Betreff
Anfrage zur Errichtung eines Mobilfunkstandortes
Vorlage
FB1/0283/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die Errichtung eines 40-Meter-Mastes am Sportplatz Grüner Weg ab. Der Mobilfunkanbieter wird gebeten, nach einer anderen geeigneten Lösung für das Schließen der ermittelten Funklücke zu suchen.


Sachverhalt:

 

Ein Mobilfunkanbieter hat für den Bereich Grüner Weg in Lank-Latum eine Lücke in der funktechnischen Versorgung der Stadt Meerbusch ermittelt. Zur Behebung dieses Zustandes bietet sich aus seiner Sicht der Sportplatz als Standort für einen Mobilfunkmast mit einer Höhe von etwa 40 Metern an. Hierfür käme die Freifläche am Sportplatz oder der Austausch eines vorhandenen Lichtmastes in Frage.

 

Nach einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2002 bejaht die Stadt Meerbusch den Ausbau des Mobilfunknetzes, so lange die gesundheitliche Unbedenklichkeit durch Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt ist. Der Fachbereich 1 prüft dies im Rahmen der kommunalen Abstimmung. Als Nachweis dient die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, die für jeden Standort die relevanten Sicherheitsabstände beschreibt, die in der Regel nur wenige Meter insbesondere in horizontaler Richtung betragen.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass nach diesem Kriterium gegen die zu planende Anlage keine Bedenken erhoben werden. Auch die Pflege und die Nutzung des Grundstücks würde nach Einschätzung des SB 11 nicht beeinträchtigt.

 

Ein Vorhaben dieser Größenordnung mit einem 40 Meter hohen Mast in unmittelbarer Nähe zur Wohn- und Freizeitnutzung  ist dennoch nicht unproblematisch. Der vorgeschlagene Standort befindet sich in etwa 90 Metern Abstand zum Grünen Weg, etwa 180 Meter zur vorhandenen Wohnbebauung und etwa 220 Meter zu einem Kinderspielplatz. Der Sportplatz selbst liegt unmittelbar daneben. Es ist abzusehen oder zumindest nicht auszuschließen, dass das Vorhaben auf Vorbehalte der hier lebenden Menschen und der Nutzer des Sportplatzes stoßen wird. Hier ist insbesondere die optische Wirkung mit ihrer möglichen Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität in Erwägung zu ziehen.

 

Die Verwaltung ist daher der Auffassung dass es einer grundsätzlichen Entscheidung darüber bedarf, ob die Stadt Meerbusch dem Antrag des Mobilfunkanbieters überhaupt nähertreten will.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat keine Bedenken gegen die Errichtung eines 40-Meter-Mastes am Sportplatz Grüner Weg und beauftragt die Verwaltung, mit dem Mobilfunkanbieter eine geeignete Vereinbarung zu treffen.