Betreff
Verteilung der Sportfördermittel 2015
Vorlage
FB3/0077/2015
Art
Informationsvorlage

Die Sportfördermittel werden entsprechend den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Meerbusch verteilt.

 

Entsprechend § 3 der vorgenannten Richtlinien erhalten

a) Vereine mit vereinseigenen Sportstätten Mittel zur Finanzierung investiver Ausgaben

b) alle Vereine sog. allgemeine Fördermittel.

 

Die Mittel zu a) werden auf der Basis des dafür eingeplanten Haushaltsansatzes auf die Vereine verteilt, die Anträge auf  eine Investitionskostenförderung gestellt haben. Der Haushaltsansatz beträgt 30.000 €. Hierbei werden 50% als Grundbetrag, 50%  nach Anzahl der Mitglieder der antragstellenden Vereine verteilt. Die Berechnung der Zuschüsse an die einzelnen Vereine ergibt sich aus  Anlage 1.

 

Von den im Haushaltsplan vorgesehenen allgemeinen Sportfördermitteln in Höhe von 56.500 €  werden gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinien zunächst die  festgeschriebenen Zuschüsse für den Stadt-Sport-Verband Meerbusch e.V. in Höhe von 1.800 € und für den Veranstalter des Fest des Sports (im Jahr 2015 der TSV Meerbusch e.V.) in Höhe von 3.000 € in Abzug gebracht, so dass sich ein verbleibender Betrag in Höhe von 51.700 € ergibt, der wie folgt berechnet an die Vereine verteilt wird:

 

-              Grundbetrag gestaffelt nach Mitgliederzahl (siehe Anlage 2, Spalte B)

-              je 1 Punkt für jedes Mitglied (Spalte A)

-              je 1,5 Punkte für jedes jugendliche Mitglied (Spalten C + D)

-              je 1 Punkt für jede Übungsleiterstunde, zusätzlich je 1 Punkt für die Schwimmausbildung (Spalte E)

 

Die Summe der Punkte (Spalte F) multipliziert mit dem Betrag pro Punkt ergibt mit dem Grundbetrag den jeweiligen Zuschuss, welcher Anfang Juni 2015 an die Vereine ausgezahlt wurde.


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz