Betreff
Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Papiercontainer an der Kantstr. 23-27, Meerbusch-Büderich
Vorlage
FB1/0187/2015
Aktenzeichen
1.70..57.00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Glas- und Papiercontainer an der Kantstr. 23-27 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu versetzen und den neuen Standort einzäunen und begrünen zu lassen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Förderung der Abfallverwertung wurden 1992 in Meerbusch flächendeckend Wertstoffcontainerstandorte für die Sammlung von Altglas- und Altpapier eingerichtet. Für das Einzugsgebiet Kantstraße und Umgebung (fußläufige Erreichbarkeit der Container für etwa 500 Einwohner) ist der Standort auf dem vorhandenen Längsparkerbereich vor dem Haus Kantstr. 23 eingerichtet worden.

 

Im Jahr 2000 wurde mit der Einzäunung und Begrünung von Wertstoffcontainerstandorten begonnen. Seitdem wurden 53 von 91 Standorten umgestaltet. Der Standort an der Kantstr. 23 konnte, wie viele andere, wegen der beengten Platzverhältnisse nicht verschönert werden. In Bezug auf Verschmutzungen ist dieser Standort nicht besonders auffällig, sie halten sich im üblichen Rahmen.

 

Bei Wertstoffcontainerstandorten in Wohngebieten sind zusätzlich zu Verschmutzungen auch die Störungen durch Geräusche (Einwürfe, Leerung, Anlieferverkehr) zu betrachten. Zwar muss nach der geltenden Rechtsprechung der durch die Benutzung der Wertstoffcontainer verursachte Lärm in Wohngebieten hingenommen werden, die Behörden sollen jedoch die Standorte nach dem Mindestmaßgebot festlegen.

 

Mit Antrag vom 21.01.2015 (Anlage 1) wurde von Herrn Dieter Janssen eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Papiercontainer eingereicht. Dieser liegt eine Liste mit 21 Eigentümerunterschriften bei (Anlage 2). Die Eigentümergemeinschaft beantragt, die Container auf die gegenüberliegende Seite zu versetzen, einzuzäunen und zu begrünen.

Durch die Verlegung und Einzäunung des Standortes auf die gegenüberliegende Seite ergeben sich folgende Auswirkungen:

·         die Entfernung zu den Wohnhäusern wird von 6 auf 10 m vergrößert (Lärmminderung),

·         es werden drei Senkrechtparkplätze auf der gegenüberliegenden Seite entfallen, am bisherigen Standort werden zwei Längsparkerplätze frei,

·         durch die Verlegung ergeben sich neue Betroffenheiten in Bezug auf Lärm und Verschmutzungen.

 

Die Verwaltung hält allerdings den vom Antragsteller vorgeschlagenen Bereich in Höhe der Wohnhäuser 22-28 für ungeeignet. Hier stehen den Bewohnern nur 6 Parkplätze zur Verfügung. In Höhe der Wohnhäuser 28-34 sind 12 Parkplätze vorhanden. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Standort in diesen Bereich zu verlegen (siehe Anlage 3). Die Kosten für die Herstellung von Pflanzbeeten mit Zaunanlage und Begrünung werden auf ca. 4.500 € geschätzt.

 

Der für Parkplätze zuständige Fachbereich Straßen und Kanäle hat keine Bedenken gegen die Verlegung des Standortes.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die für eine Verlegung und Neugestaltung des Wertstoffcontainerstandes anfallenden Kosten werden auf ca. 4.500 € geschätzt. Im Haushaltsjahr 2015 stehen im Produkt 110.537.010 Abfallentsorgung, 52410000 Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, die notwendigen Mittel zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

Der vorhandene Standort wird beibehalten.