Betreff
Jahresabschluss 2013 – Vorschlag für die Abwicklung des Jahresfehlbetrages u. die Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich
Vorlage
SFI/0230/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 3.211.331,09 € anteilig gegen die verbliebene Ausgleichsrücklage i.H.v. 448.707,56 € und den Restbetrag i.H.v. 2.762.623,53 € gegen die Allgemeine Rücklage auszugleichen.

 

Des Weiteren wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 517.483,33 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet.

 


 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, lediglich ein Passivtausch in der Bilanz.

 


 

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) beschließt der Rat über die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2013 i.H.v. insgesamt 3.211.331,09 €.

 

Darüber hinaus ist entsprechend den Erläuterungen des Anhangs gem. Nr. 2.3. der Passiva (Seite 148 des Jahresabschlussentwurfs 2013) über eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage an den Sonderposten für den Gebührenausgleich i.H.v. 517.483,33 € zu beschließen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 3.211.331,09 € anteilig gegen die verbliebene Ausgleichsrücklage i.H.v. 448.707,56 € und den Restbetrag i.H.v. 2.762.623,53 € gegen die Allgemeine Rücklage auszugleichen.

 

Ferner wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 517.483,33 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet, da eine ergebniswirksame Abwicklung wegen des durch das Innenministerium gesetzten Abschlusstermins zum 31.03.2014 nicht mehr möglich war. Die Buchung ist daher ergebnisneutral als Bilanzbuchung (Passivtausch) vorzunehmen.