Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße / Rottstraße
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
FB4/0208/2015
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand April 2015) zu der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße / Rottstraße zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße / Rottstraße gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch die Uerdinger Straße, die Rottstraße und die Herta-Klingbeil-Straße begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 267, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Mischgebietsfläche

                                               

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 2. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 267 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Mit Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 treten Teile der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 aus Kraft.

 

2.   Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung  gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

 

Alternativen:

keine

 

Sachverhalt:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 setzt eine Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Feuerwehr“ fest. Ziel war es ein Feuerwehrgerätehaus errichten zu können. Dieses wird jedoch nicht mehr benötigt, da die Feuerwehr im vorhandenen Gebäude verbleibt.

 

Die überwiegende städtische Brachfläche steht demnach zur Disposition. Eine bauliche Arrondierung mit einer, der Örtlichkeit angepassten Bebauung ist in diesem integrierten zentrumsnahen Bereich städtebaulich sinnvoll und trägt nicht nur der Nachfrage nach Wohnraum Rechnung. 

 

Zur Komplettierung des Gebietes soll, analog der vorhandenen Bebauung im Eingangsbereich ebenfalls ein  Wohn- und Geschäftshaus entstehen.

 

 

Der hierzu erarbeitete Gestaltungsplan wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung erforderlich.  Die Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB erfolgt gemäß § 3 (1)  BauGB zusammen mit der Bürgerbeteiligung.  

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Auswirkung des Beschlusses entstehen keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt. Nach Satzungsbeschluss soll das Grundstück verkauft und damit Einnahmen erzielt werden.

 

 

 

 

 

gez.

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1           Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs

Anlage 2           Gestaltungsplan (Stand April 2015)

Anlage 3           Erläuterungsbericht