1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes "Krähenacker"
3. Satzungsbechluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine Beschluss-
fassung gemäß dieser
Vorlage.
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
nimmt in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B während der
öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB zur
Kenntnis und entscheidet hierüber entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.
2. Änderung der
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich
des
Sportplatzes „Krähenacker“
Der Rat der Stadt
beschließt die Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath
im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ in grüner Farbe.
Es handelt sich
insbesondere um
-
Hinweise zum Artenschutz und Kampfmittel.
3.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath
im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom
20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als
Satzung mit der Begründung vom 25. Juli 2015, für ein Gebiet, das durch den
Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt
ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
§ 9 Abs. 7 BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes
Nr. 65 B .
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
Mit dem Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 65 B außer Kraft.
Sachverhalt:
Von der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB ist gem. § 13a (2) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB abgesehen worden.
Der Entwurf der 7.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B hat einschließlich der
Entwurfsbegründung, dem Schalltechnischen Gutachten (TAC, Technische Akustik,
Stand 13.01.2015) und der Artenschutzprüfung (Kuhlmann & Stucht, Stand
Januar 2015) vom 19. Mai 2015 bis
einschließlich 22. Juni 2015 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
ausgelegen.
Aus der
Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit
Schreiben vom 11. Mai 2015 über die öffentliche Entwurfsauslegung
benachrichtigt.
Das
ausgelegte schalltechnische Gutachten (Stand 13.01.2015) berücksichtigt in
seiner Berechnungsmethodik den Altanlagenbonus. Aufgrund der Stellungnahme des
Rhein-Kreis-Neuss ist dieser jedoch nicht anwendbar, sodass das Gutachten
modifiziert werden musste.
In der Überarbeitung ist weiterhin von einer „worse case“ Betrachtung ausgegangen worden (Spielbetrieb sonn- oder feiertags innerhalb der Ruhezeiten mit 150 Zuschauer pro Fußballplatz). Diese ist mit dem Osterather Sportverein abgestimmt gewesen.
Das überarbeitete Gutachten (Stand 04.09.2015) kommt zu dem Ergebnis, dass die Realisierung der beiden Baukörper - unter Beachtung der 18. BImSchV für das WA-Gebiet - gesichert ist, da innerhalb der kritischen Ruhezeiten tagsüber die Immissionsrichtwerte (50 dB (A)) mit 48 dB(A) eingehalten werden.
Auf eine erneute Offenlage kann verzichtet werden, da keine Änderungen der zeichnerischen oder textliche Festsetzungen erfolgt sind und aufgrund der neuen Berechnungsweise im Gutachten die Verhältnisse für das Umfeld eher besser als schlechter werden.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr die, während der
öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im
Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander
zu empfehlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die
Ausführung des Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Stellungnahmen aus der öffentlichen
Auslegung
Anlage 2: 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 B,
Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sport-
platzes „Krähenacker“
Anlage 3: Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 B,
Meerbusch‑Osterath im
Bereich des Sportplatzes „Krähenacker