Stellungnahme der Stadt zum Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 04/004 - Hansaallee / Böhlerstraße
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt der Stellungnahme der Verwaltung
entsprechend der Anlage zu und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme in
das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen.
Sachverhalt:
Die Stadt Düsseldorf hat die
Stadt Meerbusch mit Schreiben vom 09.03.2015 über die öffentliche
Auslegung vom 10.03.2015 - 14.04.2015
informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahme der Stadt Meerbusch wurde zur Fristwahrung vorbehaltlich der Zustimmung des dafür zuständigen Ausschusses abgegeben. Gemäß § 5 (3a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über diese Stellungnahme.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf http://www.o-sp.de/duesseldorf/plan/uebersicht.php?pid=20246
abgerufen werden.
Sowohl im Rahmen der
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB, als auch bei der
Beteiligung der Behörden gem.
§ 4 (2) BauGB hat die Stadt Meerbusch sich bereits zu der Planung geäußert
(siehe auch Vorlage FB4/538/2013 und Anlage zu TOP 13.1 zur Niederschrift
APL/006/2013). Die Anregungen wurden im
hierfür zuständigen politischen Gremium der Stadt Düsseldorf vorberaten und die
Behandlung der Stellungnahmen empfehlend beschlossen. Über die empfehlende Beschlussfassung als
Abwägungsergebnis ist die Stadt
Meerbusch mit gleichem Schreiben
informiert worden.
Zusammenfassend wird in der
empfehlenden Beschlussfassung festgestellt und abgewogen, dass den in der Stellungnahme der Stadt
Meerbusch angeregten Punkten überwiegend bereits gefolgt wurde oder wird.
Dies wird seitens der
Verwaltung der Stadt Meerbusch für die wesentlichen Anregungen zu den Themen
Verkehr, Ausbau Böhlerstraße und Einzelhandel anders gesehen. Insofern werden
die bisher im Verfahren abgegeben
Stellungnahmen aufrecht erhalten und zu den o.g. Themen nochmals die Bedenken
begründet.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, wie im
Beschlussvorschlag dargestellt zu entscheiden.
Übersichtsplan
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
keine