von der Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis südlich des Autobahnkreuzes Meerbusch
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage
beigefügte Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens für den
6-streifigen Ausbau der A 57 von der Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis südlich
des Autobahnkreuzes Meerbusch.
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für das o. g. Bauvorhaben die
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung
Düsseldorf beantragt. Die beabsichtigte Planung wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 9. Juni 2015 von einem Vertreter
von Straßen NRW vorgestellt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die beabsichtigte Baumaßnahme umfasst den 6-streifigen Ausbau der
Autobahn (A) 57 von der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Oppum bis südlich des
Autobahnkreuzes (AK) Meerbusch.
Innerhalb der Ausbaustrecke liegen beiderseits der Autobahn die
bewirtschafteten Rastanlagen Geismühle, die im Bereich der Ein- und Ausfahrten
sowie der Trennstreifen an den 6-streifigen Ausbau angepasst werden.
Von der Anschlussstelle Krefeld-Oppum sind nur die südlich des
Kreuzungsbauwerkes liegenden Rampen durch den Ausbau betroffen. Sie werden an
den Ausbau angepasst. Zwischen der AS Krefeld-Oppum und der Rastanlage
Geismühle werden aufgrund des geringen Abstandes der Knotenpunkte beidseitig
der A 57 Verflechtungsstreifen vorgesehen, so dass sich hier ein 8-streifiger
Querschnitt ergibt.
Im Bereich des AK Meerbusch wird die Ausfahrt von Norden auf die A 44
umgebaut. Die übrigen Ein- und Ausfahrbereiche werden an den Autobahnausbau
angepasst. Neben den Ausbaumaßnahmen an der Autobahn werden zusätzlich
Lärmschutz- und Entwässerungsanlagen erstellt und einige parallel zur
bestehenden Autobahn verlaufende Wirtschaftswege verlegt.
Von insgesamt fünf Brückenbauwerken sind zwei Bauwerke neu zu erstellen
(eine Überführungen und eine Unterführung). Die beiden anderen Bauwerke können
erhalten werden.
Der vorhandene Querschnitt der A 57 im Abschnitt Oppum entspricht im
Grunde einem Regelquerschnitt RQ 29,5 gem. RAS-Q 1996. Allerdings besitzt der
Mittelstreifen eine Breite von 4,00 m.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt 3,994 km. Kosten- und Vorhabenträger
der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung.
Die Baumaßnahme wurde in der eingangs genannten Sitzung des Fachausschusses
intensiv diskutiert. Die vom Ausschuss gewünschten Änderungen wurden in die
Stellungnahme, die als Anlage beigefügt ist, aufgenommen.
Der Termin für die Abgabe der Stellungnahme war der 26. Juni 2015. Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte insofern vorbehaltlich des Ausschussbeschlusses.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine