Betreff
Schulentwicklung, weiterführende Schulen der Sekundarstufe I
Vorlage
FB3/0083/2015
Art
Informationsvorlage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 12. Mai 2015 wurde bereits intensiv über die Schulentwicklung in der Sekundarstufe I in Meerbusch und über die möglichen Lösungen diskutiert. Die Möglichkeit einer Kooperation mit den Städten Kaarst und Korschenbroich und der Schaffung einer Verbands-Gesamtschule ist jedoch nicht mehr umsetzbar. In seiner Sitzung vom 25. Juni 2015 hat der Rat der Stadt Kaarst sich gegen eine solche Verbands-Gesamtschule entschieden.

 

Aus diesem Grund habe ich für den 14. September 2015 zur 1. Sitzung des Arbeitskreises Schulentwicklung eingeladen. Teilnehmer werden die Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen Schulen, deren Stellvertreter sowie die Verwaltung sein. Ziel dieses Arbeitskreises soll es sein, ergebnisoffen die Situation der Meerbuscher Schulen zu analysieren und dem Ausschuss für Schule und Sport einen entsprechenden Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

 

Bereits im November 2013 hat mit den gleichen Teilnehmern ein Workshop stattgefunden, um mit ihnen die Notwendigkeit der Anpassung des schulischen Angebotes aufgrund des Rückganges der Schülerzahlen in Kombination mit einem sich ändernden Schulwahlverhalten, aber auch aus schulorganisatorischen Maßnahmen der Nachbarkommunen zu diskutieren.

 

Im Workshop 2013 wurden bereits folgende Entwicklungen diskutiert:

 

Grundschulen
An den Grundschulen sind die Schülerzahlen aufgrund des Geburtenrückgangs in den letzten 10 Jahren um 247 Schüler, d.h. 11% zurückgegangen, für die kommenden 5 Jahre errechnet sich prognostisch eine weitere Reduzierung der Schülerzahlen um 246 Schüler, d.h. 12%.

Parallel zum Rückgang der Schülerzahlen hat sich das Verhalten der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule verändert.

 

Hauptschule
Infolge mangelnder Anmeldungen wird die Hauptschule seit dem Schuljahr 2012/13 auslaufend geführt.

 

 

 

 

 

 

Realschule
Die Realschule Osterath verzeichnet in den vergangenen Jahren einen Rückgang im Nachfrageverhalten.

 

 

Gesamtschule
An der städt. Maria-Montessori-Gesamtschule werden aufgrund der Kapazitätsbegrenzung der bestehenden 4-Zügigkeit regelmäßig Meerbuscher Schüler abgewiesen. Aufgrund der hohen Übergangsquoten zum Gymnasium konnte bei der im Juni 2012 stattgefundenen Elternbefragung der Bedarf für eine 2. Gesamtschule jedoch nicht nachgewiesen werden (Bedarf mindestens 100 Schüler auf 5 Jahre aus der eigenen Schülerschaft).

 

 

Vor dem Hintergrund der dargestellten Schülerentwicklung und des Wahlverhaltens der Eltern wurde im Workshop mit den Schulleiterinnen und Schulleitern als einzige Lösung im Sinne der Elterninteressen die Erweiterung der Zügigkeit der städt. Maria-Montessori-Gesamtschule diskutiert. Diese hätte gegebenenfalls mit einer Dependance im Gebäude der städt. Realschule Osterath erreicht werden können.

 

Am 18. März 2014 fand eine Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf statt, an der neben den Vertreters des Schulträgers auch jeweils der Schulleiter und die stellvertretende Schulleiterin der Städtischen Realschule Osterath und der Städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule, die Schulaufsichtsbeamten der oberen Schulaufsicht für die Gymnasien, die Realschulen, die Gesamtschulen sowie der Schulaufsichtsbeamte der unteren Schulaufsicht für die Hauptschulen teilnahmen.

 

In dieser Sitzung wurde insbesondere die Frage der erforderlichen Zügigkeitserhöhung - 2 oder 3 Züge - sowie einer erhöhten Lehrerzuweisung durch eine Aufstockung des Schulleitungsteams aufgrund erhöhter Aufwände einer Dependancelösung im Gebäude der Realschule erörtert. Die diesseitige Vorstellung ging dahin, die Personalressource für den weiteren Standort entsprechend einer neu gegründeten Sekundarschule bereitzustellen. Hierfür sah die Bezirksregierung Düsseldorf keine Möglichkeit.

 

Hinsichtlich der Beantwortung der Frage der Zügigkeit hat die Bezirksregierung dringend empfohlen, zunächst die Auswirkungen des zehnten Schulrechtsänderungsgesetzes (Ausschluss von ortsfremden Schulanmeldungen) und die kommenden Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen abzuwarten, bevor eine schulorganisatorische Initiative ergriffen wird.

 

In seiner Sitzung vom 18. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt nunmehr beschlossen, dass gemäß § 46 Abs. 5 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Schülern aus anderen Gemeinden, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Gesamtschule besuchen können, die Aufnahme in eine städtische Gesamtschule verweigert wird, solange die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, im berechtigten Einzelfall auf Antrag des Schulleiters Ausnahmen zuzulassen.

 

Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ist auch für die Gesamtschulen die Möglichkeit geschaffen worden, Teilstandorte bilden zu können. Während bei der horizontalen Gliederung (§ 83 Abs. 5 Satz 1 Schulgesetz NW) alle Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und alle Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten unterrichtet werden können, erfolgt bei der vertikalen Gliederung eine Aufteilung innerhalb eines Jahrgangs durch die Beschulung an räumlich voneinander getrennten Standorten.

 

Bei lediglich 2 Parallelklassen an einem Standort wird offenkundig, dass die für eine Gesamtschule charakteristischen Differenzierungsmöglichkeiten nur mit einem organisatorischen Mehraufwand begründet werden können oder sogar eingeschränkt werden müssen. Aus diesen Gründen ist die (vertikale) Teilstandortbildung als Ausnahmefall daran gebunden, dass die Gesamtschule mindestens sechszügig geführt wird.

 

 

Gymnasien
Die Übergangsquoten zu den Gymnasien bewegen sich im landesweiten Vergleich auf ausgesprochen hohem Niveau.

 

 

Allerdings wechselt jährlich eine nicht unerhebliche Anzahl von Meerbuscher Grundschülern an ein Gymnasium außerhalb der Stadt, im Gegenzug besuchen Grundschüler aus den Nachbarstädten die hiesigen Gymnasien.

 

Schulformwechsler
Auch in diesem Jahr (Schuljahr 2015/16) gehen zu Schulbeginn etliche Schüler (47 insgesamt) von den Gymnasien zur städt. Realschule. Dies betrifft jede Jahrgangsstufe und wird erst extrem spät in Zahlen klar, da durch Nachprüfungen in den Ferien die Entscheidungen für die weitere Schullaufbahn erst noch getroffen werden. Eine Aufnahme der Schulformwechsler an der städt. Maria-Montessori-Gesamtschule ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

 

Bei der Feststellung des Bedürfnisses für die Errichtung einer Schule sind die Zahlen der Abschüler unmaßgeblich, da hierfür entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06.05.1997 zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs lediglich die Erziehungsberechtigten der Schüler, die den Eingangsjahrgang an der neuen Schule bilden, zu befragen sind (Nr. 2.1 a).

 

Inklusion
Bei der Betrachtung der Schulentwicklung in der Sekundarstufe I ist natürlich auch das Thema Inklusion ein wichtiger Baustein. Nach anfänglichen Integrationsgruppen in der städt. Maria-Montessori-Gesamtschule haben zum Schuljahr 2015/16 sowohl die städt. Maria-Montessori-Gesamtschule (8 Schüler) als auch das städt. Mataré-Gymnasium (8 Schüler) und die städt. Realschule Osterath (4 Schüler) Förderschüler in den Eingangsklassen aufgenommen.

 

Fazit
Um als Schulträger dem Elternwahlverhalten Rechnung zu tragen, soll eine Lösung gefunden werden, die ein bedarfsgerechtes Schulangebot ohne erhebliche Abweisungen an einer einzelnen Schulform erreicht werden kann. Da es hierfür grundsätzlich mehrere Lösungen geben kann, wird der neue Arbeitskreis für Schulentwicklung ergebnisoffen einen Vorschlag erarbeiten, der dem Ausschuss für Schule und Sport unterbreitet werden kann.

 


In Vertretung

gez.

 

Frank Maatz