§ 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2004 verpflichtet die Hauptverwaltungsbeamten, ihre Nebentätigkeit nach § 17 LBG vor Übernahme dem Rat anzuzeigen. Darüber hinaus ist dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Aufstellung über die durch die Nebentätigkeit erzielten Nebeneinnahmen vorzulegen.
Die Nebeneinnahmen im Jahre 2014 stellen sich für Herrn Bürgermeister a.D. Dieter Spindler wie folgt dar:
1. Aufsichtsrat wbm – Vorsitzender 869,20 €
2. Aufsichtsrat wno – Vorsitzender 250,00 €
3. Aufsichtsrat Stadtwerke Service Meerbusch 350,00 €
Willich GmbH & Co. KG
4. Beirat Rhenag 1.768,92 €
5. Lärmschutzkommission § 32 b 16,00 €
6. GWG Beirat 200,00 €
insgesamt 3.454,12 €
Herr Spindler hat seine Entschädigung abzüglich der Entschädigung Beirat Rhenag (keine Tätigkeit aus Hauptamt) in Höhe von 1.685,20 € an die Stadtkasse überwiesen.
Die von mir erhaltene Entschädigung in Höhe von 1.146,12 € wurde komplett an die Stadtkasse überwiesen. Ich habe für die Tätigkeit in Gremien folgende Entschädigungen erhalten:
1. Aufsichtsrat wbm 730,12 €
2. Aufsichtsrat wno 297,50 €
3. Aufsichtsrat Stadtwerke Service Meerbusch
Willich GmbH & Co. KG 119,00 €
insgesamt 1.146,12 €
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin