Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes "Krähenacker"
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0179/2015
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch den Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 65B, der Bestandteil des Beschlusses ist

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Wohnbauflächen

                                                - Sicherung einer Grünfläche (Kinderspielplatz)

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65B ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Mit Inkrafttreten der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65B treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 65B aus Kraft.

 

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, MeerbuschOsterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2)  BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu.

 


Sachverhalt:

 

Den minder genutzten städtischen Grundstücken in integrierter und zentrumsnaher Lage soll eine neue Nutzung zugeführt werden. Die Grundstücke grenzen an den Friedhof, den Sportanlagen des Sportplatzes „Krähenacker“ und dem Wohngebiet am Rudolf-Lensing-Ring an. Aufgrund der besonderen Lage, als Schnittstelle im Siedlungsgefüge bietet es sich städtebaulich an, analog der östlich angrenzenden anspruchsvollen Wohnansiedlung neue Nutzungen, die einem allgemeinen Wohngebiet entsprechen, anzusiedeln. Um einen adäquaten Abschluss in Richtung Sportanlagen und freier Landschaft zu schaffen, wird die vorhandene Kinderspielplatzfläche - unter Inanspruchnahme der städtische Grünfläche - in westlicher Richtung verlagert und neu gestaltet.

 

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bieten sich die Flächen an, im Innenbereich Reserveflächen zu aktivieren und so der Nachfrage nach Wohnraum in Meerbusch nachzukommen.

Durch die Neuordnung des Kinderspielplatzes entsteht ein Spielort, der durch eine sinnvolle Neugestaltung eine höhere Akzeptanz und Verweildauer erzielt.

 

Der hierzu erarbeitete Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach §4(2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine