Betreff
Bürgeranregung nach § 24 GO NRW zur ÖPNV-Haltestelle "Deichweg" in Meerbusch Langst-Kierst
Vorlage
FB5/0198/2015
Aktenzeichen
5.66.10.19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss folgt dem Antrag der Petentin dahingehend, dass eine Empfehlung an den Rhein-Kreis-Neuss formuliert wurde, den betroffenen Bereich zu den Dauermessstellen der Geschwindigkeitsüberwachung hinzuzufügen.

 

 


Sachverhalt:

 

Es wird auf die Beratungsvorlage FB 5 /0089/2014 verwiesen. Nach Behandlung der Thematik im Bau- und Umweltausschuss am 12.11.2014 hat sich die Verwaltung an den Rhein-Kreis-Neuss, Tiefbauamt, mit der Bitte um Prüfung weitergehender Maßnahmen, insbesondere der Anordnung von Schwellen gewandt (vgl. Anlage 1, Anschreiben und Antwort). Aufgrund der Lage der Haltestelle im Bereich der sogenannten „freien Strecke“ und der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h kann der Rhein-Kreis-Neuss einer Anordnung von Schwellen nicht zustimmen.

 

Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten zur Rückverlegung der Haltestelle in den Bereich des heutigen Feuerwehrgerätehauses kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass dies aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend ist.

Der Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses wurde im Rahmen von dessen grundlegenden Neubau umfassend umgestaltet und die Umbauplanung mit den Langst-Kierster Vereinen sowie der Feuerwehr abgestimmt. Die derzeitige Gestaltung wurde im zuständigen Bau- und Umweltausschuss beschlossen. Um den Schulbus in diesem Bereich wenden zu lassen, wäre ein dementsprechend großer Eingriff in diesen Bereich, der auch die Alarm- und Einsatzstellplätze der Feuerwehr sowie deren Zu- und Abfahrt beinhaltet, erforderlich. Neben den hohen finanziellen Aufwendungen bei der Umgestaltung des betroffenen Bereiches würde ein zusätzliches Gefährdungspotenzial der wartenden Schulkinder im Einsatzfalle der Feuerwehr geschaffen. Die Verwaltung plädiert hierbei dafür, den bestehenden, erst kürzlich neu geschaffenen Zustand im Bereich des Feuerwehrgerätehauses beizubehalten.

 

Im Nahbereich der Haltestelle „Deichweg“ kann verwaltungsseitig keine andere geeignete Lage für eine Haltestelle erkannt werden. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass ein Umbau bzw. eine Verlegung der Haltestelle (beidseitig) mit mindestens 40.000 € Investitionskosten verbunden wäre und unter Umständen die bereits erhaltene 85%ige ÖPNV-Förderung zurückgezahlt werden müsste.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass weitergehende Maßnahmen zur beantragten Entschleunigung der K9 in diesem Bereich nach Prüfung durch den Rhein-Kreis-Neuss als zuständigem Straßenbaulastträger nicht als umsetzbar gesehen werden. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltung keine weiteren gleichgelagerten Beschwerden an den betroffenen Haltestellen in Langst-Kierst sowie an gleichartigen Haltestellen im Stadtgebiet bekannt sind.

 

Die Kreispolizeibehörde hat zugesagt zu prüfen, ob in dem betroffenen Bereich eine Dauermessstelle zur wiederkehrenden Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet werden kann.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen:

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage sind keine weitergehenden Handlungsoptionen erkennbar.