Betreff
Vorstellung des Rahmenkonzeptes zur Radverkehrsförderung in der Stadt Meerbusch als Bewerbungsgrundlage für eine Mitgliedschaft bei der AGFS
Vorlage
FB1/0234/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bewerbung  bei der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Städte (AGFS) vorzunehmen. Das als  Anlage der Bewerbung beigefügte Radverkehrskonzept ist als Rahmenkonzept  zu  verstehen. Über die  vorgeschlagenen infrastrukturellen  Maßnahmen, deren Priorisierung und personelle Konsequenzen muss  im Einzelnen bei späteren Ausschussberatungen entschieden werden.     

 


Sachverhalt:

 

Im Bau- und Umweltausschuss am 03. September 2014 wurden Vorteile und Kosten einer Mitgliedschaft bei der AGFS, sowie das Aufnahmeverfahren vorgestellt. Zudem wurde von den positiven Erfahrungen der bereits in die AGFS aufgenommenen Nachbarkommunen im Rhein-Kreis Neuss berichtet. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung, eine Bewerbung bei der AGFS vorzubereiten.

 

In der sechsten Sitzung des Klimabeirats am 02. Dezember 2014 wurden bereits die öffentlichkeitswirksamen Bausteine des für eine Bewerbung erforderlichen Fahrradkonzepts vorgestellt. Für eine Erarbeitung der infrastrukturellen Maßnahmen, insbesondere von Netzlückenschließung, wurde ein Arbeitskreis aus politischen Vertretern, der Verwaltung, dem ADFC und dem Fahrradbeauftragten gegründet. Der „Arbeitskreis Radverkehrskonzept“ kam in drei Terminen im Januar, Februar und April 2015 als „Sonderklimabeirat“ zusammen und diskutierte über Möglichkeiten der Netzlückenschließung. Die hier vorgeschlagenen  Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet wurden zusammen mit den bereits bestehenden Bausteinen der Öffentlichkeitsarbeit zu einem Radverkehrskonzept zusammengefügt. Das vorliegende Konzept ist  als Rahmenkonzept/ Ideensammlung zu verstehen, da die seitens der Arbeitskreis-Mitglieder zur Netzlückenschließung vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen noch nicht abschließend hinsichtlich  möglicher Auswirkungen auf den Haushalt,  deren verkehrsrechtliche  Zulässigkeit und städtebaulichen Gesamtverträglichkeit geprüft werden konnten. Über die  vorgeschlagenen infrastrukturellen  Maßnahmen, deren Priorisierung und personelle Konsequenzen muss  im Einzelnen bei  späteren  Ausschussberatungen entschieden werden.     

 

Das als Anlage 1 beigefügte Radverkehrskonzept soll dem formellen Teil einer Bewerbung bei der AGFS dienen. Eine erfolgreiche Bewerbung begünstigt nicht nur den Zugriff auf weitere Fördermittel, sondern insbesondere auch  den informativen Austausch mit weiteren AGFS-Kommunen und deren Erfahrungen in der Umsetzung schwieriger Maßnahmen.

   

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 Im Produkt Rat und Ausschüsse: Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2500€ ist im Haushalt 2015 veranschlagt.

 


Alternativen: