Betreff
Wandgemälde "Bildkarte von Büderich", Maler Fritz Schlüter, 1939, ehemaliges HJ- Heim, Dr.- Franz- Schütz- Platz 1, Meerbusch- Büderich
Vorlage
DezIII/0212/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt die dokumentarische Darstellung, also die Freilegung eines kleinen Ausschnitts (10 x 10 cm) des Wandgemäldes mit gleichzeitigem graphischen Hinweis auf die Gesamtkontur (Kennzeichnung der Eckpunkte), um das Vorhandensein zu dokumentieren.

Zusätzlich weißt eine Informationstafel (Makrolon) auf die Hintergründe des Wandgemälde hin.

s. Anlage 1

 


Sachverhalt:

 

Der weitere Umgang mit dem bestehenden Wandgemälde wurde zuletzt von den Mitgliedern des Kulturausschusses anhand einer Informationsvorlage der Verwaltung am 24. Mai 2011 grundsätzlich diskutiert. Hierbei wurde zwischen einer umfänglichen Freilegung und Restaurierung des Wandgemäldes, einer sehr begrenzten ausschnittweisen Freilegung oder der Beibehaltung des vorhandenen Putzes differenziert.

Um die Restaurierungsergebnisse aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren, wurde am 3. April 2015 durch das Restauratorenteam Dipl.- Rest. Susanne Runkel und Dipl.- Rest. Esther Nickel eine Untersuchung der konservatorischen Möglichkeiten und Aufwandsschätzung einer möglichen Freilegung des Wandgemäldes „Bildkarte von Büderich“ von Maler Fritz Schlüter aus dem Jahr 1939 durchgeführt.

Das Ergebnis deckt sich weitgehend mit dem bereits 2011 erstellten Gutachten von Frau Heinen des LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

Es wird bestätigt, dass unter jüngeren Anstrichschichten das Wandgemälde vorhanden ist.

 

Allerdings handelt es sich nicht, wie bislang angenommen, um ein Wandgemälde in Freskotechnik, sondern um ein Gemälde in Kalk- Seccotechnik, bei dem die Malschicht auf den abgebundenen Kalkputz aufgetragen wurde. Hintergrundlasuren wurden in einer anderen, wasserlöslichen Technik aufgebracht.

 

Der Zustand des Wandgemäldes ist an den freigelegten Partien bis auf kleinere Fehlstellen als gut zu beurteilen. Diverse Fehlstellen sind erkennbar, die sich aus der aktuellen Nutzung der Wand durch Dübellöcher und Kabelschlitze, etc. ergeben haben.

Diese Untersuchung kommt wiederholt zu dem Ergebnis, dass die jüngeren Anstriche offensichtlich nicht schädigen. Daher ist aus konservatorischen Gründen eine komplette Freilegung nicht zu empfehlen. Zumal der Umfang der oben erwähnten Fehlstellen unklar ist.

 

Eine Komplettfreilegung müsste von einem entsprechend qualifizierten Restaurator durchgeführt werden.  Die Gesamtkosten für die Konservierungsarbeiten können vorab nur in etwa geschätzt werden. Die aktuelle Kostenkalkulation geht von rund 33.000 € aus. Hierbei wird ausdrücklich betont, dass sich die Kosten je nach Befund (Putzfestigung, Retusche) deutlich erhöhen können.

 

Vor dem Hintergrund einer möglichen Nutzungsänderung des Gebäudes könnte eine komplette Freilegung des Wandgemäldes sich als negativ erweisen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 - Restauratorische Teilfreilegung rd. 2.600 €

 - Hinweisschild (Makrolon) rd.             500 €

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Summe                                             3.100 €

 


Alternativen:

Verzicht einer konservatorischen Freilegung des Wandgemäldes.

Erhaltung der vorhandene Farbschichten.