Nach Angabe des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr NRW ist das Planfeststellungsverfahren für die
Errichtung von Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände mit der
Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses an die Flughafen Düsseldorf GmbH
am 29.06.2015 abgeschlossen worden. Die öffentliche Bekanntmachung wird derzeit
vorbereitet. Ich verweise insoweit auf das anliegende Schreiben des
Ministeriums vom 5.08.2015 (Anlage 1).
Dies verhält sich im letzten Absatz auch zum Stand des laufenden Antrages auf Kapazitätserweiterung. Die Auslegung des Antrages dürfte danach erst Januar 2016 erfolgen.
Auf der Internetseite des MBWSV NRW ist der im folgenden
angesprochene Planfeststellungsbeschluss (275 Seiten ohne Anlagen) zum Vorfeld
West aber ersichtlich. Den Fraktionen wurde hierzu bereits am 15.07.2015
mitgeteilt, dass angesichts der Klagefrist Herr Rechtsanwalt Sommer, der in die
Problematik eingearbeitet ist und voraussichtlich auch zahlreiche Bürger
vertritt, gebeten wurde, eine Klage der Stadt gegen den
Planfeststellungsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht vorzubereiten. Herr
RA Sommer hat sich hierzu bereit erklärt und wird auch die Einleitung eines
Eilverfahrens prüfen vor folgendem Hintergrund:
Die Flughafen Düsseldorf GmbH
hatte unter dem 11.08.2008 beim Verkehrsministerium NRW die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
für die Schaffung von Vorfeldflächen auf dem westlichen Flughafengelände
beantragt. Begründung war, dass durch den – schon verwirklichten bzw. geplanten
- Neubau von Flugzeugwartungshallen im östlichen Vorfeldbereich Stellpositionen
für Flugzeuge entfallen. Außerdem werden die erforderlichen Anschlüsse und
Nebenarbeiten sowie auch Änderungen an den Rollwegen herbeigeführt. Im
Gegensatz zu der ursprünglichen Darstellung des Flughafens, es handele sich um
den Ersatz von Abstellplätzen 1:1, hat auch das Ministerium später mitgeteilt,
der Antrag ginge hierüber hinaus. Auch nach den Ausführungen des jetzigen PFB
werden bis zu 6 zusätzliche Abstellpositionen geschaffen.
Innerhalb der umfangreichen
Planfeststellungsunterlagen wurde im Wesentlichen darauf abgestellt, dass mit
dieser Maßnahme keinerlei Kapazitätsausweitungen verbunden seien und die
rechtlich genehmigte Kapazitätsgrenze nicht geändert würde. Die Stadt hat von
diesem Planfeststellungsantrag erst erfahren, nachdem dieser zum einen in der
Fluglärmkommission mitgeteilt und zum anderen auf der Internetseite des
Ministeriums eingestellt wurde mit sämtlichen Unterlagen im September 2009.
Eine förmliche Auslegung im
Stadtgebiet Meerbusch für die Öffentlichkeit sowie eine förmliche Beteiligung
der Stadt hat jedoch nicht stattgefunden. Begründet wurde dies damit, dass das
Ministerium davon ausgeht, dass sich eben die Auswirkungen des Vorhabens auf
das Gebiet der Stadt Düsseldorf beschränken und weder Meerbusch noch Ratingen
zu den Gemeinden gehöre, in denen sich dieses Vorhaben auswirke. Dies wird zwar
durch eine eingeholte Umweltverträglichkeitsstudie untermauert, wonach auch die
im Stadtgebiet Meerbusch wohnenden Bürger nicht von erheblichen
Lärmauswirkungen durch die Vorfelderweiterung getroffen würden. Diese
Auffassung vertritt der Planfeststellungsbeschluss jetzt auch durchgängig
erneut.
Nach meiner Auffassung kann es
jedoch nicht nur um den Bodenlärm und die unmittelbaren Auswirkungen gehen.
Hier ist bei Betrachtung der Auswirkungen auf die Umwelt und des Schutzgutes
Mensch und menschliche Gesundheit auch eine mittelbare Auswirkung mit in den
Blick zu nehmen. Dabei ist auch darauf abzustellen, dass die zugrundeliegenden
Annahmen der Gutachter von uns als fehlerhaft kritisiert worden sind. Hierbei
spielt auch eine Rolle, dass die fraglich genehmigte Kapazität der geltenden
Genehmigung von 131.000 Bewegungen auf unserer Ansicht nach fehlerhaften Daten,
Annahmen und Berechnungen beruht und durch dieses Vorhaben erst eine von dieser
Genehmigung angenommenen Abwicklung der Flugbewegungen erreicht wird. Insgesamt
ist von uns und den übrigen Einwendern schon seinerzeit sehr stark kritisiert
worden, dass es sich hierbei um eine jeweils abschnittsweise Vorgehensweise des
Flughafen handelt in Form einer Salamitaktik, wobei zeitweise überhaupt keine
Umweltverträglichkeitsuntersuchung angestellt wurde und im Übrigen auch hier
nur Teilaspekte bei den jetzigen Bauabschnitten in den Blick genommen wurden
statt eine summarische Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Entsprechend dem seinerzeitigen
Beschluss des Hauptausschusses vom 09.09.2010 wurde gegenüber dem Ministerium
angemahnt, dass hier nicht nur die Stadt Düsseldorf zu beteiligen sei, sondern
vielmehr das Gesamtvorhaben der Flughafenerweiterung betrachtet werden müsse.
Von Seiten der Stadt wurden in
der Folge sowohl die entsprechenden Verfahrensfehler betreffend die
Nichtbeteiligung der Stadt als auch der Öffentlichkeit gerügt, als auch
zahlreiche materielle Bedenken geäußert. Zum Erörterungstermin wurde die Stadt
daraufhin von der Bezirksregierung eingeladen und nahm Gelegenheit die Bedenken
vorzutragen. Über das Ergebnis des Erörterungstermins wurde im Hauptausschuss
am 19.05.2011 berichtet und dargelegt, dass unsere bereits schriftlich
vorgebrachten Kritikpunkte erneut erhoben wurden und insbesondere auch die
nicht erfolgte offizielle Beteiligung der Stadt als Rechtsverletzung
herausgestellt wurde.
Im jetzigen PFB wird erneut darauf abgestellt, dass die bestandskräftig genehmigte
Bewegungszahl unberührt bleibt. Auch ermöglichten nicht erst die neuen
Vorfeldpositionen deren Ausschöpfung. Mit dem Vorhaben sei also keine
Erweiterung der Kapazität verbunden. Flugbetriebliche Abläufe stünden in keinem
Zusammenhang mit diesem Planfeststellungsverfahren. Die
Planfeststellungsbehörde verneint auch, dass ein Zugewinn an 6
Flugzeug-Stellplätzen zu einer Veränderung der nutzbaren Flughafenkapazität
führt und das Vorhaben erhebliche Zusatzbelastungen für Anwohner und Umwelt
verursachen kann. Ein Mangel an Abstellpositionen im Winter hätte sich bisher in den kritischen Tagesrandzeiten durch
kurzfristige Maßnahmen kompensieren
lassen. Die zusätzlichen Abstellpositionen und die durchgängige Rollführung
wirkten für die Abwicklung des Vorfeldbetriebs in festgestellten
„Belastungsspitzen“ nur entlastend und böten der Antragstellerin in diesen
Zeiten „mehr Bewegungsfreiheit“. Die Optimierung von Betriebsvorgängen
sei ein anerkennenswertes Ziel und
reiche zur Begründung der
Notwendigkeit des Vorhabens aus. Zudem bestehe an der Erhaltung und Verbesserung der Betriebsvorgänge auf dem
Flughafen Düsseldorf auch ein gewichtiges öffentliches Interesse. Dieses
sei auf die Sicherung bzw. die
weitere, kontinuierliche Steigerung der
Leistungsfähigkeit, Qualität und Sicherheit des (öffentlichen) Verkehrsnetzes
gerichtet. Der Flughafen Düsseldorf sei ein wesentliches Element der Luftverkehrsinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen.
Mit solchen Ausführungen wird den Rechten der Stadt
Meerbusch und der Bedeutung des Schutzes der Menschen in der dicht besiedelten
Nachbarschaft des Flughafens Düsseldorf erneut trotz massiver Vorbelastungen
nicht hinreichend Rechnung getragen. Dies wird daher auch auf dem Gerichtsweg
beim OVG zu überprüfen sein.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin
Anlagenverzeichnis:
Schreiben
des Ministeriums vom 5.08.2015