Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 19.03.2015 betreffend Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage auf der Straße Strümper Berg von Haus Nr. 15 bis 19a
Vorlage
FB5/0220/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 19.03.2015 aus den unten angeführten Gründen nicht zu folgen.

 


 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.03.2015 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Nichterrichtung einer öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage vor den Häusern Strümper Berg 15 bis 19a (fünf Grundstückseigentümer) vor.

 

Begründet wird die Anregung zum einen mit der Tatsache, dass es sich bei der öffentlichen zu beleuchtenden Straße um eine Sackgasse handele, für deren –nach Auffassung der Einwender- ausreichende Beleuchtung bereits durch die Anlieger selbst gesorgt sei und zum anderen, dass die zu errichtende Beleuchtung die Befahrbarkeit ohne Not weiter beeinträchtige.

 

Die Stadt errichtet und betreibt in der gesamten geschlossenen Ortslage eine öffentliche Straßenbeleuchtungsanlage. Die allgemeine Beleuchtung dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; sie gewährleistet Besuchern, Dienstleistern und Anwohnern eine weitgehend gefahrlose Benutzung der öffentlichen Straßen. Eine Übertragung der Beleuchtungspflicht auf die Anlieger ist auch nirgendwo vorgesehen (Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage).

Das Argument der Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsfläche ist angesichts der vorhandenen Straßenbreite nicht einschlägig. Die Zielsetzung, dass die Stadt die öffentliche Straßenbeleuchtung errichtet und betreibt und damit die gefahrlose Nutzung der öffentlichen Straßen weitgehend gewährleistet, hatte in der Vergangenheit allgemeine Gültigkeit. Soweit man im vorliegenden Fall davon abweichen würde, würde ein Präzedenzfall geschaffen. Zur Vermeidung von Berufungsfällen sollte insofern der Anregung aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung zu folgen.