In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.11.2014 wurde die Verwaltung aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.10.2014 beauftragt, ein gesamtstädtisches Parkraumbewirtschaftungskonzept zu überprüfen.
Auf der Grundlage der im Antrag formulierten Vorgaben und einer Abfrage der Erfahrungen anderer Kommunen zur Parkraumbewirtschaftung, hat die Verwaltung eine erste Voruntersuchung für ein denkbares Konzeptes mit konkreten Zahlen durchgeführt.
Dieses basiert auf folgenden Eckpunkten und Annahmen:
Die geplanten Standorte der Automaten und bewirtschafteten Gebiete sind der Anlage 1 (Übersichtspläne Parkraumbewirtschaftung) zu entnehmen. Es wird von einer Bewirtschaftung mit Parkautomaten ausgegangen. Die Lage und die Anzahl der Automaten ergibt sich aus der Tatsache der relativ zerstreuten Lage der einzelnen Parkflächen und dem Anspruch, dass die Automaten an sich von jedem zugeordneten Stellplatz aus zu sehen sein sollen.
Bewirtschaftete Flächen:
Nur die größeren Stadtteile (Lank, Büderich, Osterath und Strümp) wurden in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einbezogen. Um eine sinnvolle, im Stadtgebiet vergleichbare und sachlich nachvollziehbare Bewirtschaftung zu ermöglichen, die sämtliche zentralen Versorgungsbereiche mit gleichartigen Standortfaktoren in Bezug auf die Parkraumgebühren beaufschlagt, schlägt die Verwaltung vor, in den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten zentralen Versorgungsbereichen der Ortsteile eine Bewirtschaftung der vorhandenen öffentlichen Stellplätze zu untersuchen. Auf dieser Grundlage kann unterstellt werden, dass die zentrumsnahe Lage eine entsprechende Frequentierung und Auslastung des Parkraumes bedingt, und die Parkbereiche zudem relativ zusammenhängend und in sich konsistent sind, um zielgerichtet bewirtschaftet zu werden. Die Zusammenstellung der betroffenen Parkplätze und Parkstreifen befindet sich in Anlage 5 (Fotodokumentation der zu bewirtschaftenden Stellplätze).
Entgelthöhe:
Die umliegenden Kommunen erheben die folgenden Beträge für kostenpflichtiges Parken:
Neuss: 1,20 €/h im Innenstadtbereich, 0,60 €/h in Randlagen
Grevenbroich: 1,20 € / h bei maximal 3 h Höchstparkdauer
Kaarst: hier wird lediglich das Parkdeck am Kaarster Rathaus privat bewirtschaftet. Ein grundsätzliches Parkraumbewirtschaftungskonzept ist derzeit in Bearbeitung, die Randbedingungen und Ziele werden im politischen Raum diskutiert.
Krefeld: 1 €/30 min, 2€ / h im Innenstadtbereich, 0,50 €/30 min, 1,50 € / h im Innenstadtrandbereich, 0,40 €/30min, 1,20 € / h in weiteren Bereichen
Korschenbroich: Bewirtschaftung nur über Parkscheiben
Hilden: mind. 30 min für 0,40 € und je weitere 10 min 0,20 €= 0,80 €/h, Höchstparkdauer 2 h
Vor diesem Hintergrund und den bestehenden Ladenöffnungszeiten in Verbindung mit den derzeitigen Bewirtschaftungszeiträumen mit Parkscheibe erscheint der Verwaltung eine Bewirtschaftung in den Zeiträumen zwischen 9 und 18 Uhr Mo.-Fr. sowie von 9-13 Uhr samstags probat.
Eine gestaffeltes Entgelt von 0,25 € für die erste Stunde (unter Berücksichtigung einer „Brötchentaste“ und damit einer halben Stunde kostenfreiem Parken) und 0,50 € für jede weitere Stunde Parken wird verwaltungsseitig als praktikabel und für die Nutzer finanziell akzeptabel angesehen. Dies soll vor allem auch dazu dienen, zunächst starke Verdrängungseffekte des Parkverhaltens zu vermeiden, aber zugleich noch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gewährleisten.
Zahlsysteme:
Aufgrund der Struktur und Lage eignen sich die vorhandenen dezentralen Stellplätze und Parkstreifen weitgehend nur für eine Vor-Ort-Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten. Lediglich in Büderich für den Dr.-Franz-Schütz-Platz und den Parkplatz an der Fröbelstraße in Osterath würde sich unter Umständen eine Bewirtschaftung mit Schranken und einem bzw. mehreren Bezahlautomaten rechnen. Dieser Sachverhalt wurde im ersten Schritt aufgrund der vielen weiteren im politischen Raum abzustimmenden Randbedingungen ebenso wie eine Fremdbewirtschaftung noch nicht weiter untersucht.
In den umliegenden Kommunen wird fast weitgehend durch die Nutzer mit Bargeld bezahlt. Die Nutzung mit Geldkarte ist sehr untergeordnet (<1 %) und ist demzufolge aufgrund der geringen Auslastung verbunden mit höheren Kosten für die Einrichtung der Automaten und einem erhöhten Abrechnungsaufwand nicht zu empfehlen. Lediglich an den ggf. mit einer Schranke zu bewirtschaftenden Parkplätzen wären derartige Bezahlsysteme zu prüfen, da hiervon dann deutlich weniger Automaten mit entsprechenden Investitionskosten betroffen wären. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass je aufwändiger die Automaten ausgestattet sind, diese um so teurer und wartungsintensiver werden.
Fremdbewirtschaftung :
Für eine Fremdbewirtschaftung eignen sich nur in sich abgetrennte Bereiche, wie z.B. der Dr.-Franz-Schütz-Platz, da die Zu- und Abfahrtbegrenzung in den einzelnen Parkbereichen und Parkstreifen über z.B. Schranken nur dort realisierbar ist.
Sachaufwand:
Eine Abfrage bei Herstellern und anderen Kommunen hat für Parkautomaten einen ungefähren Investitionsbetrag von 10.000 € / Automat inkl. Aufstellung ergeben. Diese Summe hängt stark von der beauftragten Anzahl und der Ausstattung der Automaten ab. Als ein grober Anhaltswert wird er in der Berechnung angesetzt. Die Lebensdauer kann mit ca. 10 Jahren angenommen werden, eine Wartung bedingt jährliche Kosten von 1500 € / Automat, so dass Gesamtkosten von 2500 € / Automat jährlich in Ansatz zu bringen sind.
Gebührenstaffelung:
Insbesondere in Bezug auf die verwaltungsseitig abgeschätzte Auslastung der bewirtschafteten Stellplätze ist die Gebührenstaffelung als variable Größe, die massiv die Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet beeinflusst, diversen Unwägbarkeiten unterworfen. Eine seriöse Schätzung der Ausnutzung von z.B. in manchen Bereichen nur der Brötchentaste und der Ausnutzung der ersten, gebührenreduzierten Stunde kann im eigentlichen Sinne nur über einen Probebetrieb sicher ermittelt werden. Insbesondere die „Brötchentaste“, welche eine halbe Stunde kostenfreies Parken ermöglicht, erschwert zum einen die Abschätzung massiv und beeinflusst insgesamt die Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Maßnahme. Die Unterschiede mit und ohne Brötchentaste sind in der Anlage 2 und 3 für die einzelnen Ortsteile und in Summe gegenübergestellt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Einführung einer Brötchentaste der Personalaufwand der städtischen Verkehrsraumüberwachung aufgrund der erhöhten Frequentierung der Stellplätze erheblich steigt und ein Missbrauch, ähnlich wie auch heute schon mit einem „Weiterdrehen“ der Parkscheibe, zu erwarten ist.
Verdrängungsverkehre
Die Auswirkungen auf das Umfeld eines bewirtschafteten Parkraumes können mit den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Ressourcen und dem technischem Know-how nicht seriös abgeschätzt werden. Dieses wäre nur über entsprechende an der Realität zu eichende Verkehrsmodelle möglich. Letztlich ist festzuhalten, dass gerade am Beispiel Dr.-Franz-Schütz-Platz mit seinen insgesamt 297 Parkplätzen, davon 127 Dauerparkplätzen eine Verdrängung zu erwarten ist. Die Auswirkungen im Fall von Veranstaltungen oder dem Schützenfest lassen regelmäßig beobachten, dass eine Verdrängung des Parkverkehrs wegen des dann geringeren Angebotes in die umliegenden Nebenstraßen erfolgt.
Problematisch sind in diesem Zusammenhang insbesondere die zahlreichen Dauerparker, deren Parkraumnachfrage z.B. als Anlieger mit der Einführung von Bewohnerparkzonen mit gebührenpflichtigen Ausweisen entsprechend befriedigt werden könnte. Dies bedingt aber wiederum einen erheblichen Beschilderungs- und Umsetzungsaufwand, verbunden mit der Daueraufgabe der Ausgabe der Anwohnerparkausweise, für die derzeit keine personellen Ressourcen vorhanden sind. Für Dauerparker von Firmen wäre eine Ausnahmeregelung von der sonstigen Parkscheinpflicht, ausgenommen der heute schon möglichen Handwerkerparkausweise, im öffentlichen Straßenraum nicht möglich. Eine Anbietung von kostenfreien Stellplätzen im geschlossenen Bewirtschaftungsraum macht aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz einer Bewirtschaftung keinen Sinn. Aufgrund der insgesamt relativ kleinen bewirtschafteten Parkzonen ist aus Sicht der Verwaltung, und im Vergleich mit den Aussagen anderer Kommunen, eine Verdrängung nicht in einem sehr hohen Maße zu erwarten.
Aktuelle Kosten der städtischen öffentlichen Parkplätze je Haushaltsjahr:
Die Kosten, die im städtischen Haushalt pro öffentlichen Stellplatz anfallen, wurden anhand einer Kostenermittlung aus der Informationsvorlage zu TOP I.3. des Bau- und Umweltausschusses vom 22.08.2006 zu verschiedenen Stellplätzen fortgeschrieben und mit aktuellen Einzelpreisen belegt. Als Mittelwert ergibt sich ein Betrag von 136,14 €/a und Stellplatz. Die zugehörigen Bodenwerte sind aufgrund der Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche nach NKF mit 10 % vom ortsüblichen Bodenrichtwert anzunehmen. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 4 (Ermittlung des Mittelwertes der jährlichen aktuellen Kosten eines Stellplatzes) zu entnehmen.
Personalaufwand:
Es ist davon auszugehen, dass bei einer flächendeckenden Einführung von Parkscheinautomaten der Personalbedarf in der Verwaltung ansteigt. Zum einen wäre im FB 5 eine zusätzliche halbe Stelle EG 06 einzurichten, die maßgeblich die Aufstellung und Unterhaltung der Parkautomaten betreibt. Des Weiteren ist im Bereich der Stadtkasse nach den Erfahrungen anderer Kommunen eine zusätzliche Vollzeitstelle EG 08 zur Entleerung der Automaten nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ einzurichten. Da die Parkscheibenregelungen bereits heute überwacht werden, ist hier nach einer ersten Einschätzung keine Personalausweitung im FB 1 erforderlich.
Entstehende Kosten:
1 Vollzeitstelle EG 8: 43.900
€ PK / 9.700 € SK mit IT-Ausstattung / Gesamt: 53.600 €
1/2 Stelle EG 6: 20.300
€ PK / 9.700 € SK mit IT-Ausstattung / Gesamt: 30.000 €
Fazit:
Aus Anlage 2 (mit dem Ortsteil Strümp, erste Seite) bzw. (ohne den Ortsteil Strümp, zweite Seite) sind die potentiellen Einnahmen einer Parkraumbewirtschaftung auf Grundlage der im vorangegangen Abschnitt erläuterten Randbedingungen zusammengestellt. In Summe könnten Einnahmen von 588.925,50 € / a generiert werden, wenn auf den Ortsteil Strümp verzichtet würde. Wie aus den Unterlagen ersichtlich, macht eine Bewirtschaftung im Ortsteil Strümp zunächst wirtschaftlich keinen Sinn und kann demzufolge nicht empfohlen werden. Den vorgenannten Einnahmen stehen für diesen Fall jährlich entstehende Kosten von 86.000 € / a für die Abschreibung der Automaten, 129.000 € / a für deren Wartung sowie Personalkosten städtischerseits von ca. 83.600 € entgegen.
Somit ergäbe sich ein jährlicher potentieller Überschuss von 290.325,50 €/a. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung erscheint in den zentralen Versorgungs- und Einzelhandelsbereichen unter Berücksichtigung der geplanten Parkentgelte zunächst wirtschaftlich und demzufolge sinnvoll. Würden die Parkentgelte auf 1 € / h erhöht, ergäbe sich ein Überschuss von 879.251 € / a und damit eine deutlich höhere Einnahme bzw. Wirtschaftlichkeit. Ein Verzicht auf die „Brötchentaste“ wurde bei einem Entgelt von 0,50 € / h mit Einnahmen von ca. 537.850,50 € / a abgeschätzt, bei 1 € / h Parkgebühr läge der Ertrag bei 1.374.291 € / a (vergleiche Anlage 2 und 3).
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer erforderlichen europaweiten Ausschreibung der Parkautomaten und des zugehörigen Wartungsvertrages deutlich geringere Anschaffungs- und Wartungskosten pro Jahr ergeben könnten, wodurch der Überschuss unter Umständen steigt.
Des Weiteren wird ein nicht unerheblicher, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher quantifizierbarer, einmaliger Beschilderungsaufwand der Parkflächen entstehen, da die derzeitige Beschilderung mit Parkscheibenregelung an die Bewirtschaftung mit Parkautomaten angepasst werden muss.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtpläne Parkraumbewirtschaftung
Anlage 2: Zusammenfassung Wirtschaftlichkeitsberechnung mit „Brötchentaste“ mit und ohne OT Strümp
Anlage 3: Zusammenfassung Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne „Brötchentaste“ mit und ohne OT Strümp
Anlage 4: Ermittlung des Mittelwertes der jährlichen aktuellen Unterhaltungskosten eines Stellplatzes
Anlage 5: Fotodokumentation der zu bewirtschaftenden Stellplätze