Betreff
Bericht über die Arbeit der Musikschule
Vorlage
FB3/0089/2015
Art
Informationsvorlage

1.    Demographie und Schülerzahlentwicklung

2.    Zukunftsgerechte Ausrichtung (EMP,  Kita-Kooperationen, Schulkooperationen, modernes Fächerangebot, Projekte z. B. Kulturrucksack)

3.    Einschätzungen zu Kooperationen mit anderen Musikschulen (Stichpunkte: Lehrerauslastung/ freie Kapazitäten, Wartelisten)

4.    Fazit

 

1. Demographie und  Schülerzahlentwicklung

Der demographische Wandel wirkt sich an der Städtischen Musikschule bisher nicht erkennbar aus. Die Schülerzahlen liegen im Zeitraum der Berichtsjahre 2004 bis 2014 relativ stabil bei zwischen 1.011 (niedrigster Wert im Jahr 2011) und 1.258 (im Berichtsjahr 2014). Die Belegungszahlen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen von 2.020 im Jahr 2011 auf 2.539 im Jahr 2014. Ein wichtiger Grund liegt in der verstärkten Kooperation mit den Schulen und Kindergärten.

Die sinkenden Kinder- bzw. Schülerzahlen an den Meerbuscher Grundschulen in den kommenden Jahren werden sich auch künftig nicht zwangsläufig proportional auf die Belegungs- und Schülerzahlen an der Musikschule auswirken. Durch den weiteren Ausbau von Kooperationen im Bereich der Elementarpädagogik mit den örtlichen Kindertagesstätten und der Zusammenarbeit mit den Grundschulen im Bereich der Singpause und im Rahmen des Offenen Ganztages wird seitens der Musikschule eine prozentuale Steigerung des Anteils der Schüler, die am Angebot der Städtischen Musikschule teilnehmen, angestrebt. Von einem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten fünf Jahren wird daher nicht ausgegangen, da die Musikschule hier mit neuen Angeboten entgegen wirken wird und die Schüler der Musikschule Meerbusch im Durchschnitt mehrere Jahre an der Musikschule bleiben.

Dem Leitbild und dem Ratsbeschluss vom 15.02.2006 entsprechend wird Erwachsenenunterricht im Rahmen freier Unterrichtskapazitäten bei voller Kostendeckung erteilt. Die Musikschule ist personalorganisatorisch so aufgestellt, dass sie flexibel auf eventuell spätere Auswirkungen des demographischen Wandels reagieren kann (siehe Nr. 3).

 

2. Zukunftsgerechte Ausrichtung der Angebotsstruktur (EMP,  Kita-Kooperationen, Schulkooperationen, modernes Fächerangebot, Projekte z. B. Kulturrucksack)

Mit der Öffnung des Fächerangebotes im Bereich der Popularmusik wurde ein großer Schritt in Richtung Modernisierung der Musikschule gemacht. In den vergangenen Schuljahren wurde das Lehrerteam um mehrere spezialisierte Mitarbeiter erweitert, wie z. B. für die Fächer E-Bass und Popularmusik Gesang. Es entstanden Schüler-Bands für verschiedene Altersgruppen. Ein regelmäßiges Angebot an Workshops und Popularmusik-Veranstaltungen ergänzt den Fächerkanon. Ab Oktober 2013 wurde zusätzlich das Fach Tonstudiopraxis eingeführt. Das erforderliche Equipment konnte über den Förderverein aus Spendenmitteln angeschafft werden. Als neues Projekt, mit Fördermitteln des Landes, wurde im Juni 2015 erstmalig in Meerbusch der Kulturrucksack NRW durchgeführt. Innerhalb der Stadtverwaltung kooperieren hierfür Kulturabteilung, Volkshochschule, Stadtbibliothek und Musikschule, interkommunal arbeiten Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich zusammen.

Im vorschulischen Bereich entstanden nicht zuletzt auch auf Wunsch vieler Eltern mehrere Kooperationsprojekte mit örtlichen Kindergärten. Es handelt sich zum einen um befristete Projekte, an denen alle Kinder der jeweiligen Kita teilnehmen. Diese Projekte werden finanziert durch die Fördervereine der Kitas. So existieren Kooperationsprojekte mit der Kita Tabaluga in Lank und mit der Kita Kunterbunt in Strümp.

In Büderich im Sonnengarten finden Kurse der Musikalischen Früherziehung unbefristet in den Räumen der Kita unmittelbar im Anschluss an die Betreuungszeiten statt.

           

Unterricht in Kitas im Schuljahr 2014/ 2015

Kita

Art des Angebotes

Gruppen

Schüler

Tabaluga,

Lank

Musikmäuse

Dauer: 3 Monate

4

75

Kunterbunt

Strümp

Musikmäuse

Dauer: 3 Monate

4

60

Sonnengarten,

Büderich

Musikalische
Früherziehung

3

29

 

 

Bei der Kooperation der Musikschule mit den Schulen ist grundsätzlich zwischen drei Formen zu unterscheiden:

1. Musikalischer Klassenunterricht durch Pädagogen der Musikschule im Rahmen des Grundschulunterrichts in der „Singpause“ nach der Ward-Methode,

2. musikalische Kurse im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule,

3. Freistellung von Schülern zur Teilnahme am Einzel- oder Gruppenunterricht der Musikschule.

 

Die Singpause wurde im Jahr 2008 zunächst an vier Meerbuscher Grundschulen eingeführt. Der Unterricht findet in den beiden ersten Klassen zweimal wöchentlich für eine Zeit von je 20 Minuten vormittags im Rahmen des Grundschulunterrichtes statt. Im Jahr 2010 erfolgte eine Ausweitung auf fünf Schulen mit insgesamt 20 Klassen im ersten Halbjahr und sechs Schulen mit insgesamt 25 Klassen im zweiten Halbjahr. In den Jahren 2013 und 2015 kamen zwei weitere Schulen hinzu, so dass jetzt 8 Grundschulen mit 41 Klassen und 1.066 Schülern teilnehmen.

 

In folgenden Schulen wird die Singpause durchgeführt:

Adam-Riese-Grundschule

Mauritius-Grundschule

Brüder-Grimm-Grundschule

Martinus-Grundschule

Eichendorff-Grundschule

Erwin-Heerich-Grundschule

Theodor-Fliedner-Grundschule

Pastor-Jacobs-Schule (Beginn: Schuljahr 2015/ 2016)

 


Unterricht in der Singpause

Schuljahr

Anzahl Schulen

Anzahl Klassen

Schüler

2015/ 2016

8

41

1.066

 

Im Rahmen des Offenen Ganztages bietet die Musikschule in Kooperation mit dem OBV und den Grundschulen Musikkurse an. Dazu gehört die „Musikinsel“, eine musikalische Grundausbildung, mit dem instrumentalen Schwerpunkt Blockflöte sowie instrumentaler Gruppen- oder Einzelunterricht aus dem Fächerspektrum der Musikschule. Es finden regelmäßig Informationsveranstaltungen der Musikschule in den Grundschulen statt, in denen die Kinder über das instrumentale Angebot informiert werden und verschiedene Instrumente ausprobieren können. Für die Schüler, die zur Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet sind und im Rahmen des Offenen Ganztages den Kurs „Musikinsel“ der Musikschule belegen, ist das Entgelt mit der Gebühr nach § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in Meerbusch abgegolten. Der instrumentale Gruppen- und Einzelunterricht ist  gebührenpflichtig gemäß der Gebührensatzung der Musikschule. Die Teilnehmer an diesem Unterricht werden als unmittelbare Schüler der Musikschule lediglich für die Dauer des Musikschulunterrichts von der Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule befreit. Der jeweilige Musikschulunterricht findet dann in der entsprechenden Grundschule statt, sodass der betroffene Schüler nur in einen anderen Raum wechseln muss. Im Schuljahr 2014/ 2015 waren sechs Grundschulen mit entsprechenden Kursen und Unterrichten beteiligt.

 

Unterricht in der offenen Ganztagsschule

Grundschule

Kurs/ Unterricht

Teilnehmerzahl

Martinus-Grundschule

Musikinsel

Instrumentalunterricht

18

20

Eichendorff-Grundschule

Musikinsel

Instrumentalunterricht

9

20

Pastor-Jacobs-Grundschule

Musikinsel

8

Theodor-Fliedner-Grundschule

Musikinsel

Instrumentalunterricht

11

25

Mauritius-Grundschule

Instrumentaler

Gruppenunterricht

11

Adam-Riese-Grundschule

Instrumentaler
Gruppenunterricht

9

 

Im Bereich der weiterführenden Schulen existiert seit Beginn des Schuljahres 2015/ 2016 eine Kooperation mit dem Städtischen Mataré-Gymnasium. In der Jahrgangsstufe 5 wurde eine Musik- bzw. Chorklasse gegründet, in der - anknüpfend an die Vorkenntnisse der Schüler aus der Grundschule - die Singpause für ein weiteres Jahr fortgeführt wird. Hierfür wird eine Unterrichtsgebühr gemäß der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule erhoben. Angebote im Bereich des Instrumentalunterrichts sind geplant. Ähnlich wie in der Offenen Ganztagsgrundschule wird der Musikschüler dann für die Dauer des Musikschul-Unterrichtes freigestellt. Der Musikschulunterricht wird im Gymnasium stattfinden. Damit bleibt die Musikschule auch für Schüler attraktiv, die bis in den Nachmittag hinein eine allgemeinbildende Schule besuchen. Mit dem Städtischen Meerbusch-Gymnasium Strümp fanden erste Gespräche zu einer engeren Zusammenarbeit statt. Mit der Realschule Osterath und der Gesamtschule Büderich sind seitens der Musikschule ebenfalls Gespräche geplant.


3. Einschätzungen zu Kooperationen mit anderen Musikschulen

Öffentlich-rechtliche Musikschulen entsprechen sich weitgehend in Zielsetzung, Angebotsstruktur, Leistungsspektrum und Qualitätsstandards. Als kulturelle Bildungseinrichtungen sind sie, wie das Bildungssystem insgesamt, eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Deutsche Städtetag und das Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) aus dem Jahr 2012 unterstreichen diese Position. Kooperationen verschiedener Musikschulen sind daher am ehesten zwischen öffentlich-rechtlichen Musikschulen denkbar und sinnvoll. Ein Ausbau der bereits bestehenden Kooperationen mit anderen öffentlichen Musikschulen der Region, insbesondere den Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss wäre für die Musikschule Meerbusch allerdings nur sinnvoll, wenn dadurch freie Lehrerkapazitäten ausgefüllt oder lange Wartelisten abgebaut werden könnten. Für beides gibt es mittelfristig in Meerbusch keinen Bedarf, wie weiter unten ausgeführt.

Im Bereich der Verwaltung, insbesondere der EDV, existiert hier über die ITK bereits seit vielen Jahren eine Kooperation zwischen den Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss (Städte Meerbusch, Dormagen, Neuss und Rhein-Kreis Neuss). Auch bei Veranstaltungen wie dem Regionalwettbewerb Jugend musiziert oder dem Kulturrucksack NRW kooperiert die Städtische Musikschule mit den Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten Kaarst und Korschenbroich.

 

Die privaten Musikschulen sind in ihrer Zielsetzung, im Leistungsspektrum und in den Qualitätsstandards nur schwer mit der Städtischen Musikschule vergleichbar. Sie unterrichten nicht nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Viele private Musikschulen sind an einen Musikalienhandel gekoppelt. Eine Qualitätsgarantie bzw. ein Qualitätssiegel, wie sie die öffentlichen Musikschulen im Verband Deutscher Musikschulen mit dem Strukturplan bieten, ist bei den privaten Musikschulen nicht zu finden. Auch lässt sich das Leistungsspektrum nicht tatsächlich nachvollziehen, da die privaten Schulen ihre Zahlen zu Teilnehmern, Angeboten, Veranstaltungen etc. nicht veröffentlichen. Auch die Entgeltordnungen sind nicht bei allen privaten Schulen öffentlich zugänglich (z.B. bei MusicArt Meerbusch). Musikalische Bildungsangebote durch private Musikschulen in allgemeinbildenden Schulen existieren nach derzeitigem Kenntnisstand in der Region nicht.

 

Mit dem Kern- und Mantelmodell zur Personalorganisation hat die Stadt Meerbusch ihre Musikschule bereits früh so aufgestellt, dass sie auch für die Herausforderungen aus  Nachfrageänderung und demographischem Wandel gerüstet ist. Die Lehrer im Kernbereich sind aufgrund des TVöD angestellt und werden mit mehr als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt. Sie müssen eine zweite Unterrichtsbefähigung besitzen oder zusätzliche Aufgaben wie Fachleitung o.ä. übernehmen können. Im Mantelbereich werden Lehrer mit Honorarverträgen beschäftigt, die ausschließlich Unterricht erteilen. Diese Organisation stellt weitestgehend sicher, dass das Unterrichtsangebot der Nachfrage entsprechend gestaltet werden kann und dass es nicht zu Kapazitätsüberhängen kommt.

 

Die Auslastung der Lehrkräfte der Städtischen Musikschule Meerbusch liegt bei nahezu 100 %. Die Honorarlehrkräfte sind entsprechend ihrer jeweiligen Verträge zu 100 % ausgelastet, hier wird je nach Nachfragesituation eine Anpassung der Honorarverträge i.d.R. zum Schuljahreswechsel  vorgenommen,  in Einzelfällen kann dies auch zum Wechsel des Halbjahres erfolgen. Die monatliche Abrechnung der Honorare erfolgt zudem gemäß der jeweils tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden. Es entstehen fiskalisch keine Fehlstunden (also bezahlte Deputatsstunden, die nicht durch Schüler belegt werden). Die festangestellten Mitarbeiter sind ebenfalls zu nahezu 100 % ausgelastet. Dank einer in den letzten Jahren relativ konstanten Nachfrage sowie durch die Option, einige der Lehrkräfte in verschiedenen Fächern einzusetzen (insbesondere die  Kernbereichsmitarbeiter) entstehen nur selten Fehlstunden. Sollte es doch zu Fehlbelegungen kommen, werden diese meistens zeitnah wieder belegt durch Schüler mit Unterrichtsvertrag oder durch ergänzende Projektangebote. Außerdem ermöglicht das System der Arbeitszeiterfassung bei den TVÖD-Lehrkräften eine gewisse Flexibilisierung der Arbeitszeit und damit eine eher nachfrageorientierte Einsatzmöglichkeit. So kann z.B. ein Lehrer in einem Schuljahr bei größerer Nachfrage ein Plus im Arbeitszeitkonto erarbeiten, das bei sinkender Nachfrage im Folgejahr wieder abgebaut wird. Auf geringfügige Nachfrageschwankungen kann auf diese Weise reagiert werden. Wenn absehbar in einzelnen Fächern Fehlbelegungen entstehen, werden diese Fächer gezielt z.B. in besonderen Instrumentenvorstellungen an den Grundschulen beworben. Auf diese Weise konnte die Anmeldezahl  im Bereich der Streicher, beim Fach Gitarre und im Bereich der Bläser in den vergangenen Schuljahren so gesteigert werden, dass die freien
Depuatsstunden zeitnah wieder belegt werden konnten.

Es besteht derzeit kein Personalmangel. Die Fluktuation bei den Honorarlehrkräften, die vor einigen Jahren noch signifikant war, ist deutlich zurückgegangen. Frei gewordene Honorarstellen konnten in den letzten Jahren nahtlos wieder besetzt werden. Durch die räumliche Nähe zu den Universitätsstädten Düsseldorf, Essen und Köln, in denen jeweils Musikhochschulen existieren, ist auch für die Zukunft zu erwarten, dass geeignetes pädagogisches Personal für die Musikschule relativ gut zu finden sein wird.

Die Wartelisten werden regelmäßig zum Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn weitgehend abgebaut. Längere Wartezeiten (d.h. mehr als ein halbes Jahr) gibt es für Interessenten zurzeit nur bei den Tasteninstrumenten, insbesondere beim Fach Klavier. Hier bietet die Musikschule mit 11 Klavierlehrern und 113,5 Jahreswochenstunden das an, was dem beschlossenen Angebots- und Strukturmodell aufgrund des Leitbildes entspricht. Ein weiterer personeller Ausbau dieses Fachs ist nicht vorgesehen. Begründung: das Fach Klavier ist nur bedingt für den Ensemblebereich einsetzbar, der eine wichtige pädagogische Säule des Musikschulbetriebes ist. Zum anderen gibt es gerade für dieses Fach einen ausreichenden privaten Markt  in Meerbusch und Umgebung. Drittens ist dieses Fach nicht geeignet für den Gruppenunterricht, sondern wird traditionell als Einzelunterricht nachgefragt und erteilt. Eine höhere Kostendeckung durch Gruppenunterricht ist hier nicht zu erreichen. Ebenso wenig kann ein Abbau der  Warteliste durch die verstärkte Bildung von Gruppen erzielt werden.

 

 

4. Fazit:

Die Entscheidung des Rates vom 15.02.2006 zur Struktur, Ausrichtung und Organisation der Musikschule hat sich bewährt. Dieses Modell bietet auch für die mittelfristige Entwicklung die richtigen Instrumente und Lösungen.

Die Musikschule ist so aufgestellt, dass sie flexibel auf eventuell spätere Auswirkungen des demographischen Wandels reagieren kann.

Durch die modernisierte Angebotsstruktur im Fächerkanon und die Kooperationen mit Kindergärten und Schulen ist die Musikschule zukunftsgerecht ausgerichtet und in der Lage, auf Entwicklungen rasch einzugehen. Die Musikschulleitung erarbeitet gemeinsam mit dem Lehrerkollegium weiterhin die jeweils angepasste Umsetzung dieser Strategie, um auf die sich ändernden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen zu reagieren.

Kooperationen mit anderen Musikschulen sind nur innerhalb der Region möglich. Am ehesten sind sie zwischen öffentlich-rechtlichen Musikschulen denkbar und sinnvoll aufgrund der vergleichbaren Zielsetzung, dem Leistungsspektrum und der Qualitätsstandards. Ein Ausbau der bereits bestehenden Kooperationen zwischen der Städtischen Musikschule Meerbusch und  anderen öffentlichen Musikschulen der Region, insbesondere den Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss, wäre für die Musikschule Meerbusch allerdings nur von Nutzen, wenn dadurch freie Lehrerkapazitäten ausgefüllt oder lange Wartelisten abgebaut werden könnten. Für beides gibt es mittelfristig in Meerbusch keinen Bedarf.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter