Betreff
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020
Vorlage
FB2/0222/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den in der Sitzung vom 20.11.2014 vorgelegten Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Meerbusch für die Laufzeit 2016 bis 2020 - mit der Änderung, die Regelungen zur Förderung der Jugendpflegefahrten aus dem bisher gültigen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2011 bis 2014 zu übernehmen - zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 20.11.2014 wurde dem Jugendhilfeausschuss von der Verwaltung unter Vorlagen-Nummer FB2/0101/2014 der Sachverhalt eingehend erläutert und der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes 2015 – 2020, mit seinen Änderungsvorschlägen, vorgelegt.

 

Die Entscheidung über den Förderplan wurde aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfes der Fraktionen mit den Freien Trägern vertagt. Für das Jahr 2015 wurde Bestandsschutz des bisherigen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Meerbusch 2011 bis 2014 vereinbart.

 

Zwischenzeitlich wurden zwischen den politischen Vertretern und den Freien Trägern Gespräche geführt. Als besonders einschneidend wurde in diesem Zusammenhang die Änderung der Förderung von Jugendpflegefahrten betrachtet. Insoweit wurde der Beschlussvorschlag dahingehend angepasst, die Regelung zur Förderung der Jugendpflegefahrten aus dem vorherigen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2011 bis 2014 wieder zu übernehmen.

 

Die Seiten 61 und 62 der „Förderrichtlinien für die Jugendarbeit“ des neuen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020 sollen somit durch die Seiten 57 und 58 des bisher gültigen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Meerbusch 2011 bis 2014 ersetzt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Für den Haushalt 2016 müssen Mittel in Höhe von 450.000 € bei Produkt 1.100.060.362.010 / Sachkonto 53180010 bereitgestellt werden.