Teilbereich A, Vogelsang, Bataverstraße
Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
128.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuss
Teilbereich
A, Vogelsang, Bataverstraße
Beteiligung
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauBG
Vorläufige
Stellungnahme der Stadt Meerbusch
Die 128. Flächennutzungsplanänderung wird in der
Gesamtbetrachtung ihrer grundsätzlichen Gewerbeflächenneukonzeption und einer
Reduzierung der Gewerbeflächendarstellung im Westen des „Teilbereiches A“,
Vogelsang, Bataverstraße begrüßt.
Im Einzelnen werden jedoch, unter Beachtung der
Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Bebauungsplanes Nr. 458 - Vogelsang,
Gewerbegebiet Bataverstraße Bedenken vorgebracht.
Unter Berücksichtigung des
einstimmigen Beschlusses des Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates
der Stadt Meerbusch zum zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 458
vom 3. Mai 2012 sieht die Stadt weiterhin eine verkehrliche
Problemlage.
Die Darstellung der Gewerbegebietsflächen wird
dahingehend solange in Frage gestellt, bis eine weitere Anbindung an das
Düsseldorfer Stadtgebiet zur Führung der Verkehre in Richtung Düsseldorf und A
52 aufgezeigt wird.
Sollten in der Flächennutzungsplanänderung keine ergänzenden Darstellungen zur Erschließung gemacht werden, wird eine weitere Reduzierung der Gewerbeflächen im „Teilbereich A“ angeregt, um eine Ausnutzung der zukünftigen gewerblichen Nutzungen im Sinne einer nachbarschaftlichen Rücksichtname zu minimieren und schädliche Auswirkungen auf das Stadtgebiet Meerbuschs zu vermeiden.
Unabhängig davon wird angeregt, die
differenzierteren Darstellungen (Maßnahmenflächen Schutz und Pflege der Natur,
max. VK, etc.) - im Vergleich zur beiliegenden Karte der 128. Änderung,
Teilbereich A - des Flächennutzungsplanentwurfes mit Stand Oktober 2014 zu
übernehmen.
Sachverhalt:
Die Begründung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr.
458 geht von ca.
600 Beschäftigten in den Gewerbegebieten an der Bataverstraße aus und einem
dadurch induzierten Verkehr, der „das Düsseldorfer und Meerbuscher Straßennetz
kaum spürbar belasten dürfte“.
Dieser Annahme, die auch Grundlage der
Flächennutzungsplanänderung ist, wird weiterhin deutlich widersprochen, da sie
weder mit einer aktuellen Quantifizierung (DTV) noch einer Qualifizierung
(LKW-Anteil) verbunden ist.
Die Römerstraße ist bereits heute nicht nur durch örtlichen, sondern auch durch überörtlichen Verkehr so stark belastet, dass sie bei der ihr zugewiesenen Funktion keinerlei weitere Verkehre aufnehmen kann. Dies gilt umso mehr für den Laacher Weg.
Da der Lückenschluss in der Erschließung mit Anbindung an die Zülpicher Straße in Düsseldorf von Seiten der Stadt Neuss nicht mehr weiter verfolgt wird, muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil des durch das geplante Gewerbegebiet hervorgerufenen Verkehrs, insbesondere des LKW-Verkehrs, den Weg von und zur A 52-Anschlussstelle an der Neusser Straße/Kevelaerer Straße über die Römerstraße und (teilw. widerrechtlich) den Laacher Weg nimmt, was zu ungesunden Wohnverhältnissen der dortigen Straßenanlieger führt.
Diese Strecke ist mit ca. 1,4 km Länge bei ca. 3 Minuten Reisezeit wesentlich attraktiver als der Weg auf Neusser und Düsseldorfer Stadtgebiet über die Bataverstraße/Eupener Straße/Kevelaerer Straße mit rund 3 km Länge bei ca. 6 Minuten Reisezeit. Ergänzend zu dieser streckenmäßigen Betrachtung sind noch die erheblichen Routenwiderstände z. B. „Knotenpunkt Handweiser“ zu beachten. Erfahrungsgemäß kann Reisezeitvorteilen und Routenwiderständen nicht erfolgreich durch verkehrslenkende Maßnahmen entgegengearbeitet werden.
Das
verkehrstechnische Grundlagengutachten zu den Gewerbebebieten und die darin
aufgeführten Ergebnisse weisen teilweise Mängel auf bzw. bedingen negative
Folgen für die Stadt Meerbusch und Ihre betroffenen Bürgerinnen und Bürger
insbesondere an den Straßen „Laacher Weg" und „Römerstraße".
Neben der Tatsache,
dass mit der Nichtberücksichtigung des Knotenpunktes „Hessenweg" unklar
ist, ob dieser nach Umsetzung des Gewerbegebietes auf Neusser Seite noch
leistungsfähig ist, liegt der Fachgutachter mit seinen Annahmen zur
Verkehrserzeugung des neuen Gebietes an der absoluten Untergrenze der in der Fachliteratur
angegebenen Werte.
Aufgrund der Nähe
der Wegeverbindung zur zukünftigen Böhlerstraße und der AS Büderich der A52
erscheint die gewählte Verkehrsverteilung mit 50 % zur Neusser Seite und 50 %
der Verkehre zur Meerbuscher Seite hin auch wenig realitätsnah.
Des Weiteren
erfolgte keine Leistungsfähigkeitsabschätzung des Knotenpunktes Römerstraße /
Neusser Straße (Deutsches Eck), der auch von der geplanten Gewerbeansiedlung
betroffen ist, was wiederum durch die Verkehrssteigerung auf der Römerstraße
offenbar wird.
Bzgl. der
Verkehrserzeugung kann in eigentlichen Sinne bei einer Vorgabe von
produzierendem, verarbeitendem Gewerbe sowie Büronutzungen mit „geringem
Verkehr?“, nicht gleichzeitig ein geringes Vorkommen an Lkw-Verkehr bedingt
werden, der wiederum an der Untergrenze festgelegt wurde. Problematiken wie
Schichtbetrieb und Betriebsschluss in Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen
des Einzelhandels bzw. der vorhandenen Discounter (Penny-Markt und Aldi auf
Meerbuscher Seite, Real in Neuss) wurden nicht betrachtet.
Vergleicht man die
geschätzten Werte der Verkehrserzeugung mit den Vorgaben, die die „Hinweise zur
Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" der FGSV zu
Gewerbegebieten vorgeben, liegt der Wert mit 100 Pkw-Fahrten / ha an der
absoluten Untergrenze.
Die angesprochene
Verkehrsumlegung mit 50/50 % zu jeder Seite des Gebietes erscheint vor dem
Hintergrund der festgestellten und unlösbaren Problematik des Knotenpunktes
„Handweiser" unrealistisch, weil von der Bataverstraße aus kommend wohl
kaum zur Spitzenstunde der Weg über den längeren und stauanfälligen Weg
Gladbacher Straße / Handweiser / Kevelaerer Straße gewählt würde, sondern die
A52 mehrheitlich über Meerbuscher Gebiet angefahren werden wird.
Die in den
Leistungsfähigkeitsberechnungen festgestellte mangelhafte Verkehrsqualität am
Knotenpunkt Neusser Straße / Laacher Weg bleibt ohne Konsequenz einer
Lösungsmöglichkeit. Logischenweise müsste die erforderliche Maßnahme einer
Signalisierung zu Lasten der Stadt Neuss erfolgen. Die negativen Konsequenzen
für die Stadt Meerbusch werden mit der 128. Flächennutzungsplanänderung
weiterhin forciert. Die Auswirkungen trotz vorgebrachter Bedenken in den
vergelagerten Planungen wurden vom Rat der Stadt Neuss offensichtlich bisher
nicht hinreichend erkannt.
Der Landesbetrieb
wurde dabei im Bebauungsplanverfahren seitens der Stadt Neuss nicht beteiligt.
Die im Rahmen der U81 erwarteten Verbesserungen erscheinen derzeit hinsichtlich
einer nicht absehbaren zeitnahen Umsetzung sehr fraglich bzw. unrealistisch.
Insgesamt war das,
als Grundlage der vorgelagerten Planungen sowie der Flächennutzungsplanänderung
im „Teilbereich A“ zugehörige verkehrtechnische Gutachten, einseitig auf das
Ziel der Attestierung der Verkehrsverträglichkeit der geplanten Planung
ausgerichtet.
Die Stellungnahme
erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des dafür zuständigen Ausschusses für
Planung und Liegenschaften, der innerhalb der gesetzten Frist nicht entscheiden
kann.
Zur Fristwahrung
wurde eine vorläufige Stellungnahme am 3. März 2015 an die zuständige Behörde
abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die vorläufige Stellungnahme zu
bestätigen und wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu entscheiden.
Karte der 128.
Änderung, Teilbereich A - des Flächennutzungsplanentwurfes / Februar 2015
Entwurfs des Flächennutzungsplanes mit Stand Oktober
2014
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine