Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2015 an die zurzeit fünf im
Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse
wie folgt zu zahlen:
AWO
Bildungswerk der Generationen gGmbH
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 92 x 3,45 €uro 317,40
€
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Grevenbroich e.V.
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 1.182 x 3,45 €uro 4.077,90
€
Forum
Kath. Forum für Familienbildung
Krefeld-Viersen
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 30 x 3,45 €uro 103,50 €
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 76 x 3,45 €uro 262,20
€
Familienforum Edith Stein Neuss
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 650 x 3,45 €uro 2.242,50
€
Insgesamt: 7.003,50 €
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für
das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 8.000,- € bereitgestellt, um die freien Träger
auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den
Landeszuschuss zu ergänzen.
Ab
dem Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom September
2014 nur noch Angebote gefördert, die
a)
von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt
und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,
b)
gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung
in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der
Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen
Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für
Meerbuscher, die auch in Meerbusch stattfinden.
Um
Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.06.
gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bereits
durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2015 geplanten Unterrichtsstunden
vorzulegen.
Alle
Träger haben diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt.
Über
die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist 2016 ein
Verwendungsnachweis mit Endabrechnung vorzulegen.
Eine
Übersicht über die im Jahr 2014 (noch nach den bisherigen Fördergrundsätzen)
geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die
Kosten belaufen sich für das Jahr 2015 auf 7.003,50
€; die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur
Verfügung.
Alternativen: