Betreff
Benennung einer Erschließungsstraße in Meerbusch-Büderich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82
Vorlage
FB6/0277/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Planstraße 1 mit

 

“ Anneliese-Gestermann-Straße “

 

zu benennen.

 


Sachverhalt:

 

Um für die im Plangebiet entstehenden Wohnhäuser eine ordnungsgemäße und übersichtliche Hausnummerierung zu gewährleisten, ist die Benennung dieser neuen Erschließungsstraße

erforderlich.

Für eine Benennung liegen der Verwaltung zwei Vorschläge vor. Der Meerbuscher Kulturkreis hat angeregt, die in der Anlage 1 gekennzeichnete Planstraße 1 nach der Gründerin und ersten Leiterin der Musikschule Büderich und späteren Städtischen Musikschule Meerbusch, Frau Anneliese Gestermann, mit

 

“ Anneliese-Gestermann-Straße “

 

zu benennen. Mit ihrer Tätigkeit und ihrem persönlichen Engagement für die Bildung und Entwicklung junger Menschen hat Frau Gestermann entscheidend zum kulturellen Leben in Meerbusch beigetragen.

 

Der zweite Vorschlag wurde eingereicht von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss. Vorgeschlagen wurde eine Benennung nach der Meerbuscher Malerin

Erika Horn, die nach dem Studium an der Kunstakademie Düsseldorf und der Kunsthochschule Dresden 1965 die kunstpädagogische Arbeit langjährig als Dozentin bei der Volkshochschule Meerbusch  tätig war. Sie gründete den Malkreis Meerbusch und war Mitbegründerin des Vereins Meerbuscher Künstler e.V.

 

In Anlehnung an den alten Büdericher Flurnamen wäre alternativ eine Bezeichnung mit ‚Auf dem Brühl‘ denkbar.

 

Die Verwaltung spricht sich für eine Benennung nach Frau Gestermann aus.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 


Alternativen:

 

1. Die Benennung erfolgt als ‚Erika-Horn-Straße‘

 

2. Die Benennung erfolg nach dem Flurnamen ‚Auf dem Brühl‘