Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bewerbung bei der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und
fußgängerfreundliche Städte (AGFS) vorzunehmen. Das als Anlage der Bewerbung beigefügte
Radverkehrskonzept ist als Rahmenkonzept
zu verstehen. Über die vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen, deren Priorisierung und personelle
Konsequenzen muss im Einzelnen bei
späteren Ausschussberatungen entschieden werden.
Sachverhalt:
Im Bau- und Umweltausschuss am
03. September 2014 wurden Vorteile und Kosten einer Mitgliedschaft bei der
AGFS, sowie das Aufnahmeverfahren vorgestellt. Zudem wurde von den positiven
Erfahrungen der bereits in die AGFS aufgenommenen Nachbarkommunen im Rhein-Kreis
Neuss berichtet. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung, eine
Bewerbung bei der AGFS vorzubereiten.
In der sechsten Sitzung des Klimabeirats am 02. Dezember 2014 wurden bereits die öffentlichkeitswirksamen Bausteine des für eine Bewerbung erforderlichen Fahrradkonzepts vorgestellt. Für eine Erarbeitung der infrastrukturellen Maßnahmen, insbesondere von Netzlückenschließung, wurde ein Arbeitskreis aus politischen Vertretern, der Verwaltung, dem ADFC und dem Fahrradbeauftragten gegründet. Der „Arbeitskreis Radverkehrskonzept“ kam in drei Terminen im Januar, Februar und April 2015 als „Sonderklimabeirat“ zusammen und diskutierte über Möglichkeiten der Netzlückenschließung. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet wurden zusammen mit den bereits bestehenden Bausteinen der Öffentlichkeitsarbeit zu einem Radverkehrskonzept zusammengefügt. Das vorliegende Konzept ist als Rahmenkonzept/ Ideensammlung zu verstehen, da die seitens der Arbeitskreis-Mitglieder zur Netzlückenschließung vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen noch nicht abschließend hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Haushalt, deren verkehrsrechtliche Zulässigkeit und städtebaulichen Gesamtverträglichkeit geprüft werden konnten. Über die vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen, deren Priorisierung und personelle Konsequenzen muss im Einzelnen bei späteren Ausschussberatungen entschieden werden.
Das als Anlage 1 beigefügte Radverkehrskonzept soll dem formellen Teil einer Bewerbung bei der AGFS dienen. Eine erfolgreiche Bewerbung begünstigt nicht nur den Zugriff auf weitere Fördermittel, sondern insbesondere auch den informativen Austausch mit weiteren AGFS-Kommunen und deren Erfahrungen in der Umsetzung schwieriger Maßnahmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Produkt Rat und Ausschüsse:
Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2500€ ist im Haushalt 2015 veranschlagt.
Alternativen: