Betreff
Schulorganisatorische Maßnahmen, Grundschulverbund in Meerbusch-Osterath
Vorlage
FB3/0213/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgende schulorganisatorische Maßnahme zu beschließen:

 

Die Stadt Meerbusch errichtet im Wege der Änderung einen Grundschulverbund aus der städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule, Fröbelstraße 14, 40670 Meerbusch und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Heerich-Schule Bovert, Neusser Feldweg 2, 40670 Meerbusch zum 1. August 2016.

 

Der Grundschulverbund wird in der städtischen Liegenschaft Wienenweg 38 untergebracht. Die städtischen Liegenschaften, in denen die beiden Schulen bisher untergebracht sind, werden zum 1. August 2016 als Schulstandort aufgegeben und entwidmet.

 

Die Zügigkeit des Grundschulverbundes wird auf zwei parallele Eingangsklassen festgesetzt, wovon auf den Hauptstandort eine und den Teilstandort eine entfällt.

 

Hauptstandort wird die katholische Bekenntnisschule, Teilstandort die  Gemeinschaftsgrundschule.

 

Der Grundschulverbund führt den Namen: städtische Grundschule Wienenweg, katholische Grundschule mit Gemeinschaftsschul-Teilstandort,  Primarstufe.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport hat der Rat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2014  mit 46 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

 

„ Der Rat der Stadt beabsichtigt, ab dem 1. August 2016  einen Grundschulverbund bestehend aus der derzeitigen städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule und der städtischen Erwin-Heerich-Schule Bovert, Gemeinschaftsgrundschule in Meerbusch-Osterath zu errichten und diesen in der städtischen Liegenschaft Wienenweg 38 unterzubringen. Die städtische Eichendorff Gemeinschaftsgrundschule bleibt am bisherigen Standort Görresstraße 4.

 

Der Rat  fasst folgenden Beschluss zur Schulentwicklung gem. § 81 i.V.m. § 80  Schulgesetz NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Mitte 2015 eine Vorlage in den Ausschuss für Schule und Sport und den Rat zur Errichtung eines Grundschulverbundes bestehend aus der derzeitigen städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule und der städtischen Erwin-Heerich-Schule Bovert, Gemeinschaftsgrundschule mit Bestimmung von Haupt- und Teilstandort sowie Festlegung der Zügigkeit einzubringen.“

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und der Rat der Stadt haben sich seit 2012 intensiv mit der Grundschulsituation in Osterath aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen befasst.

 

Seit Bestehen der Stadt Meerbusch ist die Anzahl der Grundschüler der drei Grundschulen im Ortsteil Osterath von 980 auf 427 Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr zurückgegangen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend aufgrund demografischer Effekte fortsetzt und nur teilweise durch den Zuzug auswärtiger Familien in neue Wohngebiete kompensiert werden kann. 

 

Aufgrund der seit Jahren rückläufigen Schülerzahlen ist die städtische Erwin-Heerich-Schule seit dem Schuljahr 2012/13 in zwei Jahrgangsstufen einzügig, gleiches gilt für die städtische katholische Barbara-Gerretz-Schule, die sowohl im Schuljahr 2013/14 als auch im Schuljahr 2014/15 nur eine Eingangsklasse bilden konnte.

 

Dadurch, dass keine durchgängige Zweizügigkeit an der Barbara-Gerretz-Grundschule und der Erwin-Heerich-Gemeinschaftsgrundschule  zu erreichen ist und sogar deren Einzügigkeit droht, ist wegen der damit verbundenen geringen Lehrerversorgung die Schulorganisation im Hinblick auf Klassenleitungen und Vertretung bei Krankheitsfällen, aber auch auf die Abdeckung der gesamten fächerspezifischen Bandbreite erschwert. Damit ist ein hochwertiges pädagogisches Angebot an allen drei Schulstandorten in Osterath nicht mehr möglich. Die Lehrerausstattung richtet sich nach der Schülerzahl; dabei ist ein Verhältnis von 1: 23,1 zugrunde gelegt. Als Instrument zur Vermeidung kleiner Klassen hat das Land zudem seit dem Schuljahr 2013/14 die so genannte kommunale  Klassenrichtzahl (kommKlRiZ) eingeführt, nach der ein Schulträger maximal soviel Klassen bilden darf, wie sich aus der Division der Gesamtzahl der Erstklässler im Stadtgebiet durch 23 ergibt. Kleine Klassen an einer Schule haben deshalb große Klassen an einer anderen Schule zur Folge.

 

Die Unterschiede in der Grundschulversorgung in Meerbusch werden auch durch die nachstehenden Tabellen deutlich:

 

Grundschüler insgesamt

Schuljahr 2013/14

Schuljahr 2014/15

drei Grundschulen in Osterath

480

427

drei Grundschulen in Büderich

748

765

zwei Grundschulen in Lank

551

561

Martinusschule in Strümp

309

310

 

 

Schüler Eingangsklasse

Schuljahr

2013/14

Schuljahr

2014/15

Anmeldung

2015 /16

drei Grundschulen in Osterath

112

90

126

drei Grundschulen in Büderich

184

164

173

zwei Grundschulen in Lank

147

134

115

Martinusschule in Strümp

78

76

85

                                                                                                     

 

Die im Jahre 2012 vorgenommene anlassbezogene Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2017/18 kam zu dem Ergebnis, dass eine ordnungsgemäße Beschulung der Grundschüler des Ortsteils Osterath mit vier, ausnahmsweise fünf Zügen im Schuljahr 2015 / 2016, sichergestellt ist.

 

Die Anmeldungen zur Einschulung im Schuljahr 2015 / 2016 bestätigen diese Feststellung. Die Prognose der Schulentwicklung auf Basis des Einwohnermelderegisters zeigt, dass in Osterath die Zahl der Schulneulinge bis zum Schuljahr 2020 / 2021 kontinuierlich weiter auf ca. 68 v.H. des heutigen Wertes sinken wird.

 

 

Schulneulinge

Anmeldung

Prognose

Prognose

Prognose

Prognose

Geb.Jahr

2008 – 2009

2009 – 2010

2010 – 2011

2011 -2012

2012 – 2013

Einschulung

2015 / 2016

2016 / 2017

2017 / 2018

2018 / 2019

2019 / 2020

 

Schüler

Kl

Schüler

Kl

Schüler

Kl

Schüler

Kl

Schüler

Kl

Osterath

126

5

114

4

113

4

110

4

78

3

Büderich

173

6

173

6

179

7

167

6

166

6

Lank

115

4

102

4

126

5

93

4

102

4

Strümp

85

3

69

3

80

3

86

3

68

3

Summe Meerbusch

498

18

458

17

498

20

456

18

414

16

komm

KlRiZ

498

22

458

20

498

22

456

20

414

18

 

Schulneulinge

Prognose

Geb.Jahr

2013 – 2014

Einschulung

2020 / 2021

 

Schüler

Kl

Osterath

85

3

Büderich

175

7

Lank

103

4

Strümp

81

3

Summe Meerbusch

444

17

komm

KlRiZ

444

19

(Werte für Büderich ohne Kinder, die voraussichtlich japanische oder internationale Grundschulen besuchen werden.)

 

Grundschulverbund als Lösung

 

Der Aktenvermerk über die Gesprächsrunde Osterather Grundschulen am 9. Dezember 2013 schließt wie folgt:

 

„Zum Schluss des Gespräches wird folgender Sachstand festgehalten:

 

Es wird als Konsens festgestellt, dass ein Grundschulverbund mit zwei Schularten aus der städtischen Erwin-Heerich-Gemeinschaftsgrundschule Bovert und der städtischen katholischen Barbara-Gerretz-Grundschule im Gebäude Wienenweg 38 vorstellbar ist. Im Übrigen konnte als Ergebnis der Gesprächsrunden insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes einer schulorganisatorischen Maßnahme und der Bestimmung des Hauptstandortes kein Einvernehmen erzielt werden. Die Stadtverwaltung wird eine Beratungsvorlage erarbeiten.“

 

Infolge dessen schlägt die Schulverwaltung aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom

18. Dezember 2014 zur Drucksache FB3/0093/2014 die Errichtung eines Grundschulverbundes bestehend aus einem katholischen Zweig und einem Gemeinschaftsschulzweig vor.

 

Ein solcher bietet die Option, ein Bekenntnisangebot in Osterath zu erhalten und gleichzeitig sowohl in Bovert als auch im Dorf ein Gemeinschaftsschulangebot mit ausreichenden Räumen für die offene Ganztagsschule und die schulische Inklusion an beiden Standorten vorzuhalten. Gleichzeitig könnte auch bei rückläufigen Schülerzahlen dem geforderten Ziel, ein qualifiziertes pädagogisches Angebot an allen Schulstandorten vorzuhalten, entsprochen werden, wenn beide Schulen bei entsprechend verkleinerten Klassenfrequenzen auch in Zukunft mindestens zweizügig bleiben werden und damit über eine ausreichende Lehrerversorgung und Differenzierungsmöglichkeit verfügen können.

 

Das Schulgebäude am Wienenweg wird wegen der endgültigen Auflösung der städtischen Gemeinschaftshauptschule Osterath zum 1. August 2016 komplett frei. Insofern wurde dieses Gebäude verwaltungsseitig auch bei der Schulträgerberatung mit in die Planung einer Lösung der Grundschulproblematik einbezogen.

 

Das Gebäude stellt aufgrund des Raumpotenzials als weiterführende Schule (Gesamtfläche 5.015 m², zum Vergleich Barbara-Gerretz-Schule 2.115 m², Erwin-Heerich-Schule 2.498 m²) aus Sicht der Verwaltung eine gute Möglichkeit zur Unterbringung einer Grundschule mit einem ausreichenden offenen Ganztagsangebot dar. Zudem entfiele die Notwendigkeit der baulichen Sanierung der Barbara-Gerretz-Schule – in den nächsten Jahren rd. 800.000 € für das Schulgebäude, 283.000 € für die Turnhalle und einer notwendigen Investition für die offene Ganztagsschule; für die Erwin-Heerich-Schule entfiele ebenfalls eine Investition für die offene Ganztagsschule.

 

Die Liegenschaft am Wienenweg 38 verfügt, wie in der Drucksache FB3/0093/2014 dargelegt, über die erforderliche Erschließung, die erforderlichen Schulhofflächen, Sportanlagen und im Gebäude über Unterrichts-, Fach-, Neben- und Funktionsräume.

 

Mit der Gründung des Grundschulverbundes könnten die derzeitigen Standorte der beiden Grundschulen aufgegeben werden. So gäbe es zukünftig im Stadtteil Osterath, dem Bedürfnis für das Bildungsangebot im Grundschulbereich entsprechend, zwei Schulstandorte: eine Gemeinschaftsgrundschule „im Dorf“ sowie in Bovert einen Grundschulverbund aus katholischem Bekenntnisstandort und Gemeinschaftsschul-Standort. Damit würde gesamtstädtisch ein zweites katholisches Bekenntnisschulangebot erhalten, bei gleichzeitig  rückläufiger Schülerzahlentwicklung. Für den Vereinssport könnte  weiterhin die Turnhalle an der Erwin-Heerich-Schule zur Verfügung gestellt werden.

 

Über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt gem. § 81 (2) Schulgesetz NRW der Schulträger nach Maßgabe seiner Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss bedarf gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht.

 

§ 81 (1) Schulgesetz NRW verpflichtet die Gemeinden, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Die Gemeinden müssen sicherstellen, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums (§ 93 Abs. 2 Nr. 3) gebildet werden können. Nach diesen Vorgaben müssen Grundschulen gem. § 82 (2) Schulgesetz NW bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang.  Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen gem. § 83 (1) Schulgesetz NRW, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 (1) Schulgesetz NRW möglichst als Teilstandort geführt werden.

 

Die Bildung des Grundschulverbundes würde eine Grundschule schaffen, die durchgängig zweizügig sein wird und somit den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestgröße entspräche. Damit würde er auch den eingangs geschilderten Problemen bei Lehrerversorgung, Differenzierung und Fächerabdeckung in zu kleinen Schulen begegnen.

 

 § 83 Schulgesetz NRW ermöglicht die Bildung von Grundschulverbünden, um Grundschulen effektiver Größe zu erhalten, die jedoch aus mehreren Standorten bestehen können, wenn der Schulträger ihre Fortführung für erforderlich hält. § 83 (3) Schulgesetz NRW erlaubt auch die Bildung eines Grundschulverbundes aus Standorten unterschiedlichen Schularten (z.B. Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule). Ausnahmsweise ist die Unterbringung beider Standorte in einem Gebäude zulässig.

 

Um einen solchen Grundschulverbund endgültig bilden und einen genehmigungsfähigen Antrag bei der oberen Schulaufsicht einreichen zu können, müssen Haupt- und Teilstandort und die Zügigkeit des gesamten Grundschulverbundes ausdrücklich festgelegt werden. Entweder wird die Bekenntnisschule Hauptstandort und für den Verbund Namen gebend oder die Gemeinschaftsschule. In einem Grundschulverbund aus Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule muss die Schulleitung die entsprechende Konfession besitzen, wenn der Hauptstandort Bekenntnisschule ist.

 

Die Bestimmung des Haupt- und Teilstandortes muss sich an der jeweiligen Größe des Standortes orientieren. Diese wird bestimmt durch die Zügigkeit. Wie oben dargestellt haben beide Grundschulen dieselbe Zügigkeit.

 

Die Schülerzahlenentwicklung für das kommende Schuljahr 2015 / 2016 lässt sich aus der folgenden Tabelle entnehmen:

 

 

Oktober-Statistik

2014

minus 4. Klasse

2014 / 2015

plus Anmeldung

2015 /2016

= Schüler

2015 / 2016

B-Gerretz-GS

131

- 47

+ 25

= 109

E-Heerich-GGS

125

- 39

+ 28

= 114

 

 

Schüler

2015 / 2016

minus 4. Klasse

2015 / 2016

plus Prognose Anmeldung

2016 /2017

= Schüler

2016 / 2017

B-Gerretz-GS

109

- 38

+ 24

= 95

E-Heerich-GGS

114

- 24

+ 32

= 122

(Für die Prognose der Anmeldungen 2016 / 2017 wurde die Zahl der erwarteten Schulneulinge auf Basis des Einwohnermelderegisters zu den Anteilen der drei Vorjahre verteilt.)

 

Daran zeigt sich, dass die Schülerzahl der Erwin-Heerich-Gemeinschaftsgrundschule die der Barbara-Gerretz-Grundschule im kommenden Schuljahr nur um fünf übersteigt, im übernächsten um 27. In Anbetracht der Tatsache, dass es in Meerbusch derzeit zwei Bekenntnisschulen gibt, die diese im Schulgesetz vorgesehene Schulart vertreten, und die Mauritius-Grundschule nur für die Büdericher Schüler zuständig ist, sollte die Bestimmung des Hauptstandortes zugunsten der Bekenntnisschule ausfallen. So bleibt die Zahl der Bekenntnisgrundschulen im Stadtgebiet erhalten und dem Elternwillen zur Schulartwahl kann nach wie vor in ausreichendem Maße differenziert Rechnung getragen werden.

 

Der Grundschulverbund wird im Wege der Änderung errichtet, die Barbara-Gerretz-Grundschule als Hauptstandort räumlich verlagert und um den Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule erweitert. Die den Teilstandort bildende Erwin-Heerich-Gemeinschaftsgrundschule verliert damit die rechtliche Selbständigkeit. Eine formale Auflösungsentscheidung ist nicht zu treffen.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 können auf dieser Basis Mittel für notwendige Umbaumaßnahmen im Schulgebäude am Wienenweg 38 eingeplant werden. In Absprache mit der Leitung der Hauptschule können die Umbauarbeiten parallel zum Schulbetrieb durchgeführt werden, da im Schuljahr 2015/16 nur noch drei Klassen der Hauptschule im Gebäude  beschult werden.   

 

Die beiden betroffenen Grundschulen haben bereits aufgrund der Drucksache FB3/0093/2014 gemäß § 76 Schulgesetz NRW zum Grundsatzbeschluss ihre Stellungnahmen abgegeben. Zu dem jetzt vorliegenden Beschlussvorschlag wurden sie erneut um Stellungnahme gem. § 76 Schulgesetz NRW gebeten, diese Stellungnahmen sind  als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Umbau der bisherigen Gemeinschaftshauptschule Osterath, Wienenweg 38, müssen im Haushaltsplan 2016 bereit gestellt werden. Die Umbaukosten werden in der Drucksache SIM/0164/2015 „IKM – Immobilienkonzept Meerbusch“ auf ca. 315.000 € geschätzt.

 

Die haushaltswirtschaftliche Auswirkung der Entwidmung der beiden o.g. Liegenschaften als Grundschulen ist von der Umsetzung des in der Beratung befindlichen Immobilienkonzeptes abhängig.

 


Alternativen:

 

keine