Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Gemeindestraße „Oststraße“ zwischen der Witzfeldstraße und der Grünstraße in einem ersten Bauabschnitt zunächst mit Baumbeeten und Querungsmöglichkeiten auszustatten und in einem späteren zweiten Bauabschnitt grundhaft zu sanieren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der vom Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Ausbau- und Sanierungsplanung, Bauabschnitt 1 (Anlagen 1 oder 2 oder 3 und Anlagen 4,6 und 8) eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuss zur Fassung eines ggf. gestuften Ausbaubeschlusses wieder vorzulegen.

 

Alternativen:

 

Beschluss der Durchführung der Baumaßnahme in einem Bauabschnitt als grundlegende Erneuerung der Verkehrsfläche einschließlich einer Anpassung an die Bedürfnisse der Radverkehrs und der Fußgänger. Zusammenfassung Bauabschnitt 1 und 2 (Anlagen 1 oder 2 oder 3 und Anlagen 5,7 und 9).

 

Aufgrund des Straßenzustandes und des vorliegenden Bürgerantrages kann die „Nullvariante“ kurz- bis mittelfristig keine sachgerechte Lösung sein.

 


Sachverhalt:

 

Die Thematik der Wiederbegrünung der Oststraße einhergehend mit einer Querschnittsumgestaltung war bereits Gegenstand der Beratungen unter TOP 3 der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.09.2014. Die Verwaltung war aufgrund des mangelhaften Zustandes und der verbesserungswürdigen Gestaltung beauftragt worden, eine grundlegende Neugestaltung zu planen, welche die Möglichkeit eröffnet, die Bepflanzung mit Bäumen in einem ersten Bauabschnitt vorzuziehen und zu einem geeigneten Zeitpunkt die Erneuerung der gesamten Verkehrsfläche vorzunehmen.

Es wird auf die zugehörige Beratungsvorlage verwiesen. Diesem Planungsauftrag hat die Verwaltung mit der in den Anlagen beigefügten Vorentwurfsplanung Rechnung getragen.

 

In einem 1. Bauabschnitt (Anlage 8 für den gesamten Straßenzug im Zwischenzustand, Details siehe Anlagen 1 oder 2 oder 3 für den Übergang Deutsches Eck / Witzfeldstraße / Oststraße, Anlage 4 für die Querungsstelle 2 sowie Anlage 6 für die Querungsstelle 3) können die Bereiche mit erhöhtem Querungsbedarf partiell ausgebaut und hierdurch Platz für neue Baumstandorte geschaffen werden. Bei dieser Lösung kann, zumindest in Fahrtrichtung Deutsches Eck, der bestehende Einrichtungsradweg aufrecht erhalten bleiben; eine Möglichkeit, dem Radverkehr in Richtung Grünstraße eine eigenständige Führung anzubieten, besteht nicht. Dieser muss nach wie vor die Fahrbahn benutzen.

Nach Realisierung des 2. Bauabschnittes eröffnet sich die Option, in Anlehnung an die Überlegungen aus dem Arbeitskreis Radverkehr, eine Lösung mit beidseitigen Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu ermöglichen, die im Bereich der Querungshilfe aufgelöst und im Bereich der vorgezogenen Seitenräume (Engstellen mit Querungsmöglichkeiten) hinter den Aufstellflächen der Fußgänger auf den Nebenanlagen geführt werden (Gesamtendzustand Anlage 9, Details für die Querungsstellen mit Schutzstreifen siehe Anlagen 5 und 7).

Bei der in Anlage 1 dargestellten Variante eines Minikreisels im Bereich der Einmündung Deutsches Eck ergeben sich viele Vorteile bzgl. der Verkehrssicherheit, der Erkennbarkeit und der Benutzbarkeit. In dieser Planungsvariante ist es möglich, umlaufend die Fußgängerfurten zu bevorrechtigen und so neben einer Entschleunigung des Verkehrs auch eine verkehrssichere Lösung für die kreuzenden Fußgänger zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig empfohlen, dieser Planungsvariante den Vorzug zu geben. Der Knotenpunkt wird gegenüber dem heutigen Zustand bei akzeptablem Kostenaufwand nachhaltig verbessert.

 

Die beiden anderen Varianten der Einmündung „Deutsches Eck“ sehen die Neuanlage eine Querungshilfe bzw. eines vorgezogenen Seitenraumes vor (Querungskanzel), die eine sichere Querung für den Schülerverkehr gewährleistet. Der vorhandene FGÜ wäre nach heutiger Sach- und Rechtslage nicht mehr anordnungsfähig und verliert mit der Neuplanung zu Gunsten der ebenso sicheren Querungshilfe seinen Bestandsschutz (Anlage 2 bzw. 3).

 

Im Hinblick auf das städtische Ziel „Förderung des Radverkehrs“ und zur Minimierung der späteren Gesamtkosten wird verwaltungsseitig präferiert, direkt endgültig komplett auszubauen und die entstehenden Vorteile der Umgestaltung für die Anlieger mit Beiträgen nach KAG abzurechnen.

 

Der vorhandene Parkraum bleibt bei Umsetzung der Maßnahmen weitestgehend erhalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Abschnitt der Oststraße zwischen der Grünstraße und dem Wendehammer nicht mit in die Planungsüberlegungen einbezogen werden, da hier der Straßenzustand noch relativ gut ist und diese auch eine reine Anliegerstraße mit keiner Geschäftsnutzung ist. Des Weiteren besteht aufgrund der dort bestehenden Tempo-30-Zone auch kein erweiterter Bedarf für separate Anlagen für den Radverkehr.

 

Die Planung wird von der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Für die Realisierung von Bauabschnitt 1 (mit Minikreisel) entstehen Kosten von ca. 160.000 € für die Tiefbaumaßnahmen und für die Neupflanzung von 10 Bäumen.

Für die Realisierung von Bauabschnitt 2 entstehen Kosten von ca. 580.000 € für die Tiefbaumaßnahmen.

Bei Realisierung der Gesamtmaßnahme in einem Schritt entstehen Kosten in Höhe von ca. 720.000 €.

Die entstehenden Kosten wären nach Abschluss des zweiten Bauabschnittes oder der Gesamtmaßnahme nach dem KAG auf die Anlieger umlagefähig. Für den ersten Bauabschnitt können zunächst keine Beiträge erhoben werden, da es sich nur um punktuelle Maßnahmen handelt, die einzelnen Begünstigten nicht zugeordnet werden können.