Betreff
Bauleitplanung der Stadt Düsseldorf
Stellungnahme der Stadt zum Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 04/004 - Hansaallee / Böhlerstraße
Vorlage
FB4/0182/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt der Stellungnahme der Verwaltung entsprechend der Anlage zu und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme in das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Düsseldorf hat die Stadt Meerbusch mit Schreiben vom 09.03.2015 über die  öffentliche  Auslegung vom 10.03.2015 - 14.04.2015 informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Die Stellungnahme der Stadt Meerbusch wurde zur Fristwahrung vorbehaltlich der Zustimmung des dafür zuständigen Ausschusses abgegeben. Gemäß § 5 (3a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über diese Stellungnahme.

 

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf http://www.o-sp.de/duesseldorf/plan/uebersicht.php?pid=20246

abgerufen werden.

 

Sowohl im Rahmen der Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB, als auch bei der 

Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB hat die Stadt Meerbusch sich bereits zu der Planung geäußert (siehe auch Vorlage FB4/538/2013 und Anlage zu TOP 13.1 zur Niederschrift APL/006/2013).  Die Anregungen wurden im hierfür zuständigen politischen Gremium der Stadt Düsseldorf vorberaten und die Behandlung der Stellungnahmen empfehlend beschlossen. Über die  empfehlende Beschlussfassung als Abwägungsergebnis  ist die Stadt Meerbusch mit gleichem Schreiben  informiert  worden.

Zusammenfassend wird in der empfehlenden Beschlussfassung festgestellt und abgewogen,  dass den in der Stellungnahme der Stadt Meerbusch angeregten Punkten überwiegend bereits gefolgt wurde oder wird.

Dies wird seitens der Verwaltung der Stadt Meerbusch für die wesentlichen Anregungen zu den Themen Verkehr, Ausbau Böhlerstraße und Einzelhandel anders gesehen. Insofern werden die bisher  im Verfahren abgegeben Stellungnahmen aufrecht erhalten und zu den o.g. Themen nochmals die Bedenken begründet. 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu entscheiden.

 

Übersichtsplan

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine