Betreff
Zuschüsse für private Denkmaleigentümer
Vorlage
DezIII/0290/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, Zuschüsse zu den durch den Denkmalschutz entstandenen

Mehrkosten für folgende Objekte zu zahlen:

 

  1. Baudenkmal ‚Haus Baumeister‘, Hauptstr. 32- 34 in Meerbusch Lank- Latum
  2. Baudenkmal ‚van Haags Hof‘, Hauptstr. 19 in Meerbusch Lank- Latum
  3. Baudenkmal ‚Küppershof‘, Stratumer Str. 19 in Meerbusch Nierst
  4. Förderverein Haus Meer e. V.

 


Sachverhalt:

 

Baudenkmal ‚Haus Baumeister, Hauptstr. 32- 34 in Meerbusch Lank- Latum

Anfang August dieses Jahres wurden Instandsetzungsarbeiten an den sichtbaren Fachwerkwänden durchgeführt. Durch diese Maßnahmen kann der ortsbildprägende Fachwerkbau erhalten bleiben. Der denkmalpflegerische Mehraufwand beträgt nach vorliegendem Angebot der Malerfirma ca.

3.100 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 1.000 € zu unterstützen.

Baudenkmal ‚van Haags Hof, Hauptstr. 19 in Meerbusch Lank- Latum

Im Zuge der fast abgeschlossenen Sanierung des Gebäudes sollen an der Giebelseite die Klappläden nach historischem Vorbild nachgebaut und angebracht werden.

Ein Angebot über die geplanten Klappläden liegt zur Zeit noch nicht vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 500 € zu unterstützen.

 



Baudenkmal ‚ Küppershof, Stratumer Str. 19 in Meerbusch Nierst

In diesem Jahr wird eine der ehemalig landwirtschaftlich genutzten Scheunen zu 2 Wohneinheiten ausgebaut, so dass alle Generationen auf dem Hof wohnen können. Die denkmalgerechte Instandsetzung wurde hier mittels eines eingestellten Holzrahmenbaus (Haus- in- Haus- Prinzip) realisiert. Der denkmalpflegerische Mehraufwand für die Fenster (u.a. 3 ehem. Toröffnungen mit Korbbögen) beträgt nach vorliegendem Angebot des Fensterbauers ca. 47.200 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 1.500 € zu unterstützen.

Förderverein Haus Meer e. V.

Die Verwaltung schlägt vor, den Förderverein Haus Meer e. V. bei der Ausrichtung des Tag des

offenen Denkmals mit 1.000 € zu unterstützen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung der vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen folgende Auswirkungen

auf den Haushalt:

 

Zuschüsse in Höhe von 4.000 € werden haushaltswirksam.

Die Mittel stehen im Produkt 1.100.100.521.020 Denkmalpflege – Kostenart 53180000

(Zuschüsse für private Denkmaleigentümer) zur Verfügung.

Das Land Nordrhein- Westfalen beteiligt sich an der Förderung im Rahmen der Pauschalzuweisung mit 50 % der gezahlten Zuschüsse.

 


Alternativen:

 

keine