Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016
Vorlage
FB2/0183/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2015/2016 und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2015 zu beantragen.

 

Sachverhalt:

 

Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden. Diese Meldung erfolgt einrichtungsscharf, differenziert nach Betreuungsumfängen  und Gruppenstruktur. Die Kindpauschalen bilden die Grundlage für die finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der Einrichtungen.

 

Aufgrund der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Tagesstättenbedarfsplanung deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagsbetreuung zukommt. Über die Jugendhilfeplanung entscheidet gem.  § 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.

 

Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen  Betreuungsplatz auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB VIII auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Anders als bei Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung eines Platzes in einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

1. Stand der Maßnahmen zum U 3-Ausbau

1.1 Kindertagesstätten

 

Durch den Ausbau von 14 Bestandseinrichtungen, der

Errichtung von 5 Neubauten sowie dem Umbau der Raphael-        

schule zu einer 5-gruppigen Kita sind fertiggestellt:                         356 U3-Plätze

 

Zum Beginn des Kita-Jahres 2015/2016 wird der An- und

Umbau der Einrichtung „Krähennest“ in Osterath fertig-

gestellt sein. Hier entstehen                                                                   8 U3-Plätze

 

Der Neubau einer Kindertagestätte in Büderich als Ersatz

für die Kita „Sonnengarten“ ist projektiert und wird

voraussichtlich zum Kita-Jahr 2016/2017 mit weiteren                       12 U3-Plätzen

in Betrieb gehen.

 

Darüber hinaus ist der Ersatzbau der städt. Einrichtung

Knirpsmühle in Osterath projektiert und wird ebenfalls

voraussichtlich zum Kita-Jahr 2016/2017 mit                                                  12 U3-Plätzen

starten.

 

gesamt mithin realisiert bis zum Beginn des Kita-Jahres

2016/2017                                                                     388 U3-Plätze.

 

1.2 Tagespflege

 

Der Masterplan U 3-Ausbau sieht als Planungsziel                           200 Plätze

vor, zu Beginn des Umsetzungsprozesses

wurden 47 Plätze vorgehalten.

Verfügbar sind aktuell rd.                                                                  200 Plätze.

 

Anmerkung: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze ist naturgemäß schwankend, da immer wieder Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgeben und dafür neue Personen mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson beginnen.

 

Um der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen entsprechen zu können ist ein weiterer Ausbau des Tagespflegeangebotes beabsichtigt, insbesondere über die Akquise weiterer Tagespflegepersonen.

Zielplanung 2015/2016:                                                                      220 Plätze

 

Platzangebot 1.1. und 1.2 insgesamt                                                 608 Plätze

Angebotsquote                                                                                  rd. 48 % *

 

*Die Angabe bezieht sich auf die aktuell angenommene Anzahl von 1.262 U3-Kindern (diese entspricht dem Meldebestand November 2014 zzgl. einer auf der Grundlage der tatsächlichen Geburten der Vorjahre ermittelte Anzahl von Geburten bis 01.01.2015).

 

 

2. „Kita-Navigator“

 

Die Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt in Sinne des § 3b Abs. 1 S. 2 KiBiz in Meerbusch für das kommende Kindergartenjahr 2015/2016 bereits zum dritten Mal über das elektronische Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig über das System abgewickelt wurde und noch wird. Insgesamt wurden bis zum 02.03.2015 979 Datensätze in der Datenbank erfasst, davon 671 U3-Kinder und 308 Ü3-Kinder. Hierin enthalten sind auch alle Vormerkungen für spätere Kita-Jahre.

 

 

Relevante Anmeldungen zum Kita-Jahr 2015/16 für Kindertagesstätten:

 

Ø 306 Ü3-Kinder sind im Kita-Navigator  vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2015:

Davon sind 19 Vormerkungen Wechselwünsche aus anderen gesetzlich geförderten Meerbuscher Kitas - diese Kinder sind bereits mit einem Platz versorgt und würden im Falle einer Aufnahme in einer anderen Einrichtung wiederum einen Platz frei machen, so dass sich die Zahl der relevanten Vormerkungen von 306 auf 287 reduziert.

 

Ø 440 U3-Kinder sind im Kita-Navigator  vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2015:

Unter den 440 U3-Kindern, die für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angemeldet sind, befinden sich derzeit 107 in der Betreuung bei Tagespflegepersonen, davon werden 40 Kinder zum Stichtag 01.11.2015 das  3. Lebensjahr vollendet haben; damit verbleiben 67 Anmeldungen von U 3-Kindern, die bereits einen Betreuungsplatz haben, so dass tatsächlich 373 U3-Kinder mit einem Betreuungsplatz zu versorgen wären.

Von insgesamt 77 Kindern, die derzeit in der Kindertagespflege betreut werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt bekannt, dass sie zum 01.08.2015 in eine Kita aufgenommen werden (Ü3 und U3).

 

 

 

3. Platzangebot Kindertagesstätten

 

In der in Osterath befindlichen 5-gruppigen städt. Einrichtung "Rasselbande" wurde ab dem Kita-Jahr 2013/2014 eine übergangsweise eingerichtete Gruppe in der Gruppenform III (GF III - Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung) betrieben. Im laufenden Kita-Jahr wurde die Gruppenstärke bereits reduziert und zum Kita-Jahr 2015/2016 kann die Gruppe vollständig aufgelöst und die verbleibenden Kinder auf die anderen Gruppen aufgeteilt werden.

 

In der kath. Kita St. Stephanus und in räumlicher Nähe zur städtischen Kita „Tabaluga“ wurden zum Kita-Jahr 2013/2014 auch jeweils eine Übergangsgruppe in GF III eingerichtet. Die Kinder dieser
beiden Gruppen sind – wie mit der Lebenshilfe Neuss gGmbH seinerzeit vereinbart - zum 19. Januar 2015 (Kath. Gruppe) bzw. 9. Februar 2015 (städt. Gruppe) in den Neubau an der Pfarrstraße umgezogen, so dass auch diese Übergangslösungen nunmehr aufgelöst sind.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem zur Verfügung stehenden Platzangebot in den Kitas alle für eine Aufnahme im Jahr 2015 vorgemerkten Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können. Im Bereich der U3-Kinder hängt die Versorgung weiterhin davon ab, inwieweit weitere Tagespflegepersonen für die Tätigkeit gewonnen werden können und ob es gelingt ggf. noch Großtagespflegestellen zu installieren.

 

 

4. Das Platzangebot im einzelnen

 

Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2015 verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des herein wachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder wird im Wesentlichen durch die städt. Kindertageseinrichtungen abgedeckt. Jedoch ist in diesem Jahr erstmalig die Situation gegeben, dass auch bei den freien und konfessionellen Trägern noch Plätze für U3 und Ü3-Kinder zunächst frei geblieben sind, die nicht mehr aus den jeweils eigenen Wartelisten belegt werden können. Die Träger wurden gebeten, die freien Plätze dem Jugendamt zu melden. Am 02.03.2015 ist die zentrale Platzabsage an die Eltern aller vorgemerkten Kinder, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen war, versandt worden. Hierin werden die Eltern aufgefordert, sich bei Bedarf beim Jugendamt zu melden, wo derzeit die Anrufe der Eltern entgegen genommen werden. Von dort wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln. Derzeit warten für eine Aufnahme bis 12/2015 noch 73 Ü3 und 186 U3-Kinder auf eine Zusage für einen Betreuungsplatz.

 

Während im Ü3-Bereich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung gewährleistet wird, stellt sich die Situation für die U3-Kinder anders dar.

Den derzeit noch 14 freien Plätzen in den Kindertageseinrichtungen und voraussichtlich 77 Plätzen in der Kindertagespflege stehen 186 Anmeldungen von U3-Kindern gegenüber. Erfahrungsgemäß merken einige Eltern ihre Kinder bereits für eine sehr frühzeitige Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung vor, nehmen aber dann aus unterschiedlichen Gründen einen angebotenen Betreuungsplatz nicht in Anspruch. Dieser dargestellten Angebotslücke im Bereich der U3-Betreuungsplätze soll durch die vermehrte Gewinnung von Plätzen in der Kindertagepflege begegnet werden.

 

 

In den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:

 

Siehe Anlage 1 (Seiten 1 – 4)

 

Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält im geringen Umfang auch eingeplante Überbelegungen für die die Kindpauschale zum 15.03. mit beantragt werden sollen. Diese resultieren zumeist daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten.

 

Im Rahmen der inklusiven Betreuung auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 5.000 € jährlich.

 

 

Gesamtstädtisch ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2015:

 

Siehe Anlage 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Vergleich:

 

Gesamtzahlen 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)

 

 

Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Gesamt 2009/2010

1.621 Plätze

65

153

234

0

0

47

91

630

401

Gesamt 2010/2011

1.515 Plätze

47

103

248

0

0

48

86

588

395

Gesamt 2011/2012

1.586 Plätze

46

174

274

0

0

47

88

517

440

Gesamt 2012/2013

1.617 Plätze

40

250

374

0

4

49

101

412

387

Gesamt 2013/2014

1.758 Plätze

48

308

467

2

27

75

81

375

375

Gesamt 2014/2015 1.822 Plätze

47

341

484

2

27

100

67

336

418

 

 

Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2015/2016 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:

 

Ortsteil

Gesamtzahl der Plätze

25 Std.

35 Std.

45 Std.

davon U3 Plätze

davon
I-Kinder

Büderich

629

22

233

374

121

7

Osterath

403

41

154

208

78

12

Lank-Latum / Nierst

421

26

194

201

99

5

Strümp

254

4

97

153

51

2

Bösinghoven

75

2

22

51

17

1

Gesamt:

1.782

95

700

987

366

27

 

 

Zum Vergleich sind der nachfolgenden Tabelle die Platzzahlen der letzten beiden „KiBiz-Kindergartenjahre“ zu entnehmen

 

Ortsteil

Plätze gesamt 2013/14

Plätze gesamt 2014/15

davon U3-Plätze 2013/14

davon U3-Plätze 2014/15

25 Std. 2013/14

25 Std. 2014/15

35 Std. 2013/14

35 Std. 2014/15

45 Std. 2013/14

45 Std. 2014/15

Büderich

641

635

112

110

38

33

234

227

369

375

Osterath

428

426

72

76

41

42

171

161

216

223

Lank-Latum, Nierst

408

441

70

102

34

25

189

198

185

218

Strümp

202

245

40

60

3

12

95

103

104

130

Bösinghoven

79

75

18

17

15

4

21

15

43

56

Gesamt:

1.758

1.822

312

365

131

116

710

704

917

1.002

Gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr 2014/2015 mit 1.822 Plätzen verringert sich die
Gesamtzahl der Plätze im kommenden Kindergartenjahre um 40 auf 1.782 Plätze. Hierbei konnten die bisher bestehenden Übergangslösungen und die eingerichteten Überbelegungen überwiegend abgebaut werden. Von den anzumeldenden 1.782 Kindpauschalen entfallen 1.416 Pauschalen auf Kinder im Alter von über drei Jahren und 366 Pauschalen für Kinder unter drei Jahren.

 

Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2015/2016 folgende Übersicht:

 

Ortsteil

Gruppe I -
Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II -
Kinder unter 3 Jahren

Gesamt:

davon
I-Kinder

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Büderich

5

28

40

1

9

38

121

0

Osterath

8

23

29

0

5

13

78

0

Lank-Latum / Nierst

3

35

25

0

17

19

99

0

Strümp

1

13

14

0

3

20

51

0

Bösinghoven

0

0

6

0

0

11

17

0

Gesamt:

17

99

114

1

34

101

366

0

 

 

Zum Vergleich ist die Anzahl der U3-Plätze der KG-Jahre 2013/2014 und 2014/2015 sowie deren Verteilung im Stadtgebiet und auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsumfänge in der folgenden Tabelle dargestellt:

2013/2014

2014/2015

Ortsteil

Gruppe I -
Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II -
Kinder unter 3 Jahren

Gesamt:

Ortsteil

Gruppe I -
Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II -
Kinder unter 3 Jahren

Gesamt:

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Büderich

4

29

34

2

11

32

112

Büderich

8

17

44

1

11

29

110

Osterath

7

15

35

0

6

9

72

Osterath

10

16

30

0

1

19

76

Lank-Latum / Nierst

4

30

26

0

5

5

70

Lank-Latum / Nierst

1

37

34

0

11

19

102

Strümp

0

10

8

0

5

17

40

Strümp

3

13

17

1

4

22

60

Bösinghoven

0

3

3

0

0

12

18

Bösinghoven

0

0

6

0

0

11

17

Gesamt:

15

87

106

2

27

75

312

Gesamt:

22

83

131

2

27

100

365

 

Bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab, da immerhin knapp 59 % aller U3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich betreut wird. Im letzten Kita-Jahr lag der Anteil noch bei knapp 64 %, es ist folglich im U3-Bereich ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

 

 

5. Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2015/2016

 

In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird.

 

 

 

 

5.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2015/2016 Ü 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen

Ortsteil

Kinder
Ü 3

Plätze
Ü 3

Versorgungs-
grad in %
(f. Kita)

Büderich

532

508

95,49

Osterath

342

325

95,03

Lank-Latum / Nierst

325

322

99,08

Strümp

195

203

104,10

Bösinghoven

44

58

131,82

Gesamt:

1.438

1.416

98,47

 

 

5.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2015/2016 U 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Ortsteil

Kinder
U 3

Plätze
U 3

Versorgungs-
grad in %
(f. Kita)

Plätze Tagespfl.

Versorg.
in %

Büderich

479

121

25,26

Stadt-
gebiet

15,85

Osterath

243

78

32,10

Lank-Latum / Nierst

300

99

33,00

Strümp

192

51

26,56

200

Bösinghoven

48

17

35,42

Gesamt:

1.262

366

29,00

566

44,85

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.

 

Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:

 

 

1. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KiBiz (kirchliche Träger)

 

alle Ev. und   Kath. Träger

Jugendamtsanteil:

88%

Landesanteil:

36,5%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015/2016

2014/2015

2013/2014

2012/2013

Summe Kindpauschale (Ü3 + U3)

4.879.830,05 €

4.870.308,72 €

4.795.583,07 €

4.441.227,59 €

Trägeranteile

12%

585.579,61 €

584.437,05 €

575.469,97 €

532.947,31 €

Jugendamtsanteile

88%

4.294.250,44 €

4.285.871,67 €

4.220.113,10 €

3.908.280,28 €

Refinanzierung durch Landesmittel

2.069.930,86 €

2.047.116,40 €

1.980.438,18 €

1.621.048,07 €

36,5%

Ü3+

56,46%

U3*

verbleibender Anteil Jugendamt

2.224.319,58 €

2.238.755,27 €

2.239.674,92 €

2.287.232,21 €

 

 

 

 

 

2. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KiBiz (sonstige freie Träger)

Lebenshilfe,  NePoMuk

Jugendamtsanteil:

91%

Landesanteil:

36%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015/2016

2014/2015

2013/2014

 

Summe Kindpauschale (Ü3 + U3)
inkl. Mieten

1.661.674,36 €

1.235.423,04 €

518.053,68 €

 

Trägeranteile

9%

149.550,69 €

111.188,07 €

46.624,83 €

 

Jugendamtsanteile

91%

1.512.123,67 €

1.124.234,97 €

471.428,85 €

 

Refinanzierung durch Landesmittel

701.305,66 €

522.320,44 €

234.669,69 €

 

36,0%

Ü3+

55,96%

U3*

 

verbleibender Anteil Jugendamt

810.818,01 €

601.914,53 €

236.759,16 €

 

 

 

3. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 3 KiBiz (Elterninitiativen)

 

KiGa 71 e.V., Montessori-KH, OBV

Jugendamtsanteil:

96%

Landesanteil:

38,5%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015/2016

2014/2015

2013/2014

2012/2013

Summe Kindpauschale (Ü3 + U3)
inkl. Mieten

2.364.024,66 €

2.274.566,20 €

1.393.305,78 €

1.182.885,01 €

Trägeranteile

4%

94.560,99 €

90.982,65 €

55.732,23 €

47.315,40 €

Jugendamtsanteile

96%

2.269.463,67 €

2.183.583,55 €

1.337.573,55 €

1.135.569,61 €

Refinanzierung durch Landesmittel

1.075.839,73 €

1.046.833,44 €

638.552,62 €

405.410,73 €

38,5%

Ü3+

58,46%

U3*

verbleibender Anteil Jugendamt

1.193.623,94 €

1.136.750,11 €

699.020,93 €

730.158,88 €

 

 

 

4. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 4 KiBiz (kommunale Träger)

 

Jugendamtsanteil:

79%

zzgl. Trägeranteil:

21%

Landesanteil:

30%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015/2016

2014/2015

2013/2014

2012/2013

Summe Kindpauschale (Ü3 + U3)
inkl. Mieten

4.904.668,36 €

5.038.761,52 €

5.400.824,99 €

5.032.215,76 €

Trägeranteile

21%

4.904.668,36 €

5.038.761,52 €

5.400.824,99 €

5.032.215,76 €

zzgl. Jugendamtsanteile

79%

Refinanzierung durch Landesmittel

1.673.848,37 €

1.713.719,57 €

1.818.247,05 €

1.509.664,73 €

30,0%

Ü3+ 

49,96%

U3*

verbleibender Anteil Jugendamt

3.230.819,99 €

3.325.041,95 €

3.582.577,94 €

3.522.551,03 €

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015/2016

2014/2015

2013/2014

2012/2013

Summe Kindpauschalen gesamt

13.810.197,43 €

13.419.059,48 €

12.107.767,52 €

10.656.328,36 €

Landesanteil

5.520.924,62 €

5.329.989,85 €

4.671.907,54 €

3.536.123,53 €

übernommener Anteil freie und
konfessionelle Träger

626.268,62 €

581.607,77 €

547.257,03 €

456.944,71 €

freiwillige Übernahme durch die Stadt

261.778,66 €

205.000,00 €

130.570,00 €

123.318,00 €

gesetzl. Jugendamtsanteil

7.459.581,52 €

7.302.461,86 €

6.758.032,95 €

6.539.942,12 €

Bruttoaufwand Stadt gesamt

7.721.360,19 €

7.507.461,86 €

6.888.602,95 €

6.663.260,12 €

./. Elternbeiträge/Ausfallerstattung Land

2.644.000,00 €

2.481.000,00 €

2.410.000,00 €

2.354.510,00 €

Nettoaufwand Stadt gesamt (rd. 36,8% von KP gesamt)

5.077.360,19 €

5.026.461,86 €

4.478.602,95 €

4.308.750,12 €

 

 

* ab 01.08.2013; im Rahmen des Konnexitätsausgleiches wurde hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren zum Kita-Jahr 2013/2014 der Prozentsatz mit dem sich das Land an der Refinanzierung der Kindpauschalen beteiligt für alle Trägergruppen um 19,96 % angehoben. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Kindpauschalen für U3-Kinder. Die Ü3-Kindpauschalen werden nach wie vor mit den bekannten Fördersätzen
refinanziert.

 

** hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und  der Kita   „Josef-Werres-Str.“ die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.

 

 

Alternativen:

./.