Betreff
Einrichtung eines Bestattungswaldes in Meerbusch
Vorlage
DezIII/0237/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit der Freiherr von der Leyen’sche Grundstücksverwaltung und der FriedWald GmbH zur Einrichtung eines Bestattungswaldes im Meerer Busch zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Freiherr von der Leyen’sche Verwaltung Bloemersheim und Haus Meer hatte erstmalig am 08.06.2012 gemeinsam mit der FriedWald GmbH einen Antrag zur Einrichtung eines Bestattungswaldes eingereicht. Die Verwaltung hat das Anliegen der Antragsteller in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.09.2012 nicht zuletzt im Hinblick auf die aus damaliger Sicht unabwägbaren finanziellen Risiken abgelehnt. Es war davon ausgegangen worden, dass die Einrichtung eines Friedwaldes zu einem deutlichen Rückgang von Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen und damit zu einem Einnahmeverlust bei den Friedhofgebühren führen würde.

 

Nach erneuten Gesprächen zwischen der Bürgermeisterin mit Herrn Freiherr von der Leyen und einem Vertreter der Friedwald GmbH hat die Verwaltung Kontakt zu den Städten Lohmar und Warendorf aufgenommen, die beide eine vertragliche Vereinbarung mit der FriedWald GmbH abgeschlossen und – vergleichbar mit der Stadt Meerbusch - keinen eigenen Wald eingebracht haben. Beide Städte haben sich positiv über die bisherige Zusammenarbeit geäußert. Signifikante Abwanderungsbewegungen von den städtischen Friedhöfen, wie sie seinerzeit befürchtet worden waren, konnten dort nicht beobachtet werden.

 

Die Frhr. v. d. Leyen’sche Verwaltung hat der Stadtverwaltung nunmehr eine aktualisierte Konzeptbeschreibung für die Einrichtung eines Bestattungswaldes im Meerer Busch, mit Stand vom 23.03.2015, vorgelegt (Anlage). Darin werden alle Vorgänge von der Beantragung über die Genehmigung bis zum laufenden Betrieb konkret aufgelistet und beschrieben. Darüber hinaus hat die Friedwald GmbH Verhandlungsbereitschaft in Bezug auf die vertraglichen Vereinbarungen signalisiert.

Bei den von der FriedWald GmbH angebotenen Bestattungen wird die Asche Verstorbener in einer biologisch abbaubaren Urne – analog zu den Baumbestattungen auf dem Friedhof Osterath – an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Erdbestattungen im Sarg sind dort nicht möglich.

 

Zur Einrichtung eines FriedWaldes bedarf es, neben der Bereitstellung eines geeigneten Areals durch einen Waldbesitzer, der Kooperation mit einer Kommune, auf deren Stadtgebiet sich die zukünftige FriedWald-Fläche befindet.

 

Die Stadt Meerbusch müsste für einen FriedWald auf ihrem Stadtgebiet die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nach dem Bestattungsgesetz NRW für einen Zeitraum von mindestens 99 Jahren übernehmen. Dies beinhaltet die Durchführung eines Antragsverfahrens bei der Kreisordnungsbehörde, den Erlass einer Friedhofssatzung für den Friedwald und das Führen der Aufsicht über dessen ordnungsgemäßen Betrieb.

 

Der FriedWald GmbH werden seitens des Trägers alle Verwaltungsaufgaben übertragen (Bestellung zum Verwaltungshelfer). Daneben kümmert sich die FriedWald GmbH um die Öffentlichkeitsarbeit und die Vermarktung.

 

Der Waldbesitzer stellt der FriedWald GmbH eine Waldfläche samt Parkmöglichkeit zur Nutzung als Bestattungsort zur Verfügung. Darüber hinaus muss er für die Waldpflege und Verkehrssicherheit sorgen. Waldführungen und Baumauswahlen der Interessenten sowie Urnenbeisetzungen werden von ihm wahrgenommen.

 

Die Zusammenarbeit der drei vorgenannten Parteien ist rechtlich wie folgt ausgestaltet:

Die FriedWald GmbH arbeitet im Auftrag des Waldbesitzers und des Friedhofsträgers. Zwischen Waldbesitzer und Friedhofsträger wird zu diesem Zweck ein Nutzungsvertrag, zwischen Waldbesitzer und FriedWald GmbH ein Dienstvertrag und zwischen FriedWald GmbH und dem Friedhofsträger ein Austauschvertrag geschlossen. Als sog. Hoheitsträger hat der Friedhofsträger (Stadt Meerbusch) dafür zu sorgen, dass die FriedWald GmbH und der Waldbesitzer ihre vertraglich gebundenen Leistungen erfüllen.

 

Ein Friedwald erfährt – ebenso wie herkömmliche Begräbnisplätze – eine Widmung als Friedhof. Die Friedhofsfläche wird daneben durch eine eingetragene Grunddienstbarkeit für 99 Jahre gesichert. Somit ist und bleibt der Friedwald Bestattungsort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - und zwar unabhängig vom Bestehen des Unternehmens FriedWald GmbH.

 

Da der Bestattungswald in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Kommune steht, ist im Falle einer Insolvenz der FriedWald GmbH zu berücksichtigen, dass die Kommune dann in der weiteren Verantwortung steht. So ist sie verpflichtet, denjenigen, die bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte erworben haben, dort zukünftig die Beisetzungen zu ermöglichen. Darüber hinaus sind alle Verwaltungsaufgaben, die der FriedWald GmbH übertragen wurden, wieder von der Kommune wahrzunehmen und zwar bis zum Ende der gesicherten 99 Jahre seit Eröffnung des Friedwaldes.

 

Das Konzept der FriedWald GmbH entspricht grundsätzlich den fortschreitenden Veränderungen in der Bestattungskultur und einem daraus resultierenden veränderten Nachfrageverhalten bei der Auswahl von Grabstätten. Die Verwaltung befürwortet daher nunmehr die Aufnahme von Verhandlungen mit der Frhr. v. d. Leyen’sche Verwaltung und der FriedWald GmbH. Auf Grund der 99-jährigen Laufzeit ist aus Sicht der Verwaltung in Bezug auf die rechtlich-wirtschaftlichen Vertragsmodalitäten bzw. -konditionen zu gewährleisten, dass alle entstehenden Gebührenausfälle auf den städtischen Friedhöfen in voller Höhe ausgeglichen und mögliche finanzielle Nachteile bzw. Risiken für die Stadt Meerbusch ausgeschlossen werden.  

 

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und zur Vermeidung unnötigen Arbeitsaufwandes schlägt die Verwaltung vor, sich zunächst im Fachausschuss und dann im Rat grundsätzlich mit der Frage der Einrichtung eines Friedwaldes auf Meerbuscher Stadtgebiet zu befassen. Bei einer positiven Beschlussfassung sollen dann die weiteren Verhandlungen aufgenommen werden, so dass eine abschließende Beschlussfassung in der zweiten Jahreshälfte getroffen werden könnte.

 

Herr von der Leyen und Herr Martini von der FriedWald GmbH werden in der Sitzung anwesend sein und ggfls. noch offene Fragen beantworten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Die Verwaltung nimmt keine Vertragsverhandlungen zur Errichtung eines Bestattungswaldes auf.