Betreff
Flughafen Düsseldorf ,,Vorfeld West" Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) NRW vom 15.06.2015
Vorlage
BM/0087/2015
Art
Informationsvorlage

Nach Angabe des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW ist das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände mit der Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses an die Flughafen Düsseldorf GmbH am 29.06.2015 abgeschlossen worden. Die öffentliche Bekanntmachung wird derzeit vorbereitet. Ich verweise insoweit auf das anliegende Schreiben des Ministeriums vom 5.08.2015 (Anlage 1).

 

Dies verhält sich im letzten Absatz auch zum Stand des laufenden Antrages auf Kapazitätserweiterung. Die Auslegung des Antrages dürfte danach erst Januar 2016 erfolgen.

 

Auf der Internetseite des MBWSV NRW ist der im folgenden angesprochene Planfeststellungsbeschluss (275 Seiten ohne Anlagen) zum Vorfeld West aber ersichtlich. Den Fraktionen wurde hierzu bereits am 15.07.2015 mitgeteilt, dass angesichts der Klagefrist Herr Rechtsanwalt Sommer, der in die Problematik eingearbeitet ist und voraussichtlich auch zahlreiche Bürger vertritt, gebeten wurde, eine Klage der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht vorzubereiten. Herr RA Sommer hat sich hierzu bereit erklärt und wird auch die Einleitung eines Eilverfahrens prüfen vor folgendem Hintergrund:

 

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hatte unter dem 11.08.2008 beim Verkehrsministerium NRW die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Schaffung von Vorfeldflächen auf dem westlichen Flughafengelände beantragt. Begründung war, dass durch den – schon verwirklichten bzw. geplanten - Neubau von Flugzeugwartungshallen im östlichen Vorfeldbereich Stellpositionen für Flugzeuge entfallen. Außerdem werden die erforderlichen Anschlüsse und Nebenarbeiten sowie auch Änderungen an den Rollwegen herbeigeführt. Im Gegensatz zu der ursprünglichen Darstellung des Flughafens, es handele sich um den Ersatz von Abstellplätzen 1:1, hat auch das Ministerium später mitgeteilt, der Antrag ginge hierüber hinaus. Auch nach den Ausführungen des jetzigen PFB werden bis zu 6 zusätzliche Abstellpositionen geschaffen.

 

Innerhalb der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen wurde im Wesentlichen darauf abgestellt, dass mit dieser Maßnahme keinerlei Kapazitätsausweitungen verbunden seien und die rechtlich genehmigte Kapazitätsgrenze nicht geändert würde. Die Stadt hat von diesem Planfeststellungsantrag erst erfahren, nachdem dieser zum einen in der Fluglärmkommission mitgeteilt und zum anderen auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt wurde mit sämtlichen Unterlagen im September 2009.

 

Eine förmliche Auslegung im Stadtgebiet Meerbusch für die Öffentlichkeit sowie eine förmliche Beteiligung der Stadt hat jedoch nicht stattgefunden. Begründet wurde dies damit, dass das Ministerium davon ausgeht, dass sich eben die Auswirkungen des Vorhabens auf das Gebiet der Stadt Düsseldorf beschränken und weder Meerbusch noch Ratingen zu den Gemeinden gehöre, in denen sich dieses Vorhaben auswirke. Dies wird zwar durch eine eingeholte Umweltverträglichkeitsstudie untermauert, wonach auch die im Stadtgebiet Meerbusch wohnenden Bürger nicht von erheblichen Lärmauswirkungen durch die Vorfelderweiterung getroffen würden. Diese Auffassung vertritt der Planfeststellungsbeschluss jetzt auch durchgängig erneut.

 

Nach meiner Auffassung kann es jedoch nicht nur um den Bodenlärm und die unmittelbaren Auswirkungen gehen. Hier ist bei Betrachtung der Auswirkungen auf die Umwelt und des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit auch eine mittelbare Auswirkung mit in den Blick zu nehmen. Dabei ist auch darauf abzustellen, dass die zugrundeliegenden Annahmen der Gutachter von uns als fehlerhaft kritisiert worden sind. Hierbei spielt auch eine Rolle, dass die fraglich genehmigte Kapazität der geltenden Genehmigung von 131.000 Bewegungen auf unserer Ansicht nach fehlerhaften Daten, Annahmen und Berechnungen beruht und durch dieses Vorhaben erst eine von dieser Genehmigung angenommenen Abwicklung der Flugbewegungen erreicht wird. Insgesamt ist von uns und den übrigen Einwendern schon seinerzeit sehr stark kritisiert worden, dass es sich hierbei um eine jeweils abschnittsweise Vorgehensweise des Flughafen handelt in Form einer Salamitaktik, wobei zeitweise überhaupt keine Umweltverträglichkeitsuntersuchung angestellt wurde und im Übrigen auch hier nur Teilaspekte bei den jetzigen Bauabschnitten in den Blick genommen wurden statt eine summarische Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

 

Entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss des Hauptausschusses vom 09.09.2010 wurde gegenüber dem Ministerium angemahnt, dass hier nicht nur die Stadt Düsseldorf zu beteiligen sei, sondern vielmehr das Gesamtvorhaben der Flughafenerweiterung betrachtet werden müsse.

 

Von Seiten der Stadt wurden in der Folge sowohl die entsprechenden Verfahrensfehler betreffend die Nichtbeteiligung der Stadt als auch der Öffentlichkeit gerügt, als auch zahlreiche materielle Bedenken geäußert. Zum Erörterungstermin wurde die Stadt daraufhin von der Bezirksregierung eingeladen und nahm Gelegenheit die Bedenken vorzutragen. Über das Ergebnis des Erörterungstermins wurde im Hauptausschuss am 19.05.2011 berichtet und dargelegt, dass unsere bereits schriftlich vorgebrachten Kritikpunkte erneut erhoben wurden und insbesondere auch die nicht erfolgte offizielle Beteiligung der Stadt als Rechtsverletzung herausgestellt wurde.

 

Im jetzigen PFB wird erneut darauf abgestellt, dass die bestandskräftig genehmigte Bewegungszahl unberührt bleibt. Auch ermöglichten nicht erst die neuen Vorfeldpositionen deren Ausschöpfung. Mit dem Vorhaben sei also keine Erweiterung der Kapazität verbunden. Flugbetriebliche Abläufe stünden in keinem Zusammenhang mit diesem Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsbehörde verneint auch, dass ein Zugewinn an 6 Flugzeug-Stellplätzen zu einer Veränderung der nutzbaren Flughafenkapazität führt und das Vorhaben erhebliche Zusatzbelastungen für Anwohner und Umwelt verursachen kann. Ein Mangel an Abstellpositionen im Winter hätte sich bisher in den kritischen Tagesrandzeiten durch kurzfristige Maßnahmen kompensieren lassen. Die zusätzlichen Abstellpositionen und die durchgängige Rollführung wirkten für die Abwicklung des Vorfeldbetriebs in festgestellten „Belastungsspitzen“ nur entlastend und böten der Antragstellerin in diesen Zeiten „mehr Bewegungsfreiheit“. Die Optimierung von Betriebsvorgängen sei ein anerkennenswertes Ziel und reiche zur Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens aus. Zudem bestehe an der Erhaltung und Verbesserung der Betriebsvorgänge auf dem Flughafen Düsseldorf auch ein gewichtiges öffentliches Interesse. Dieses sei auf die Sicherung bzw. die weitere, kontinuierliche Steigerung der Leistungsfähigkeit, Qualität und Sicherheit des (öffentlichen) Verkehrsnetzes gerichtet. Der Flughafen Düsseldorf sei ein wesentliches Element der Luftverkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

                                                                                     

Mit solchen Ausführungen wird den Rechten der Stadt Meerbusch und der Bedeutung des Schutzes der Menschen in der dicht besiedelten Nachbarschaft des Flughafens Düsseldorf erneut trotz massiver Vorbelastungen nicht hinreichend Rechnung getragen. Dies wird daher auch auf dem Gerichtsweg beim OVG zu überprüfen sein.

 

 

 

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Schreiben des Ministeriums vom 5.08.2015