Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage gem. § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Vertreterin der Stadt in den Verwaltungsbeirat der GWG zu entsenden.
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch hält einen Anteil von 2,88 % an der
Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG. Insgesamt sind 15
Aktionäre beteiligt. Hiervon besitzen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Kreises Viersen mbH mit 41,34 % und die Sparkasse Krefeld mit 38,92 % die
Hauptanteile.
Gegenstand der GWG ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger Zweck). Von den insgesamt 736 Sozialwohnungen im Stadtgebiet (Stand: 2014) verfügt die GWG über 180 Sozialwohnungen in den Stadtteilen Osterath, Lank und Strümp.
Gem. § 15 Abs. 2. Bst. b) i. V. m. § 9 Abs. 2 Bst. g) der Satzung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG wählt die Hauptversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Verwaltungsbeirates.
Neben der Neuwahl des Aufsichtsrates, wird der Verwaltungsbeirat durch die Hauptversammlung am 24.06.2015 für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates neu gewählt. Der Verwaltungsbeirat besteht derzeit aus den 9 Mitgliedern des Aufsichtsrates und 12 weiteren Mitgliedern. Im Beirat sollen im Wesentlichen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Belegenheitsgemeinden der GWG vertreten sein, sofern diese nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß 9 Mitglieder, die nach dem Anteilsverhältnis der Aktionärsgruppe gewählt werden. Unter Berücksichtigung des Anteilsverhältnisses steht der Stadt Meerbusch kein Sitz im Aufsichtsrat zu.
Derzeitiger Vertreter der Stadt ist Herr Bürgermeister a. D. Dieter Spindler, dessen Amtszeit im Verwaltungsbeirat mit Neuwahl des Verwaltungsbeirates im Rahmen der Jahreshauptversammlung zum 24.06.2015 endet.
Es wird vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage gem. § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Vertreterin der Stadt in den Verwaltungsbeirat der GWG zu entsenden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
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