Betreff
128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuss
Teilbereich A, Vogelsang, Bataverstraße
Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB4/0190/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuss

Teilbereich A, Vogelsang, Bataverstraße

Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauBG

Vorläufige Stellungnahme der Stadt Meerbusch

 

Die 128. Flächennutzungsplanänderung wird in der Gesamtbetrachtung ihrer grundsätzlichen Gewerbeflächenneukonzeption und einer Reduzierung der Gewerbeflächendarstellung im Westen des „Teilbereiches A“, Vogelsang, Bataverstraße begrüßt.

 

Im Einzelnen werden jedoch, unter Beachtung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Bebauungsplanes Nr. 458 - Vogelsang, Gewerbegebiet Bataverstraße Bedenken vorgebracht.

 

Unter Berücksichtigung des einstimmigen Beschlusses des Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch zum zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 458 vom 3. Mai 2012 sieht die Stadt weiterhin eine verkehrliche Problemlage.

 

Die Darstellung der Gewerbegebietsflächen wird dahingehend solange in Frage gestellt, bis eine weitere Anbindung an das Düsseldorfer Stadtgebiet zur Führung der Verkehre in Richtung Düsseldorf und A 52 aufgezeigt wird.

 

Sollten in der Flächennutzungsplanänderung keine ergänzenden Darstellungen zur Erschließung gemacht werden, wird eine weitere Reduzierung der Gewerbeflächen im „Teilbereich A“ angeregt, um eine Ausnutzung der zukünftigen gewerblichen Nutzungen im Sinne einer nachbarschaftlichen Rücksichtname zu minimieren und schädliche Auswirkungen auf das Stadtgebiet Meerbuschs zu vermeiden.

 

Unabhängig davon wird angeregt, die differenzierteren Darstellungen (Maßnahmenflächen Schutz und Pflege der Natur, max. VK, etc.) - im Vergleich zur beiliegenden Karte der 128. Änderung, Teilbereich A - des Flächennutzungsplanentwurfes mit Stand Oktober 2014 zu übernehmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Begründung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 458 geht von ca. 600 Beschäftigten in den Gewerbegebieten an der Bataverstraße aus und einem dadurch induzierten Verkehr, der „das Düsseldorfer und Meerbuscher Straßennetz kaum spürbar belasten dürfte“.

 

Dieser Annahme, die auch Grundlage der Flächennutzungsplanänderung ist, wird weiterhin deutlich widersprochen, da sie weder mit einer aktuellen Quantifizierung (DTV) noch einer Qualifizierung (LKW-Anteil) verbunden ist.

 

Die Römerstraße ist bereits heute nicht nur durch örtlichen, sondern auch durch überörtlichen Verkehr so stark belastet, dass sie bei der ihr zugewiesenen Funktion keinerlei weitere Verkehre aufnehmen kann. Dies gilt umso mehr für den Laacher Weg.

 

Da der Lückenschluss in der Erschließung mit Anbindung an die Zülpicher Straße in Düsseldorf von Seiten der Stadt Neuss nicht mehr weiter verfolgt wird, muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil des durch das geplante Gewerbegebiet hervorgerufenen Verkehrs, insbesondere des LKW-Verkehrs, den Weg von und zur A 52-Anschlussstelle an der Neusser Straße/Kevelaerer Straße über die Römerstraße und (teilw. widerrechtlich) den Laacher Weg nimmt, was zu ungesunden Wohnverhältnissen der dortigen Straßenanlieger führt.

 

Diese Strecke ist mit ca. 1,4 km Länge bei ca. 3 Minuten Reisezeit wesentlich attraktiver als der Weg auf Neusser und Düsseldorfer Stadtgebiet über die Bataverstraße/Eupener Straße/Kevelaerer Straße mit rund 3 km Länge bei ca. 6 Minuten Reisezeit. Ergänzend zu dieser streckenmäßigen Betrachtung sind noch die erheblichen Routenwiderstände z. B. „Knotenpunkt Handweiser“ zu beachten. Erfahrungsgemäß kann Reisezeitvorteilen und Routenwiderständen nicht erfolgreich durch verkehrslenkende Maßnahmen entgegengearbeitet werden.

 

Das verkehrstechnische Grundlagengutachten zu den Gewerbebebieten und die darin aufgeführten Ergebnisse weisen teilweise Mängel auf bzw. bedingen negative Folgen für die Stadt Meerbusch und Ihre betroffenen Bürgerinnen und Bürger insbesondere an den Straßen „Laacher Weg" und „Römerstraße".

 

Neben der Tatsache, dass mit der Nichtberücksichtigung des Knotenpunktes „Hessenweg" unklar ist, ob dieser nach Umsetzung des Gewerbegebietes auf Neusser Seite noch leistungsfähig ist, liegt der Fachgutachter mit seinen Annahmen zur Verkehrserzeugung des neuen Gebietes an der absoluten Untergrenze der in der Fachliteratur angegebenen Werte.

 

Aufgrund der Nähe der Wegeverbindung zur zukünftigen Böhlerstraße und der AS Büderich der A52 erscheint die gewählte Verkehrsverteilung mit 50 % zur Neusser Seite und 50 % der Verkehre zur Meerbuscher Seite hin auch wenig realitätsnah.

 

Des Weiteren erfolgte keine Leistungsfähigkeitsabschätzung des Knotenpunktes Römerstraße / Neus­ser Straße (Deutsches Eck), der auch von der geplanten Gewerbeansiedlung betroffen ist, was wiederum durch die Verkehrssteigerung auf der Römerstraße offenbar wird.

 

Bzgl. der Verkehrserzeugung kann in eigentlichen Sinne bei einer Vorgabe von produzierendem, ver­arbeitendem Gewerbe sowie Büronutzungen mit „geringem Verkehr?“, nicht gleichzeitig ein geringes Vorkommen an Lkw-Verkehr bedingt werden, der wiederum an der Unter­grenze festgelegt wurde. Problematiken wie Schichtbetrieb und Betriebsschluss in Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen des Einzelhandels bzw. der vorhandenen Discounter (Penny-Markt und Aldi auf Meerbuscher Seite, Real in Neuss) wurden nicht betrachtet.

 

Vergleicht man die geschätzten Werte der Verkehrserzeugung mit den Vorgaben, die die „Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" der FGSV zu Gewerbegebieten vorgeben, liegt der Wert mit 100 Pkw-Fahrten / ha an der absoluten Untergrenze.

 

Die angesprochene Verkehrsumlegung mit 50/50 % zu jeder Seite des Gebietes erscheint vor dem Hintergrund der festgestellten und unlösbaren Problematik des Knotenpunktes „Handweiser" unrealis­tisch, weil von der Bataverstraße aus kommend wohl kaum zur Spitzenstunde der Weg über den län­geren und stauanfälligen Weg Gladbacher Straße / Handweiser / Kevelaerer Straße gewählt würde, sondern die A52 mehrheitlich über Meerbuscher Gebiet angefahren werden wird.

 

Die in den Leistungsfähigkeitsberechnungen festgestellte mangelhafte Verkehrsqualität am Knoten­punkt Neusser Straße / Laacher Weg bleibt ohne Konsequenz einer Lösungsmöglichkeit. Logischenweise müsste die erforderliche Maßnahme einer Signalisierung zu Lasten der Stadt Neuss erfolgen. Die negativen Konsequenzen für die Stadt Meerbusch werden mit der 128. Flächennutzungsplanänderung weiterhin forciert. Die Auswirkungen trotz vorgebrachter Bedenken in den vergelagerten Planungen wurden vom Rat der Stadt Neuss offen­sichtlich bisher nicht hinreichend erkannt.

 

Der Landesbetrieb wurde dabei im Bebauungsplanverfahren seitens der Stadt Neuss nicht beteiligt. Die im Rahmen der U81 erwarteten Verbesserungen erscheinen derzeit hinsichtlich einer nicht absehbaren zeitnahen Umsetzung sehr fraglich bzw. unrealistisch.

 

Insgesamt war das, als Grundlage der vorgelagerten Planungen sowie der Flächennutzungsplanänderung im „Teilbereich A“ zugehörige verkehrtechnische Gutachten, einseitig auf das Ziel der Attestierung der Verkehrsverträglichkeit der geplan­ten Planung ausgerichtet.

 

Die Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des dafür zuständigen Ausschusses für Planung und Liegenschaften, der innerhalb der gesetzten Frist nicht entscheiden kann.

 

Zur Fristwahrung wurde eine vorläufige Stellungnahme am 3. März 2015 an die zuständige Behörde abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die vorläufige Stellungnahme zu bestätigen und wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte der 128. Änderung, Teilbereich A - des Flächennutzungsplanentwurfes / Februar 2015

 

 

Entwurfs des Flächennutzungsplanes mit Stand Oktober 2014

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine