Betreff
Verteilung der Sportfördermittel 2011
Vorlage
FB3/035/2011
Aktenzeichen
03.52.20.03
Art
Informationsvorlage

Die Sportfördermittel werden entsprechend den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Meerbusch verteilt. Es wurden durch Meerbuscher Sportvereine sowohl für die allgemeinen als auch investiven Sportfördermittel 2011 die notwendigen Anträge gestellt.

 

Die Mittel zur Förderung vereinseigener Sportstätten wurden gemäß § 3 Abs. 1 der Richtlinien je zur Hälfte (je 12.000 €) als Grundbeträge und nach Anzahl der Mitglieder der antragstellenden Vereine verteilt (siehe Anlage 1).

 

Die allgemeinen Sportfördermittel wurden gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinien nach Abzug der festgeschriebenen Zuschüsse für den Stadt-Sport-Verband Meerbusch e.V. und für den Veranstalter des Fest des Sports wie folgt berechnet:

 

-          Grundbetrag gestaffelt nach Mitgliederzahl (siehe Anlage 2 Spalte B)

-          je 1 Punkt für jedes Mitglied (Spalte A)

-          je 1,5 Punkte für jedes jugendliche Mitglied (Spalten C + D)

-          je 1 Punkt für jede Übungsleiterstunde, zusätzlich je 1 Punkt für Schwimmausbildung (Spalte E)

 

Die Summe der Punkte (Spalte F) multipliziert mit dem Betrag pro Punkt ergibt mit dem Grundbetrag den jeweiligen Zuschuss, welcher Anfang Juni 2011 an die Vereine ausgezahlt wurde.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete