Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zu dem Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan zu der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die Gewässer im Stadtgebiet zur Kenntnis.

1. Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und deren Umsetzung in NRW

Ziele der WRRL sind ein umfassender Schutz von Grund- und Oberflächenwasser als natürliche Ressourcen sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes von Gewässer-Ökosystemen und Feuchtgebieten.

Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 wurde der Zustand von Grund- und Oberflächengewässern ermittelt. Dabei zeigte sich, dass in vielen Fällen Abweichungen vom angestrebten „guten Zustand“ zu verzeichnen waren. Die Mitgliedsstaaten der EU sind durch die WRRL bzw. die darauf basierenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes dazu verpflichtet, Grund- und Oberflächengewässer in einen guten Zustand zu entwickeln. Im Jahr 2015 sollte nach den Vorgaben der WRRL dieses Ziel erreicht werden. Hierzu wurde auf Landesebene im Jahr 2009 ein erster Bewirtschaftungsplan aufgestellt, in dem der Zustand von Grund –und Oberflächengewässern beschrieben und die Gründe für Defizite genannt wurden. Der im selben Jahr aufgestellte Maßnahmenplan beschreibt, mit welchen Mitteln die Ziele zu erreichen sind.

Auf Grund der komplexen Materie und der nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen waren die Ziele in den meisten Fällen nicht bis 2015 erreichbar. Das gilt nicht nur für NRW, sondern bundes- und europaweit. Die WRRL sieht daher Verlängerungsphasen für die Zielerreichung bis zum Jahr 2027 vor.

2. Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan 2016 bis 2021

Derzeit wird durch das Land NRW ein überarbeiteter Bewirtschaftungsplan für die Periode 2016 bis 2021 mit einem aktualisierten Maßnahmenprogramm erstellt. Zuvor wurde die Bestandserfassung von Grund- und Oberflächengewässern aktualisiert. Die Ergebnisse wurden 2014 in „Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von Rhein, Weser, Ems und Maas“ veröffentlicht.

Alle drei Berichtsgewässer auf Meerbuscher Gebiet

  • Stingesbach (Gewässerunterhaltung durch Stadt Meerbusch)
  • Mühlenbach (Gewässerunterhaltung durch Deichverband)
  • Bursbach/Striebruchsbach (Gewässerunterhaltung durch Deichverband)

werden offiziell als „erheblich verändert“ eingestuft. Das Ziel ist daher nicht, wie bei natürlichen Fließgewässern, der „gute ökologische Zustand“ sondern das „gute ökologische Potential“. Damit wird berücksichtigt, dass die Gewässer wichtige Funktionen als Vorfluter für die Entwässerung erfüllen müssen und daher eine regelmäßige Unterhaltung erforderlich ist. Außerdem sind, z. B. beim Stingesbach, in der Ortslage keine Auenbereiche herzustellen.

Die in den Steckbriefen ausgewiesenen Bewertungsergebnisse ergeben kein signifikant verändertes Bild über den Zustand der drei Berichtsgewässer auf Meerbuscher Gebiet. Beim Meerschen Mühlenbach wurde es unverändert als „schlecht“, beim Stingesbach, ebenfalls unverändert, als „mäßig“ eingestuft. Der „Die Burs Bach“ wurde nicht bewertet, da er längere Zeit im Jahr trocken fällt.

Für die neue Bewertung wurde die Methodik übrigens geändert, um sie europaweit zu harmonisieren. Die aktuellen Bewertungskarten zeigen dabei landesweit teilweise vermeintliche Verschlechterungen des Zustandes der Gewässer an, was jedoch allein auf die geänderte Methodik zurückzuführen ist.

3. Maßnahmen von Stadt und Deichverband zur Umsetzung der WRRL

Die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist ein langfristiger Prozess. Die Optionen für Maßnahmen an den Gewässern wurden im Auftrag von Stadt und Deichverband durch ein Planungsbüro geprüft. In einem öffentlichen Abstimmungsverfahren, das unter Leitung der Unteren Wasserbehörde des Rheinkreises Neuss 2011 bis 2012 durchgeführt wurde, wurden Handlungsbedarf und Maßnahmenoptionen eingehend diskutiert und für die jeweiligen Gewässerabschnitte konkretisiert. Die realisierbaren Maßnahmen wurden im „Umsetzungsfahrplan der Kooperation Linke Rheinzuflüsse Neuss-Uerdingen“ vom März 2012 detailliert festgelegt.

Schon zur Zeit des Inkrafttretens der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 hat der Deichverband Meerbusch-Lank am Meerschen Mühlenbach Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung geplant und durchgeführt. Der Gewässerabschnitt südlich der Straße zur Kläranlage wurde inzwischen als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen, was den positiven Effekt der Maßnahmen verdeutlicht.

Die Realisierung des Umsetzungsfahrplans wird zügig angegangen. Eine grundlegende Maßnahme stellt die Anpassung der Gewässerunterhaltung an die neuen Anforderungen dar. Stadt und Deichverband haben den Unterhaltungsplan grundlegend überarbeitet, um die Erfordernisse von Ökologie und Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses so gut wie möglich zu vereinbaren. Im vergangenen Jahr wurde die Gewässerunterhaltung neu ausgeschrieben. Die Vorgaben für die Durchführung der Unterhaltung und der von den Fremdfirmen zu erbringende Leistungskatalog wurden detailliert auf den neuen Unterhaltungsplan abgestimmt.

Der Umsetzungsfahrplan sieht Maßnahmen auch für die Nebengewässer Kringsgraben und Bösinghovener Bach vor. Am Bösinghovener Bach wurden bereits in den letzten Jahren zu enge Durchlässe durch größere ersetzt, um einerseits den Abfluss zu gewährleisten und andererseits die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. Für 2015 ist diese Maßnahme für einen Durchlass am Striebruchsbach (bzw. Die Burs Bach) geplant.

Als nächste größere Maßnahme sind Umgestaltungen am Mühlenbach und Kringsgraben geplant. Die Durchgängigkeit für Fische soll durch den Umbau des Mündungsabschnittes des Mühlenbaches als naturnahe Fischaufstiegsanlage verbessert werden. Die bestehende Brücke über den Mühlenbach soll, etwas versetzt, wiederhergestellt werden.

Am Kringsgraben ist es wiederholt zu Rutschungen der sehr steilen Böschungen durch den Gängebau von Bisamratten gekommen. Das Profil soll deutlich aufgeweitet werden, um dem Gewässer mehr Raum zu geben und die Böschungen zu stabilisieren. Für die beschriebenen Maßnahmen werden derzeit die Unterlagen für den wasserrechtlichen Genehmigungsantrag erarbeitet, der noch 2015 eingereicht werden soll. Die Umsetzung ist abschnittsweise für 2016 geplant.

Am Stingesbach sieht der Umsetzungsfahrplan die Entwicklung eines „Strahlursprungs“, also eines ökologisch deutlich aufgewerteten Gewässerabschnittes im Bereich eines städtischen Grundstücks vor. Dort war in einem älteren Genehmigungsverfahren für die Verlegung des Laacher Abzugsgraben im Zuge der Verlängerung der Böhlerstraße eine Ausgleichsmaßnahme vorgesehen worden, die den Anforderungen der WRRL nicht mehr genügt. Derzeit wird eine an den Umsetzungsfahrplan angepasste Planung erstellt. Die Umsetzung soll 2016 im Zuge der Baumaßnahme Laacher Abzugsgraben / Verlängerung Böhlerstraße erfolgen.

Die Wasserrahmenrichtlinie gilt grundsätzlich nicht nur für die so genannten „Berichtsgewässer“, sondern flächendeckend. Der Deichverband Meerbusch-Lank plant derzeit eine Maßnahme zur ökologischen Aufwertung eines etwa 200 m langen Abschnittes des Langenbruchbaches im Bereich Rilkestraße.


gez.

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin

Anlagen:

Anlage 1: Sanierungsabschnitt Mühlenbach

Anlage 2: Mühlenbachmündung

Anlage 3: Uferabbruch Kringsgraben 2014

Anlage 4: Durchlass Bösinghovener Bach beim Einbau

Anlage 5: Durchlass Bösinghovener Bach Entwicklung

Anlage 6: Auszug Umsetzungsfahrplan Kringsgraben/Mühlenbach

Anlage 7: Auszug Umsetzungsfahrplan Stingesbach

Anlage 8: An Umsetzungsfahrplan angepasste Planung Ausgleichsmaßnahme Stingesbach