Betreff
A 57 Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau
von der Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis südlich des Autobahnkreuzes Meerbusch
Vorlage
FB4/0269/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens für den 6-streifigen Ausbau der A 57 von der Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis südlich des Autobahnkreuzes Meerbusch.

 


Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die beabsichtigte Planung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 9. Juni 2015 von einem Vertreter von Straßen NRW vorgestellt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

 

Die beabsichtigte Baumaßnahme umfasst den 6-streifigen Ausbau der Autobahn (A) 57 von der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Oppum bis südlich des Autobahnkreuzes (AK) Meerbusch.

Innerhalb der Ausbaustrecke liegen beiderseits der Autobahn die bewirtschafteten Rastanlagen Geismühle, die im Bereich der Ein- und Ausfahrten sowie der Trennstreifen an den 6-streifigen Ausbau angepasst werden.

 

Von der Anschlussstelle Krefeld-Oppum sind nur die südlich des Kreuzungsbauwerkes liegenden Rampen durch den Ausbau betroffen. Sie werden an den Ausbau angepasst. Zwischen der AS Krefeld-Oppum und der Rastanlage Geismühle werden aufgrund des geringen Abstandes der Knotenpunkte beidseitig der A 57 Verflechtungsstreifen vorgesehen, so dass sich hier ein 8-streifiger Querschnitt ergibt.

Im Bereich des AK Meerbusch wird die Ausfahrt von Norden auf die A 44 umgebaut. Die übrigen Ein- und Ausfahrbereiche werden an den Autobahnausbau angepasst. Neben den Ausbaumaßnahmen an der Autobahn werden zusätzlich Lärmschutz- und Entwässerungsanlagen erstellt und einige parallel zur bestehenden Autobahn verlaufende Wirtschaftswege verlegt.

 

Von insgesamt fünf Brückenbauwerken sind zwei Bauwerke neu zu erstellen (eine Überführungen und eine Unterführung). Die beiden anderen Bauwerke können erhalten werden.

Der vorhandene Querschnitt der A 57 im Abschnitt Oppum entspricht im Grunde einem Regelquerschnitt RQ 29,5 gem. RAS-Q 1996. Allerdings besitzt der Mittelstreifen eine Breite von 4,00 m.

 

Die Länge der Ausbaustrecke beträgt 3,994 km. Kosten- und Vorhabenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung. Die Baumaßnahme wurde in der eingangs genannten Sitzung des Fachausschusses intensiv diskutiert. Die vom Ausschuss gewünschten Änderungen wurden in die Stellungnahme, die als Anlage beigefügt ist, aufgenommen.

 

Der Termin für die Abgabe der Stellungnahme war der 26. Juni 2015. Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte insofern vorbehaltlich des Ausschussbeschlusses.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine