung. Analog der bestehenden Notunterkunft im städt. Mataré-Gymnasium würde die Betreuung einem Wohlfahrtsverband übertragen und 24 Stunden durch eine Security überwacht werden. Ergänzend würde eine sozialpädagogische Betreuung der Einrichtung sichergestellt werden.

 

Bei Bereitstellung der Notunterkunft für 250 Asylbewerber auf dem Gelände der BGS werden rechnerisch 325 Plätze anerkannt. Bei Auflösung bzw. Überführung der Notunterkunft in der Turnhalle des städt. Mataré-Gymnasiums in die Notunterkunft auf dem Gelände der BGS würde dies zu einer rechnerischen Anerkennung von weiteren 130 Plätzen (325 Plätze - 195 Plätze) führen.

 

 

Schaubild 2): Weiterbetrieb der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien (März) 2016, Bereitstellung der Barbara-Gerretz-Schule mit Turnhalle und ehemaliger Radiowerkstatt als Notunterkunft

 

 

 

 

 

In der folgenden Grafik sind das Platzangebot und die Aufnahmen unter Berücksichtigung der landesseitigen Anrechnung dargestellt:

1.         Notunterkunft am Mataré-Gymnasium mit 150 Plätzen x 1,3=195 (blaue Balken),

2.         Notunterkunft an der städt. Barbara-Gerretz-Schule ab März 2016 mit 250 Plätzen x 1,3=325 (rote Balken)

3.         Eine Belegung der freien Kapazitäten mit 95 Plätzen (grüne Balken)

4.         Errichtung Festbau „Insterburger Str.“ mit 120 Plätzen (violette Balken)

 

 

 

Schaubild 3): Weiterbetrieb der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien (März) 2016, Bereitstellung der Barbara-Gerretz-Schule mit Turnhalle und ehemaliger Radiowerkstatt als Notunterkunft

 

 

 

 

Das Schaubild zeigt, dass mit dieser Lösung unter den vorbezeichneten Annahmen eine Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung der Insterburger Straße erfolgen kann.

 

 

2.3.4 Errichtung weiterer Einrichtungen bzw. Wohngebäude im sozialen Wohnungsbau auf städt. Grundstücken

 

Ergänzend zu den unter Zif. 2.3.1 bis 2.3.3 dargestellten Unterbringungsvarianten wurde untersucht, wie weitere Kapazitäten, insbesondere aber auch nachhaltige Lösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden können.

 

Dazu wurden verschiedene Grundstücke im städt. Eigentum planerisch auf ihre Nutzbarkeit für eine temporäre und eine langfristige Nutzung bewertet. Bei der allgemeinen bauplanungsrechtlichen Einordnung möglicher Unterkunftsstandorte ist neben der Nutzungsdauer des Standortes auch der Zweck des jeweiligen Gebäudes zu berücksichtigen.

 

Die in den nachstehend aufgeführten Standortbeurteilungen genannten Belegungszahlen sind in ihrer rein städtebaulichen Relevanz angeführt, d.h. bei Einhalten der Wohnplatzzahl ist von einer städtebaulichen Verträglichkeit auszugehen. Wieviel Wohnplätze letztlich konkret baulich überhaupt realisiert werden können, bleibt der konkreten Planung überlassen.

 

 

Standort 1: Büderich, Düsseldorfer Straße/Hoxdelle (Anlage 2)

 

Das 3.403 qm große Grundstück ist sowohl als Standort für eine befristete Einrichtung als auch für ein dauerhaftes Gebäude planungsrechtlich zur Unterbringung von rd. 50 Asylsuchenden zulässig. Die verkehrliche Erschließung ist über den Parallelweg zur Düsseldorfer Straße über die Hoxdelle gesichert.

 

Standort 2: Strümp, Osterather Straße (Anlage 3)

 

Das 6.216 qm große Grundstück ist planungsrechtlich für eine befristete Genehmigung zur Aufstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Leichtbauweise für ca. 150 Asylbewerber geeignet.

 

Standort 3: Schneider Pfad/Am Buschend (Anlage 4)

 

Das rd. 10.485 qm große Grundstück ist planungsrechtlich für eine befristete Genehmigung zur Aufstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Leichtbauweise für ca. 150 Asylbewerber geeignet.

 

Standort 4 und 5: Berta-Benz-Straße (Anlage 5 und 6)

 

Die Grundstücke „Parzelle 208“ mit einer 9.100 qm großen und „Parzelle 159“ mit rd. 21.500 qm großen Fläche sind planungsrechtlich für eine befristete Genehmigung zur Aufstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Leichtbauweise für ca. 150 Asylbewerber geeignet. Hierbei ist einer Entwicklung der Parzelle 208 aufgrund des besser integrierten Standortes der Vorzug zu geben. Allerdings bedarf die Genehmigung eines Nachweises des Schallschutzes (keine Einschränkung der Gewerbebetriebe).

 

Standort 6: Mönkesweg/Fouesnantplatz (Anlage 7)

 

Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von rd. 9.800 qm ist grundsätzlich planungsrechtlich für eine befristete Genehmigung zur Aufstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Leichtbauweise für ca. 150 Asylbewerber geeignet. Allerdings bedarf die Genehmigung eines Nachweises des Schallschutzes (keine Einschränkung des Sportanlagenbetriebes).

 

Standort 7: Strümp Parzelle 100 (Zufahrt zum Lehrerparkplatz des SMG) (Anlage 8)

 

Das Grundstück mit einer Größe von knapp 5.000 qm ist planungsrechtlich für eine befristete Genehmigung zur Aufstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Leichtbauweise für ca. 100 Asylbewerber geeignet.

 

Standort 8: Lank-Latum, Uerdinger Straße/Rottstraße (Anlage 9)

 

Das rd. 1.750 qm große Grundstück ist planungsrechtlich sowohl als Standort für eine zunächst befristete Einrichtung als auch – nach Satzungsbeschluss des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes – für ein dauerhaftes Wohngebäude für insgesamt 50 Flüchtlinge zulässig.

 

Standort 9: Lank-Latum, Am Alten Teich (Dickes Loch) (Anlage 10)

 

Das Grundstück mit einer Fläche von 8.819 qm – bebaubar sind ca. 2.200 qm –  ist grundsätzlich planungsrechtlich als langfristiger Standort für ein Wohngebäude mit insgesamt 50 Flüchtlingen geeignet.

 

Standort 10: Karl-Arnold-Straße (Anlage 11)

 

Das rd. 1.900 qm große Grundstück befindet sich im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde Büderich und ist grundsätzlich planungsrechtlich als langfristiger Standort geeignet. Die Kirchengemeinde hat signalisiert, die Stadt in der Unterbringung von Flüchtlingen durch Bereitstellung der Fläche zu unterstützen. Gespräche mit den Vertretern der Kirchengemeinde über die Art der Verwendung stehen allerdings noch aus.

 

Die Unterzeichnerin hat in der vergangenen Woche mit allen vier in Meerbusch aktiven Wohnungsbaugesellschaften – Bauverein Meerbusch e.V., GWG Viersen e.V., Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Düsseldorf, GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Gespräche geführt, die Stadt bei der Errichtung von Wohnunterkünften zu unterstützen. Ziel ist es, Sozialwohnungen mit entsprechenden Grundrissen zu errichten, die auch eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zulassen. Dabei würden die Wohnungsbaugesellschaften die städt. Grundstücke erwerben, ein Gebäude errichten und zunächst an die Stadt zur Flüchtlingsaufnahme vermieten.

 

Für den 14.September 2015 hat die Unterzeichnerin die Wohnungsbaugesellschaften zu einem runden Tisch zur Klärung des weiteren Vorgehens eingeladen.

 

Alternativ zum Vorschlag, die städt. Barbara-Gerretz-Schule mit den angrenzenden Gebäuden zu nutzen, kommt eine zeitnahe, befristete Errichtung eines weiteren Wohnheims in Leichtbauweise auf einem der genannten Grundstücke in Betracht. Aus Verwaltungssicht bietet sich vorrangig Standort 2 in Strümp, „Osterather Straße“, mit dem 6.216 qm großen Grundstück an, der bereits vor einigen Jahren Standort einer Flüchtlingsunterkunft war. Hier könnten 3 Gebäude in Leichtbauweise für ca. 150 Asylbewerber errichtet werden. Am Standort muss aufgrund der Größe eine Objektbetreuung durch Hauswarte und eine bedarfsgerechte sozialpädagogische Betreuung erfolgen.

 

Die Kosten des Erwerbs einer solchen Anlage sind überschläglich mit 2,2 Mio. € kalkuliert, die zusätzlich im Haushalt 2016 bereitgestellt werden müssten. Um die Unterbringung von Flüchtlingen nach Aufgabe der Noteinrichtung im April 2016 zu gewährleisten, muss die Ausschreibung zeitnah erfolgen. Insofern müssen entsprechende Haushaltsmittel 2015 außerplanmäßig bereitgestellt werden, um die Ausschreibung umgehend vorzubereiten.

 

 

 

Schaubild 4): Weiterbetrieb der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien 2016, Errichtung eines Wohnheims in Leichtbauweise auf dem Grundstück „Osterather Str.“

 

 

 

 

 

 

Schaubild 5): Aufgabe der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums im Oktober 2015, Errichtung eines Wohnheims in Leichtbauweise auf dem Grundstück „Osterather Str.“ und Belegung der Turnhalle der BGS

 

 

 

Im Vergleich zur Variante „Weiterbetrieb der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums bis März 2016, Bereitstellung der Barbara-Gerretz-Schule mit Turnhalle und ehemaliger Radiowerkstatt als Notunterkunft“, bei der die Kapazitätsgrenze im November 2017 erreicht wäre, würden freie Kapazitäten hier bereits im Mai 2017 enden.

 

 

Lösung:

 

Die Verwaltung schlägt gem. Zif. 2.3.3 vor, die Notaufnahmeeinrichtung in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien 2016 fortzuführen. Am Standort der Barbara-Gerretz-Schule wird im Frühjahr eine neue Notunterkunft - zunächst für ein Jahr - mit 250 Plätzen eingerichtet. Die Verwaltung verhandelt mit den Wohnungsbaugesellschaften über die Errichtung eines Wohnheims für Flüchtlinge/sozialer Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück „Insterburger Straße“ und weiterer Standorte „Düsseldorfer Straße“, „Rottstraße“, „Dickes Loch“ und führt Gespräche mit der Ev. Kirchengemeinde Büderich zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück an der „Karl-Arnold-Straße“.

Der Lösungsvorschlag beinhaltet neben dem zeitlichen Gewinn von 6 Monaten (Erreichung der Kapazitätsgrenze im November 2017, statt Mai 2017) den Vorteil, dass mit der zeitnahen Bereitstellung einer größeren Notunterkunft ein Beitrag geleistet werden kann, Obdachlosigkeit für Bürgerkriegsflüchtlinge zu vermeiden. Durch den Lösungsvorschlag kann ebenso die notwendige Zeit gewonnen werden, weitere Festbauten zu errichten. Der Vorschlag zur Errichtung von Wohnheimen mit der Möglichkeit der Nutzung als „normaler“ Wohnraum durch Wohnungsbauunternehmen schafft Voraussetzungen für eine Integration anerkannter Asylbewerber.

 

 

Alternative:

 

Die Notunterkunft am städt. Mataré-Gymnasium wird im Oktober 2015 aufgegeben, die Turnhalle der städt. Barbara-Gerretz-Schule und das angrenzende Gebäude der ehemaligen Radiowerkstatt werden zur Unterbringung von Asylbewerbern hergerichtet.

 

Am Standort „Osterather Straße“ in Strümp wird eine Unterkunft in Modul-Bauweise mit 150 Plätzen errichtet.

 

Die Verwaltung verhandelt mit den Wohnungsbaugesellschaften über die Errichtung eines Wohnheims für Flüchtlinge und sozialen Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück „Insterburger Straße“ und weiterer Standorte „Düsseldorfer Straße“, „Rottstraße“, „Dickes Loch“ und führt Gespräche mit der Ev. Kirchengemeinde Büderich zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück an der „Karl Arnold Straße“.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

a)        Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Soweit die Errichtung eines Wohnheimes für Flüchtlinge an der „Insterburger Straße“ nicht durch Wohnungsbaugesellschaften zeitnah realisiert werden kann, muss die Flüchtlingsunterkunft durch die Stadt realisiert werden.

 

Um noch in 2015 die Ausschreibung vornehmen zu können, müssen die fehlenden Haushaltsmittel i.H.v. rund 2.200.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001 / 78510000 (Flüchtlingsunterkünfte)), bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung in Höhe von 691.500,-- Euro, die dann noch fehlende Deckung in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)). Die tatsächlichen Auszahlungen erhöhen sich in den Folgejahren nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand ebenfalls um 1.900.000 € und müssen im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2016 berücksichtigt werden.

 

 

b)        Alternative

 

Soweit die Errichtung eines Wohnheimes für Flüchtlinge an der Insterburger Straße nicht durch Wohnungsbaugesellschaften zeitnah realisiert werden kann, muss die Flüchtlingsunterkunft durch die Stadt realisiert werden. Darüber hinaus muss zeitnah die Ausschreibung einer Anlage in modularer Bauweise für den Standort „Osterather Str.“ erfolgen.

 

Um noch in 2015 die Ausschreibung vornehmen zu können, müssen die fehlenden Haushaltsmittel i.H.v. rund 2.200.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001 / 78510000 (Flüchtlingsunterkünfte)), bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung in Höhe von 691.500,-- Euro, die dann noch fehlende Deckung in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)).  Darüber hinaus müssen die fehlenden Haushaltsmittel i.H.v. rund 2.200.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 010 111 140 Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001 / 78510000 (Flüchtlingsunterkünfte) zur Errichtung eines Wohnheims in Leichtbauweise bereitgestellt werden. Die fehlende Deckung erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)) in Höhe von 691.500 Euro, 925.000,-- Euro aus der VE bei Produkt 120 541 010, PSP-Element 7.120.012.13.740.001/78 11 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath), 400.000,-- Euro aus der VE bei Produkt 110.538.010, PSP-Element 7.100.021.27 / 7852 000 (Böhlersiedlung, Kanalbau), 83.500,-- Euro aus dem Haushaltsansatz bei dem vorgenannten Produkt,

100.000,-- Euro  aus der VE bei Produkt 110.538.010, PSP-Element 7.110.022.13 /7852 000 (Erschließung auf dem Kamp). Die Mittel sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen.

 

 

Die tatsächlichen Auszahlungen erhöhen sich in den Folgejahren nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand ebenfalls um 4.400.000 €.

 


 

Alternativen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.         den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg mitzuteilen, dass die Bereitstellung der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums als Notunterkunft des Landes mit Beginn der Herbstferien 2015 endet;

2.         in der Turnhalle der städt. Barbara–Gerretz-Schule und des angrenzenden Gebäudes der ehemaligen Radiowerkstatt eine Unterkunft für Flüchtlinge einzurichten;

3.         am Standort Osterather Straße in Strümp eine Unterkunft in Modul-Bauweise mit 150 Plätzen zu planen und zu errichten.

4.         Verhandlungen mit dem Bauverein Meerbusch e.V., GWG Viersen e.V., Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Düsseldorf und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen zum Bau von Sozialwohnungen, die zunächst als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können, für die Standorte „Insterburger Straße“, „Düsseldorfer Straße“, „Rottstraße“ und „Dickes Loch“ aufzunehmen;

5.         mit der Evangl. Kirchengemeinde Büderich Verhandlungen über die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück an der „Karl Arnold Straße“ zu führen.

 

Soweit die Verhandlungen mit den Wohnungsbaugesellschaften für eine zeitnahe Errichtung eines Geschosswohnungsbaus als Flüchtlingsunterkunft/Sozialwohnungen auf dem städt. Gelände an der Insterburger Str. nicht erfolgreich sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung vorzunehmen. Hierzu werden 2.200.000€ als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beim Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001/78510000 (Flüchtlingsunterkünfte)), bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung in Höhe von 691.500,-- Euro, die dann noch fehlende Deckung in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)).

Darüber hinaus soll ein Betrag von 2,2 Mio. € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beim Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001/78510000) (Flüchtlingsunterkünfte)), für den Bau einer Containeranlage bereitgestellt werden. Die fehlende Deckung erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)) in Höhe von 691.500 Euro, 925.000,-- Euro aus der VE bei Produkt 120 541 010, PSP-Element 7.120.012.13.740.001/78 11 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath), 400.000,-- Euro aus der VE bei Produkt 110.538.010, PSP-Element 7.100.021.27 / 7852 000 (Böhlersiedlung, Kanalbau), 83.500,-- Euro aus dem Haushaltsansatz bei dem vorgenannten Produkt,

100.000,-- Euro  aus der VE bei Produkt 110.538.010, PSP-Element 7.110.022.13 /7852 000 (Erschließung auf dem Kamp).

 

Neben der haushaltsrechtlichen Deckung in 2015, die zur Erteilung der Aufträge erforderlich ist, führen beide Lösungen zu einer entsprechenden Erhöhung des Kreditbedarfs in 2016.