Betreff
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung gem § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
SFI/0192/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 70.000 € bei dem Konto 54310000 Geschäftsaufwendungen im Produkt 1.100.090.511.010 Räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen zu.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushalt 2015 sind im Produkt Räumliche Planung und Entwicklung Mittel in Höhe von 95.000 € für Fachgutachten veranschlagt. Von der Gesamtsumme war ein Betrag von 75.000 €, die im Jahre 2015 abfließen sollten, für die Erstellung eines integrativen Stadtentwicklungskonzeptes  vorgesehen, weitere 25.000 € für sonstige Fachgutachten. Für die Erstellung des integrativen Stadtentwicklungskonzeptes  wird von einem zeitlichen Aufwand von 18 Monaten ausgegangen.  Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Büros aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Kosten für die Beauftragung des Planungsbüros, welches den Zuschlag erhalten soll, betragen 145.000 €, davon wird voraussichtlich in diesem Jahr der hälftige Betrag kassenwirksam.

 

Um den Auftrag erteilen zu können, muss die Finanzierung für die gesamte Auftragssumme bereits in 2015 gesichert sein, obwohl tatsächlich die Hälfte der Mittel erst im nächsten Jahr abfließen und die Mittel hierfür in den Haushalt 2016 eingestellt werden müssen. Insofern bedarf es  der Zustimmung des Rates für eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe der Differenz zwischen 145.000 € und 75.000 € mithin 70.000 €. 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Deckung im Ergebnisplan ist durch Wenigeraufwand in Höhe von 70.000 € beim Konto 52160000 Unterhaltung von Infrastrukturvermögen im Produkt 1.100.120.541.010  gewährleistet.

 

Da weitere Mittel in 2015 nicht abfließen werden, wird der Finanzplan 2015 nicht belastet.