Betreff
Freifunk
Vorlage
ZD/0231/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, mit der Installation von Freifunk-Routern Bürgern und Gästen der Stadt den freien Zugang zum Internet an zentralen Standorten in Meerbusch zu ermöglichen:

 

a)    in Büderich im Bereich des Dr.-Franz-Schütz-Platzes (an der Stadtbibliothek, dem Verwaltungsgebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz und dem Rathaus Dorfstraße)

b)    in Osterath an der VHS und dem Verwaltungsgebäude Bommershöfer Weg

c)     in Lank wird ein ähnlich geeigneter Standort gesucht

 

Gemeinsam mit Bürgern und Gewerbetreibenden soll das Angebot in den Stadtteilen weiter ausgebaut werden.

 

2.    Weitere Installationen je einer Freifunk-Lösung erfolgen in den derzeitigen Asylbewerberunterkünften Cranachstraße in Büderich und Heidbergdamm in Lank, um den Bewohnern den Kontakt in die Heimatländer zu ermöglichen.

 


Sachverhalt:

 

Hintergrund

Die Bereitstellung von WLAN-Zugängen zum Internet kann grundsätzlich unterteilt werden in geschlossene und offene Zugänge. Geschlossene Zugänge sind im Regelfall über ein Kennwort gesichert, das außerhalb der gewünschten Nutzergruppe nicht bekannt ist. Ein Beispiel dafür sind die meisten WLAN-Netze in Privatwohnungen oder die städtischen WLAN-Zugänge in den Sitzungsräumen. Bei offenen Zugängen ist zu unterschieden zwischen Zugängen, für die der Nutzer bezahlen muss und solchen, die ohne Bezahlung nutzbar sind, zum Beispiel Freifunk.

 

Freifunk ist eine nicht-kommerzielle Initiative, die sich regional in voneinander unabhängigen gemeinnützigen Vereinen organisiert hat. Die Initiative betreibt ein freies Funknetz, dem jeder durch Bereitstellung eines mit der kostenlos erhältlichen Firmware konfigurierten Routers beitreten kann und das sich dadurch ständig erweitert. Freifunk-Router, die sich im jeweiligen Empfangsbereich befinden, verbinden sich automatisch zu einem sogenannten Mesh-Netzwerk, in dem alle erreichbaren Freifunk-Router miteinander kommunizieren und die Netzlast untereinander aufteilen.

 

Weder die Bereitstellung eines Freifunk-Routers, noch die Nutzung des darüber bereitgestellten WLAN-Netzes erfordert weitere Voraussetzungen. Insbesondere ist es nicht notwendig, offizielles Mitglied des Vereins Freifunk Rheinland e.V. zu sein. Support und Unterstützung erhalten Interessierte über die Website des Vereins oder über regionale Ansprechpartner, die sich im Regelfall ad hoc organisieren.

 

Der Zugang zum Internet ist für jeden ohne weitere Angaben von persönlichen Daten oder einer anderen Form der Registrierung möglich.

 

In Meerbusch der Internet-Zugang über Freifunk zum Beispiel  auf dem Parkfest in Osterath und beim Schützenfest in Büderich getestet werden.

 

 

Haftung

Die Frage der Haftung für Rechtsverstöße von Nutzern offener WLANs hat in der Vergangenheit zu viel Unsicherheit bei allen Interessierten und Anbietern geführt. Durch die sogenannte Störerhaftung können Betreiber eines unzureichend gesicherten WLANs für Rechtsverstöße von Dritten mittels Zugriff auf das offene WLAN mitverantwortlich gemacht werden, was je nach Auslegung nicht nur zu Unterlassungsansprüchen sondern auch zu Schadenersatzansprüchen geführt hat.

 

Der Verein Freifunk Rheinland e.V. ist als erster Freifunk-Verein in Deutschland im Sommer des letzten Jahres Mitglied im Europäischen Internetproviderverbund RIPE geworden und genießt somit Provider-Status. Er wird damit juristisch behandelt wie zum Beispiel die Telekom oder Vodafone. Der Datenverkehr wird verschlüsselt und alle Anfragen gehen ausschließlich von öffentlichen IP-Adressen des Freifunk Rheinland e.V. aus. Durch die Nutzung der Infrastruktur des Providers Freifunk Rheinland liegt die Störerhaftung beim Verein, der einzelner Bereitsteller eines Freifunk-Routers ist davon befreit.

 

Anstehende Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung bereitet eine Gesetzesänderung vor, um die Haftungsfragen bei offenen WLAN-Netzen zu klären. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass bei nicht-privaten Netzen zumindest eine Seite vorgeschaltet wird, auf der der Nutzer zustimmt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Vom fraglichen Nutzen eines solchen Schritts unabhängig, kann Freifunk Rheinland e.V. diese Voraussetzung schaffen, sobald es gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

 

Erfahrungen anderer Kommunen

 

Arnsberg

In Arnsberg entspringt das Freifunk-Netz einer Bürgerwerkstatt im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes Zukunftsagentur | Stadtentwicklung. Die Realisierung begann im März 2014. Die Stadtverwaltung und der Verkehrsverein der Stadt unterstützen die bürgerschaftlich getragene Struktur aktiv und setzen selbst Freifunk-Router ein mit dem Ziel das Freifunk-Netz im gesamten Innenstadtbereich, an Bushaltestellen und an anderen öffentlichen Aufenthaltsorten  verfügbar zu machen. Derzeit sind insgesamt (von Stadt und Bürgern) etwa 120 Router im Einsatz, im Verlauf des Jahres sollen weitere 80 folgen.

 

Die Stadt Arnsberg geht mit dieser Initiative zum einen auf konkret geäußerte Bürgerwünsche ein, zum anderen möchte sie den öffentlichen Raum der Stadt als Kommunikations- und Aufenthaltsraum attraktiver machen. Sie sieht in der Initiative die Möglichkeit, mit geringen Kosten einen konkreten Mehrwert für Bürger und Gewerbetreibenden zu schaffen und sie gleichzeitig „mitzunehmen“ und gemeinsam an der Weiterentwicklung des Netzes zu arbeiten.

 

Dormagen

In Dormagen installierte die Stadtverwaltung im Oktober 2014  im Ratssaal, in der Stadtbibliothek, in der VHS, in der Musikschule und auf dem Rathausvorplatz Freifunk. Unter Einbeziehung der Mitglieder der Werbegemeinschaft wird der Aufbau eines „Dormagener Bürgernetzes" initiiert mit dem Ziel, Freifunk in der gesamten Fußgängerzone zur Verfügung zu stellen.

 

Dazu werden über die Wirtschaftsförderung die Banken, Einzelhändler und Gastronomen aktiviert, um die Reichweite des Freifunk-Netzes durch die Aufstellung weiterer Router zu erweitern.

Die Stadt sieht in der Bereitstellung des Freifunknetzes vor allem eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung, die die Attraktivität der Innenstadt erhöht.

 

 

Freifunk in Meerbusch

 

Für die Bereitstellung von einzelnen Freifunk-Lösungen durch die Stadt Meerbusch sind zwei Aspekte zu berücksichtigen:

1.    Ein Initialsignal zu setzen, um gemeinsam mit Bürgern und Gewerbetreibenden öffentliche Plätze im Stadtgebiet attraktiver zu machen.

2.    In Asylbewerberunterkünften eine Möglichkeit zu schaffen, mit Familie und Freunden im Heimatland in Kontakt zu bleiben. 

 

Installation an zentralen Standorten

Gerade für Gastronomie und Einzelhandel ist die Bereitstellung eines freien Internet-Zugangs ein Mittel der Kundenbindung und –ansprache. Zum Teil nutzen einzelne Gewerbetreibende bereits kommerzielle Angebote. Die Möglichkeit, gemeinsam und mit geringen Kosten ein freies Angebot zu etablieren, ist häufig nicht bekannt. Hier kann die Stadtverwaltung durch die Installation an den zentralen Plätzen Meerbuschs eine Initiatoren-Rolle übernehmen. Gemeinsam mit den Werbegemeinschaften kann die Wirtschaftsförderung die ansässigen Einzelhändler und Gastronomen informieren, um das Netz mit jedem zusätzlichen Router weiter auszubauen und damit stabiler, flächendeckender und leistungsstärker zu machen.

 

Um den unmittelbaren Nutzen einer Freifunk-Installation zu erhöhen, ist es sinnvoll, die Installation nicht nur an einem einzelnen Gebäude durchzuführen, sondern an mehreren nah aneinander-liegenden Standorten, um die Reichweite des Freifunknetzes möglichst effektiv zu vergrößern. In Frage kommen hier insbesondere die Standorte Verwaltungsgebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz, Stadtbibliothek und Rathaus Dorfstraße in Büderich und in Osterath die VHS und das Verwaltungsgebäude Bommershöfer Weg. In Lank wird noch nach einem ähnlich geeigneten Standort gesucht, der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss wird über den Fortgang informiert.

 

In den Gebäuden wird jeweils ein DSL-Anschluss ohne direkten Anschluss an das Niederrhein-Netz genutzt. Die vorhandenen gesicherten WLAN-Netze für die digitale Ratsarbeit bleiben weiterhin und unabhängig davon bestehen.

 

Am jeweiligen Router wird zusätzlich ein Freifunk-Router über einen VPN-Kanal verbunden. Die handelsüblichen Router werden mit spezieller Firmware bestückt, über einen VPN-Kanal mit dem vorhandenen Router verbunden und dann an einem geeigneten Standort im oder am Gebäude installiert. Die notwendigen Arbeiten können durch eigene Mitarbeiter ausgeführt werden. Freifunk Rheinland bietet für Wahl des konkreten Installationsorts und für die Konfiguration kostenlose Unterstützung an. Die Installation kann kurzfristig erfolgen. Im laufenden Betrieb fallen pro Installation noch Kosten in Höhe von jeweils ca. 5 EUR jährlich für die Stromversorgung an.

 

Installation in den Asylbewerberunterkünften

Von Seiten der Bürger, die sich freiwillig für die in Meerbusch untergebrachten Asylbewerber engagieren, wurde wiederholt angeregt, sowohl in Lank als auch in Büderich eine Lösung ähnlich der in Bösinghoven zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrungen mit der aus einer privaten Initiative hervorgegangenen Freifunk-Lösung sind sehr positiv. Die Asylbewerber können mit den verfügbaren Internetdiensten wie E-Mail und Nachrichtendiensten den Kontakt mit ihren Familien und Freunden im Heimatland aufrecht zu erhalten. Zudem kann der Zugang genutzt werden, um die Wohnungs- und Arbeitssuche der Asylbewerber zu erleichtern, und um das Erlernen der Deutschen Sprache zu unterstützen.

 

Auch hier ist die Installation durch eigene Mitarbeiter möglich. Zusätzlich zu den einmaligen Kosten der notwendigen Router und Kleinteile fallen noch laufende Kosten für einen DSL-Anschluss an, der derzeit in den Unterkünften nicht existiert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

  1. Für eine effektive Bereitstellung von Freifunk an den Gebäuden Stadtbibliothek, Verwaltungsgebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz und Rathaus Dorfstraße, der VHS und dem Bommershöfer Weg fallen etwa 1000 EUR Kosten für Router und Kleinteile/Verkabelung an, die im Produkt 010.111.120 „Service DV-Management und Telekommunikation“ aus dem Produktsachkonto Geschäftsaufwendungen getragen werden können.

 

  1. Für eine Installation in einer Flüchtlingsunterkunft fallen jeweils einmalige Kosten für Hardware und Kleinteile von etwa 150 EUR an. Hinzu kommen Kosten von etwa 50 EUR monatlich für die Bereitstellung eines zusätzlichen DSL-Anschlusses.

 

  1. Für jedes weitere Gebäude ist mit Aufwendungen von etwa 150 EUR zu rechnen, sofern bereits ein DSL-Anschluss vorhanden ist. Sofern ein zusätzlicher DSL-Anschluss gelegt werden muss, entstehen zusätzliche Kosten von etwa 50 EUR pro Monat.

 


Alternativen:

Teiloptionen des Beschlussvorschlags oder die Wahl anderer Gebäude