Betreff
Fortführung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
FB1/0249/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen,

  • die noch nicht abgeschlossenen priorisierten Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes weiter zu verfolgen,
  • weitere Maßnahmen aus den Maßnahmensteckbriefen sowie ausgewählte neue Maßnahmen einzuleiten,
  • die Förderung als Anschlussvorhaben beim Bund zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat hat am 27. September 2012 das Integrierte kommunale Klimaschutzkonzept (IKSK) und die Umsetzung der darin priorisierten Maßnahmen beschlossen. Inhalt des Beschlusses war darüber hinaus, weitere Maßnahmen aus den Maßnahmensteckbriefen Zug um Zug umzusetzen. Zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung ist seit 13. April 2013 eine Klimaschutzmanagerin für drei Jahre befristet eingestellt, deren Personalkosten vom Bund mit 65 Prozent bezuschusst werden.

 

Insgesamt werden im Integrierten Klimaschutzkonzept die folgenden Handlungsfelder definiert:

  • Kommunikation und Information
  • Verwaltung
  • Erneuerbare Energien und Energieversorgung
  • Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft
  • Bauen und Wohnen
  • Verkehr

 

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Klimamanagerin lag auf dem Verkehrssektor, der neben den Privathaushalten die größte CO2-Emittentengruppe darstellt. Insbesondere die Maßnahme V-3 „Optimierung der Infrastruktur und Ausbau des Radverkehrs“ war im IKSK mit einem hohen Einsparpotenzial bewertet und wurde über nunmehr zweieinhalb Jahre vorangetrieben.

 

Die eingeleiteten Projekte konnten überwiegend erfolgreich durchgeführt werden. Die Handlungsfelder und der Ablauf und der priorisierten Maßnahmen insgesamt können inhaltlich den ausführlichen Klimaschutzberichten entnommen werden, die als Anlagen 1 und 2 nochmals beigefügt sind.

 

Laufende und noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele sollen weiter fortgesetzt werden. Daneben sollen neue sowie bislang nicht priorisierte Maßnahmen aus den Maßnahmensteckbriefen Zug um Zug in Angriff genommen werden. Diese werden in einem Handlungsfeld „Haushalte“ – der zweiten großen Emittentengruppe - gebündelt, wobei der Fokus verstärkt auf Informationsaktivitäten liegen wird. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die vorgesehenen Themenfelder, Vorschläge für deren Ausgestaltung, den zeitlichen Ablauf und die erwartete Emissionsminderung.

 

Maßnahmen der Priorisierungsstufe 1 des IKSK:

 

Projekt-Nr. / Handlungsfeld

Maßnahme alt

Meilenstein

CO2-Einsparpotenzial

Fälligkeit

EE-1

Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung

10% der MFH auf KWK umstellen

ca. 1.000 t CO2/a

 

02/2017

IGL-3

Förderprogramm Heizungssanierung

10% Umrüstung Öl- auf Gasheizung (Stand 2010 ca. 5000 Privathaushalte mit Öl)

ca. 6.400 t CO2/a

01/2017

 

Maßnahmen der Priorisierungsstufe 2 des IKSK:

 

Projekt-Nr. / Handlungsfeld

Maßnahme neu/alt

Meilenstein

CO2-Einsparpotenzial

Fälligkeit

KI-9

Aktionstag „Passivhaus“

Aktionstag

Indirekte Einsparung

01/2017

EE-2

Ausbau Solarthermie

50  Anlagen

21 t/a

bei 2000 kWh/ Haushalt

03/2018

EE-3

Pumpenaustausch-programm

Austausch 25% alter Pumpen

ca. 220 kg/ Haushalt/a

12/2016

EE-8

Ausbau Geothermie-/ Umweltwärmenutzung

mind. 50 neue Anlagen

ca. 10 t /a bei Nutzung des deutschen Strommix im Vergleich zu Gasheizung

03/2018

EE-10

SolarLokal

Mitgliedschaft

Indirekte Einsparung

08/2016

 

Neue/zusätzliche Maßnahmen zur Weiterführung:

 

Projekt-Nr. / Handlungsfeld

Maßnahme neu

Meilenstein

CO2-Einsparpotenzial

Fälligkeit

HH-1

Förderprogramm Energetische Sanierung

Entwicklung eines Förderprogramms

Indirekte Einsparung

12/2017

HH-2

Gebäude-Check – Energieagentur.NRW

Nutzung des Angebots

Indirekte Einsparung

12/2016

HH-3

Vortragsreihe Aktionstag „2. Meerbuscher Wasser-Wärme-Woche“

Veranstaltung

Indirekte Einsparung

11/2016

HH-4

Kampagne Altbausanierung

Umfassende Informationskampagne gestartet

Indirekte Einsparung

04/2018

HH-5

„Best-practice“ – Beispiele kommunaler Gebäude

Veranstaltung gestartet

Indirekte Einsparung

08/2017

 

Insgesamt kann bei Durchführung dieser Maßnahmen eine CO2-Einsparung von 7.431 Tonnen pro Jahr (zuzüglich der indirekten Einsparung) erzielt werden.

 

Parallel dazu werden die noch laufenden Maßnahmen der bisherigen Priorisierung und die kontinuierlichen Aufgaben (Öffentlichkeitsarbeit, Fortschreibung der Bilanzen, Klimabeirat usw.) fortgeführt.

 

In dem als Anlage 3 beigefügten Balkendiagramm können der Status der Umsetzung der bisherigen Handlungsfelder, die vorgesehenen Schwerpunkt für die künftige Arbeit und der veranschlagte zeitliche Aufwand für das Gesamtpaket abgelesen werden. Diese Prognose bildet die Grundlage für den Antrag auf weitere Förderung durch den Bund.

 

Die weitere Umsetzung des IKSK wird, sofern der Rat diese beschließt, für zwei Jahre durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von noch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (überwiegend Personalkosten) gefördert. Diese Anschlussförderung ist nur für die bereits angestellte Klimaschutzmanagerin möglich und muss nahtlos an das bisherige Vorhaben anschließen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen (vorbehaltlich der Bewilligung des Anschlussvorhabens und der Stellenausweisung im Stellenplan) für zwei Jahre Personalkosten für die Weiterbeschäftigung der Klimaschutzmanagerin, die durch den Bund mit 40 Prozent bezuschusst werden.

 

Mittel für Sachausgaben, Dienstleistungen und eventuelle Förderprogramme im Zusammenhang mit den Anschlussmaßnahmen werden jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt.

 


Alternative:

 

Die Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes werden nicht weiter verfolgt.