Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW Antrag auf Einführung eines CarSharing-Konzeptes in Meerbusch
Vorlage
FB1/0232/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss zur Beratung und Entscheidung.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Antrag der BUND Ortsgruppe Meerbusch vom 24. April 2015 liegt eine Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW auf Einführung eines CarSharing-Konzeptes in Meerbusch vor. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit verschiedenen CarSharing-Unternehmen zu verhandeln, ob diese Interessen haben, wenigsten einen, möglichst jedoch mindestens drei Standorte in Büderich, Osterath und Lank zu errichten um die gemeinschaftliche Autonutzung in Meerbusch voran zu treiben.

 

Im integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch ist die Maßnahme V 2 Gesamtkonzept Car-Sharing wegen der indirekten Energie- und CO2 Einsparung als nicht priorisierte Maßnahme eingestuft worden. Im Workshop Verkehr am 13.12 2011 hat das von der Verwaltung eingeladene Unternehmen „Drive“ die Möglichkeiten und Bedienungen für die erfolgreiche Einführung eines Car-Sharings aufgezeigt.

 

Die durchgeführten Untersuchungen der CarSharing-Unternehmen zeigen, dass CarSharing in kleinen und mittleren Gemeinden (zwischen 20.000 und 100.000 Einwohner) im Vergleich zu den Großstädten geringere Erfolgschancen hat. Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen für Car-Sharing in diesen Gemeinden aufgrund der Siedlungsstruktur - dies trifft auch für die Stadt Meerbusch zu - wenig Erfolg versprechend. 

 

Nach Analyse der Siedlungsstruktur, Wirtschaftlichkeit und allen Meerbuscher Rahmenbedingungen haben die Teilnehmer des Arbeitskreises (Rheinbahn, Verwaltung, Fahrradbeauftragte und der Car-Sharing-Anbieter) für die Stadt Meerbusch daher als Handlungsoption das „Corporate CarSharing“

genannt, um auch mit geringeren Nutzerzahlen ein CarSharing zu ermöglichen. Bei diesem Modell wird der Verwaltungsfuhrpark in das CarSharing einbezogen. Die Nutzung der Fahrzeuge durch Mitarbeiter der Verwaltung kann für eine bestimmte Grundauslastung der Fahrzeuge sorgen.

 

Ein Angebot der Firma Drive vom 12.02.2014 zur Entwicklung eines multimodalen CarSharing- Konzeptes in Meerbusch liegt der Verwaltung vor. Weitere Gespräche wurden mit Vertretern von Bettercar bzw. Ubeeqo, dem nach eigenen Angaben europäischen Marktführer bei Corporate Car-Sharing, geführt. Hier wurden gemeinsam Ideen für ein Pilotprojekt entwickelt. 

 

Die Verwaltung hat danach im März 2015 bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung am größten Verwaltungsstandort Wittenberger Str.  - dort sind auch die meisten Dienstfahrzeuge stationiert - eine Umfrage durchgeführt, um Teilnehmer für ein Pilotprojekt zu suchen. Leider war die Anzahl der Interessierten bei den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so klein, dass es sich nicht lohnt, dieses Projekt weiter zu verfolgen.

 

Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschuss noch einmal bei CarSharing Unternehmen die Bereitschaft abfragen, auch in Meerbusch CarSharing Fahrzeuge zu stationieren bzw. in ihr Geschäftsgebiet für „free-floating“ (Vermietung von Fahrzeugen ohne festen Standort) aufzunehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

keine