Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in Meerbusch-Osterath,
Neusser Feldweg / Dörperweg
1. Beschluss über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
2. Beschluss der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
i.V.m. § 4a (3) BauGB
Vorlage
FB4/0271/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Beschluss über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt die zur 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung  der Behandlung der Stellungnahmen entsprechend Anlage 1 zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt auch eine entsprechende  Beschlussfassung im Rahmen eines späteren Satzungsbeschlusses .

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt des Weiteren den Änderungen der 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg in roter Farbe zu und empfiehlt dem Rat der Stadt auch insoweit eine Beschlussfassung bei einem künftigen Satzungsbeschluss.

 

Es handelt sich insbesondere um:

-                       Festsetzung einer Heckenanpflanzung

-                       Kennzeichnung einer Kampfmittelverdachtsfläche

-                       Hinweise zum Artenschutz

 

2.       Beschluss der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

         i.V.m. § 4a (3) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der geänderten 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg und der Begründung für die erneute öffentliche Auslegung zu.

Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A hat einschließlich der Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen vom 20. Januar 2015 bis einschließlich 23. Februar 2015 gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19. Januar 2015 über die öffentliche Entwurfsauslegung benachrichtigt.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden insbesondere Anregungen zur Grünfläche und zum Maß der baulichen Nutzung gegeben.

Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Seitens der beteiligten Behörden wurden insbesondere Anregungen zum Artenschutz und Kampfmittel gegeben.

Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahmen (Anlage 1) unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.

 

Aufgrund der Anregungen und Stellungnahmen ist der Planentwurf geändert worden. Bei den Änderungen handelt es sich insbesondere um:

-                       Festsetzung einer Heckenanpflanzung

-                       Kennzeichnung einer Kampfmittelverdachtsfläche

-                       Hinweise zum Artenschutz.

Diese Änderungen sind beachtenswert, entsprechend ist eine erneute Offenlage notwendig. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

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