Betreff
Förderung der Familienbildung in 2015
Vorlage
FB2/0285/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2015 an die zurzeit fünf im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse wie folgt zu zahlen:

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 92 x 3,45 €uro                            317,40 €

 

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 1.182 x 3,45 €uro                    4.077,90 €

 

Forum

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 30 x 3,45 €uro                            103,50 €

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 76 x 3,45 €uro                            262,20 €

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 650 x 3,45 €uro                       2.242,50 €

 

Insgesamt:                                                                                7.003,50 €

 


Sachverhalt:

 

Im Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 8.000,- € bereitgestellt, um die freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

 

Ab dem Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom September 2014 nur noch Angebote gefördert, die

 

a) von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,

 

b) gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher, die auch in Meerbusch stattfinden.

 

Um Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.06. gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2015 geplanten Unterrichtsstunden vorzulegen.

 

Alle Träger haben diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt.

 

Über die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist 2016 ein Verwendungsnachweis mit Endabrechnung vorzulegen.

 

Eine Übersicht über die im Jahr 2014 (noch nach den bisherigen Fördergrundsätzen) geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2015 auf 7.003,50 €; die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.

 


Alternativen: