Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 29.03.2015 betreffend Beschilderung und Markierung der Einmündung der Johannes-Kirschbaum-Straße in die Niederlöricker Straße
Vorlage
FB5/0203/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29. März 2015 liegt eine Bürgeranregung  gemäß § 24 GO NRW bezüglich der Anordnung eine Verkehrszeichens 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und Roteinfärbung der Radwegefurt entlang der Niederlöricker Straße im Einmündungsbereich der Johannes-Kirschbaum-Straße vor.

Die gleichlautende Anregung wurde von der Einwenderin bereits im Bau- und Umweltausschuss am 18. März 2015 beim TOP Einwohnerfragestunde vorgetragen.

Verwaltungsseitig wurde in der Sitzung zugesagt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Erneuerung der Furtmarkierung anzuregen. Weiterhin soll mit der Polizei die örtliche Situation im Hinblick auf das angeregte Stopp-Zeichen untersucht werden. Die Aufforderung an den Landesbetrieb Straßen NRW sowie eine Terminvereinbarung mit der Kreispolizeibehörde ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Da es sich um eine Anregung zur Straßeninfrastruktur handelt, ist die sachliche Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses gegeben.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

keine