Betreff
Schulorganisatorische Maßnahmen, Grundschulverbund in Meerbusch-Osterath
Vorlage
FB3/0241/2015
Art
Beschlussvorlage

1.      Beschlussvorschlag Errichtung des Grundschulverbundes

 

Alternative A:

 

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgende schulorganisatorische Maßnahme zu beschließen:

 

Die Stadt Meerbusch errichtet im Wege der Änderung einen Grundschulverbund aus der städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule, Fröbelstraße 14, 40670 Meerbusch und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Heerich-Schule Bovert, Neusser Feldweg 2, 40670 Meerbusch zum 1. August 2016.

 

Der Grundschulverbund wird in der städtischen Liegenschaft Wienenweg 38 untergebracht. Die städtischen Liegenschaften, in denen die beiden Schulen bisher untergebracht sind, werden zum 1. August 2016 als Schulstandort aufgegeben und entwidmet.

 

Hauptstandort wird die katholische Bekenntnisschule, Teilstandort die Gemeinschaftsgrundschule.

 

Der Grundschulverbund führt den Namen: Städtische Grundschule Wienenweg, katholische Grundschule mit Gemeinschaftsschul-Teilstandort, Primarstufe.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.

 

 

Alternative B:

 

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgende schulorganisatorische Maßnahme zu beschließen:

 

Die Stadt Meerbusch errichtet im Wege der Änderung einen Grundschulverbund aus der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Heerich-Schule Bovert, Neusser Feldweg 2, 40670 Meerbusch und der städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule, Fröbelstraße 14, 40670 Meerbusch zum 1. August 2016.

Der Grundschulverbund wird in der städtischen Liegenschaft Wienenweg 38 untergebracht. Die städtischen Liegenschaften, in denen die beiden Schulen bisher untergebracht sind, werden zum 1. August 2016 als Schulstandort aufgegeben und entwidmet.

 

Hauptstandort wird die Gemeinschaftsgrundschule, Teilstandort die katholische Bekenntnisschule.

 

Der Grundschulverbund führt den Namen: Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wienenweg mit katholischem Teilstandort,  Primarstufe.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.

 

 

2.      Beschlussvorschlag zur Zügigkeit

 

Alternative A:

 

 

Die Zügigkeit des Grundschulverbundes wird auf 3 Züge festgesetzt, es entfallen hierbei 2 Züge auf den Hauptstandort und 1 Zug auf den Teilstandort.

 

 

Alternative B:

 

 

Die Zügigkeit des Grundschulverbundes wird auf 2 Züge festgesetzt.

 

 


Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung vom 25. November 2014 wurde in der Drucksache FB3/0093/2014 der Sachverhalt umfangreich dargestellt, die Notwendigkeit zur Gründung eines Grundschulverbundes seitens des Ausschusses für Schule und Sport (ASS) gesehen und ein Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt gefasst. In seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 folgte der Rat diesem Empfehlungsbeschluss.

 

In der Sitzung des ASS vom 12. Mai 2015 wurde nunmehr die Beschlussvorlage (Drucksache: FB3/0213/2015) vorgelegt, die eine Entscheidung über den Haupt – und den Teilstandort des Grundschulverbundes vorsah.

 

Die Verwaltung schlug aufbauend auf dem Ratsbeschluss die Errichtung eines Grundschulverbundes bestehend aus einem katholischen Zweig (Hauptstandort) und einem Gemeinschaftsschulzweig  (Teilstandort) vor.

 

Nach kontroverser Diskussion über den Wunsch der Fraktionen nach einem alternativen Entscheidungsvorschlag vertagte der Ausschuss die Beschlussvorlage vom 12. Mai 2015 und beschloss eine Sondersitzung am 11. Juni 2015, damit eine Genehmigung der Schulaufsicht vor der Sommerpause beantragt werden kann.

 

Entsprechend der Anregung aus dem ASS am 12. Mai 2015 wurden zur Sitzung am 11. Juni 2015 die Vertreterin der Bezirksregierung Düsseldorf, Frau RD’in Wenzel, Leiterin des Dezernates 48 – Schulrecht und Schulverwaltung sowie der Vertreter des Schulamtes des Rhein-Kreis-Neuss, Herrn SchAD Mayer, eingeladen.

 

 

Zum Beschlussvorschlag 1. Alternative A:

 

 

Ein solcher Vorschlag erhält in der Stadt Meerbusch das bestehende Angebot von zwei katholischen Bekenntnisschulen und gleichzeitig sowohl in Bovert als auch im Dorf ein Gemeinschaftsschulangebot mit ausreichenden Räumen für die offene Ganztagsschule und die schulische Inklusion an beiden Standorten. Gleichzeitig wird auch bei rückläufigen Schülerzahlen dem geforderten Ziel, ein qualifiziertes pädagogisches Angebot an allen Schulstandorten vorzuhalten, entsprochen werden, da beide Schulen (Eichendorff-Schule und Grundschulverbund) auch in Zukunft mindestens zweizügig bleiben, eine ausreichende Lehrerversorgung und damit verbundene Differenzierungsmöglichkeiten somit gegeben sind.

 

 

Zum Beschlussvorschlag 1. Alternative B:

 

 

Dieser Vorschlag schafft in Osterath zwei Gemeinschaftsgrundschulen, wobei an dem Standort des Grundschulverbundes der Schulbesuch in der Schulart einer katholischen Bekenntnisschule am Teilstandort ermöglicht wird.

 

Er berücksichtigt, dass die Schülerzahl der Erwin-Heerich-Gemeinschaftsgrundschule die der Barbara-Gerretz-Grundschule im kommenden Schuljahr um fünf und im übernächsten um 27 übersteigt.

 

 

Zum Beschlussvorschlag 2. zur Festlegung der Zügigkeit:

 

 

Unter Annahme der Prognose aus dem 14-jährigen Durchschnitt (Schuljahre 2002/03 bis 2015/16) der Verteilung der Schüler auf die drei bestehenden Schulen und der Berücksichtigung der zukünftigen Baugebiete im Stadtteil Osterath könne sich eine Verteilung von zwei parallelen Eingangsklassen an der städt. Eichendorff-Schule und drei parallelen Eingangsklassen am Grundschulverbund ergeben.

 

Hiernach wären aufgrund des 14-jährigen Anmeldedurchschnitts Anmeldungen für zwei Eingangsklassen am Hauptstandort und einer Eingangsklasse am Teilstandort möglich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Umbau der bisherigen Gemeinschaftshauptschule Osterath, Wienenweg 38, müssen im Haushaltsplan 2016 bereit gestellt werden.

 

Die Umbaukosten werden in der Drucksache SIM/0164/2015 „IKM – Immobilienkonzept Meerbusch“ auf ca. 315.000 € geschätzt.

 

Die haushaltswirtschaftliche Auswirkung der Entwidmung der beiden o.g. Liegenschaften als Grundschulen ist von der Umsetzung des in der Beratung befindlichen Immobilienkonzeptes abhängig.

 


Alternativen:

 

Keine Weiteren.