Neusser Feldweg / Dörperweg
1. Beschluss über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
2. Beschluss der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
i.V.m. § 4a (3) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss
über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt die zur 2. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser
Feldweg / Dörperweg während der öffentlichen Auslegung abgegebenen
Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung der Behandlung der Stellungnahmen
entsprechend Anlage 1 zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt auch
eine entsprechende Beschlussfassung im
Rahmen eines späteren Satzungsbeschlusses .
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt des Weiteren den Änderungen der
2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath,
Neusser Feldweg / Dörperweg in roter Farbe zu und empfiehlt dem Rat
der Stadt auch insoweit eine Beschlussfassung bei einem künftigen
Satzungsbeschluss.
Es handelt sich
insbesondere um:
-
Festsetzung einer Heckenanpflanzung
-
Kennzeichnung einer Kampfmittelverdachtsfläche
-
Hinweise zum Artenschutz
2. Beschluss
der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
i.V.m. § 4a (3) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt der geänderten 2. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser
Feldweg / Dörperweg und der Begründung für die erneute öffentliche
Auslegung zu.
Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Sachverhalt:
Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 67 A hat einschließlich der Entwurfsbegründung
sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Informationen vom 20. Januar 2015 bis einschließlich
23. Februar 2015 gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom
19. Januar 2015 über die öffentliche Entwurfsauslegung
benachrichtigt.
Aus der Öffentlichkeit wurden insbesondere Anregungen zur Grünfläche und
zum Maß der baulichen Nutzung gegeben.
Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung ist der Anlage 1 zu
dieser Vorlage zu entnehmen.
Seitens der beteiligten Behörden wurden insbesondere Anregungen zum
Artenschutz und Kampfmittel gegeben.
Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung ist der Anlage 1 zu
dieser Vorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der öffentlichen Auslegung
abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der
Stellungnahmen (Anlage 1) unter gerechter Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen
seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Aufgrund der Anregungen und Stellungnahmen
ist der Planentwurf geändert worden. Bei den Änderungen handelt es sich
insbesondere um:
-
Festsetzung einer Heckenanpflanzung
-
Kennzeichnung einer Kampfmittelverdachtsfläche
-
Hinweise zum Artenschutz.
Diese Änderungen sind beachtenswert, entsprechend
ist eine erneute Offenlage notwendig. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen vorgebracht werden können.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
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