Die
Sportfördermittel werden entsprechend den Richtlinien für die Sportförderung in
der Stadt Meerbusch verteilt. Es wurden durch Meerbuscher Sportvereine sowohl
für die allgemeinen als auch investiven Sportfördermittel 2011 die notwendigen
Anträge gestellt.
Die
Mittel zur Förderung vereinseigener Sportstätten wurden gemäß § 3 Abs. 1 der
Richtlinien je zur Hälfte (je 12.000 €) als Grundbeträge und nach Anzahl der
Mitglieder der antragstellenden Vereine verteilt (siehe Anlage 1).
Die
allgemeinen Sportfördermittel wurden gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinien nach
Abzug der festgeschriebenen Zuschüsse für den Stadt-Sport-Verband Meerbusch
e.V. und für den Veranstalter des Fest des Sports wie folgt berechnet:
-
Grundbetrag
gestaffelt nach Mitgliederzahl (siehe Anlage 2 Spalte B)
-
je
1 Punkt für jedes Mitglied (Spalte A)
-
je
1,5 Punkte für jedes jugendliche Mitglied (Spalten C + D)
-
je
1 Punkt für jede Übungsleiterstunde, zusätzlich je 1 Punkt für
Schwimmausbildung (Spalte E)
Die
Summe der Punkte (Spalte F) multipliziert mit dem Betrag pro Punkt ergibt mit
dem Grundbetrag den jeweiligen Zuschuss, welcher Anfang Juni 2011 an die
Vereine ausgezahlt wurde.
In Vertretung
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete