Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes "Krähenacker"
1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes "Krähenacker"
3. Satzungsbechluss gem. § 10 (1) BauGB
Vorlage
FB4/0292/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine Beschluss-

fassung gemäß dieser Vorlage.

 

 

1.   Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt nimmt in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB zur Kenntnis und entscheidet hierüber entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

2.    Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich

      des Sportplatzes „Krähenacker“

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ in grüner Farbe.

 

Es handelt sich insbesondere um

-                Hinweise zum Artenschutz und Kampfmittel.

 

 

 

 

 

 

 

3.   Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom              

20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 25. Juli 2015, für ein Gebiet, das durch den Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs­bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B .

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung

angepasst.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65 B außer Kraft.

 

Sachverhalt:

Von der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB  und § 4 (1) BauGB  ist gem. § 13a (2)  BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB abgesehen worden.

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B hat einschließlich der Entwurfsbegründung, dem Schalltechnischen Gutachten (TAC, Technische Akustik, Stand 13.01.2015) und der Artenschutzprüfung (Kuhlmann & Stucht, Stand Januar 2015)  vom 19. Mai 2015 bis einschließlich 22. Juni 2015 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11. Mai 2015 über die öffentliche Entwurfsauslegung benachrichtigt.

 

Das ausgelegte schalltechnische Gutachten (Stand 13.01.2015) berücksichtigt in seiner Berechnungsmethodik den Altanlagenbonus. Aufgrund der Stellungnahme des Rhein-Kreis-Neuss ist dieser jedoch nicht anwendbar, sodass das Gutachten modifiziert werden musste.

 

In der Überarbeitung ist weiterhin von einer „worse case“ Betrachtung ausgegangen worden (Spielbetrieb sonn- oder feiertags innerhalb der Ruhezeiten mit 150 Zuschauer pro Fußballplatz). Diese ist mit dem Osterather Sportverein abgestimmt gewesen.

 

Das überarbeitete Gutachten (Stand 04.09.2015) kommt zu dem Ergebnis, dass die Realisierung der beiden Baukörper - unter Beachtung der 18. BImSchV für das WA-Gebiet - gesichert ist, da innerhalb der kritischen Ruhezeiten tagsüber die Immissionsrichtwerte (50 dB (A)) mit 48 dB(A) eingehalten werden.

 

Auf eine erneute Offenlage kann verzichtet werden, da keine Änderungen der zeichnerischen oder textliche Festsetzungen erfolgt sind und aufgrund der neuen Berechnungsweise im Gutachten die Verhältnisse für das Umfeld eher besser als schlechter werden.

 

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr die, während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu empfehlen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung des Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 

 

 

 

 

In Vertretung

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung

Anlage 2: 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sport-

                platzes „Krähenacker“

Anlage 3: Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im

                Bereich des Sportplatzes „Krähenacker