Betreff
Neubildung einer Fraktion,
Mittelverteilung Geschäftsbedürfnisse der Fraktionen
Vorlage
ZD/0173/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, der neugebildeten Fraktion „Aktive Bürger Meerbusch – Die Aktiven“  Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zu gewähren. Die Zuwendungen erfolgen nach der zu Beginn der Wahlperiode für die im Rat vertretenden Fraktionen getroffenen Regelungen. Als Zuwendung wird weiterhin ein Sockelbetrag von 2.500 € je Fraktion und 931,-- € je Ratsmitglied und Jahr gewährt. Dementsprechend erhalten Die Aktiven eine Entschädigung von 4.362 €, für 2014 anteilig. Die Zuwendungen zu den Geschäftsbedürfnissen der UWG Ratsfraktion Meerbusch werden aufgrund verminderter Mitgliederzahl ebenfalls angepasst.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 1. Februar 2015 haben die Ratsherren Müller (Fraktionslos) und Staudinger-Napp (bisher UWG-Fraktion) bei mir glaubhaft gemacht, dass die kommunalverfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fraktionsbildung vorliegen. Nach § 56 Abs. 3 der Gemeindordnung NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen. Die bisherige Verteilung stellt sich wie folgt dar:

 

Fraktion

CDU

SPD

FDP

GRÜNE

UWG

LINKE/PIRATEN

MÜLLER

 

Ratsmitglieder

24

10

6

6

3

2

1

 

Sockel

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

 

 

931€ / RM.

22.344 €

9.310 €

5.586 €

5.586 €

2.793 €

1.862 €

 

 

Gesamt

24.844 €

11.810 €

8.086 €

8.086 €

5.293 €

4.362 €

1.454 €

63.935 €

 

 

Unter Beibehaltung der derzeitigen Berechnungsgrundsätze (Sockelbetrag 2.500 € / Fraktion und 931 € / Ratsmitglied) entsteht beim Produkt 010.111.010 / Konto 549 20000 (Fraktionszuwendungen)  ein überplanmäßiger Mehrbedarf von 1.912,-- €.

Die Mittelverteilung stellt sich dann wie folgt dar:

Fraktion

CDU

SPD

FDP

GRÜNE

UWG

Linke/Piraten

Aktive

Gesamt

Mehrbedarf

Ratsmitglieder

24

10

6

6

2

2

2

 

 

Sockel

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

931€ / RM

22.344 €

9.310 €

5.586 €

5.586 €

1.862 €

1.862 €

1.862 €

Gesamt

24.844 €

11.810 €

8.086 €

8.086 €

4.362 €

4.362 €

4.362 €

65.912 €

1.912 €


Soll der bisherige Haushaltsansatz nicht erhöht werden, käme die dargestellte Alternative zum Tragen. Hierbei bliebe der Sockelbetrag unverändert, der Betrag je Ratsmitglied würde hierbei von derzeit 931,-- € auf 892,98 € gesenkt. Die Mehr- / bzw. Minderbeträge sind entsprechend ausgewiesen.

Fraktion

CDU

SPD

FDP

GRÜNE

UWG

LINKE/PIRATEN

Aktive

 

Ratsmitglieder

24

10

6

6

2

2

2

 

Sockel

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

2.500 €

 

892,98 € / RM

21.432 €

8.930 €

5.358 €

5.358 €

1.786 €

1.786 €

1.786 €

 

Gesamt

23.932 €

11.430 €

7.858 €

7.858 €

4.286 €

4.286 €

4.286 €

63.935 €

 

-912 €

-380 €

-228 €

-228 €

-1.007 €

-76 €

 

 


Zusätzlich erhalten gemäß § 46 Gemeindeordnung NRW Fraktionsvorsitzende neben den Entschädigungen, die ihnen nach § 45 GO NRW zustehen, Aufwandsentschädigungen. Durch Bildung einer weiteren Fraktion entstehen somit Mehraufwendungen von 7.735,20 € im Jahre 2015 (Aufwandsentschädigung gem. § 3 Abs. 1d  Entschädigungsverordnung NRW monatlich 703,20 €).

Da nach § 58 Abs. 1 Satz 7 – 10 GO NRW Fraktionen, die in keinem Ausschuss ordentliche Mitglieder entsenden, Anspruch darauf haben, zumindest ein beratendes Mitglied zu entsenden, entstehen auch hier Mehrkosten. Bei angenommenen 40 Sitzungsteilnahmen ergibt sich hier ein voraussichtlicher Mehraufwand von ca. 1.100 €.


Finanzielle Auswirkung:

 

Es ergeben sich folgende Mehrkosten:

 

Konto 542 10000        Aufwand für ehrenamtliche
                                   und sonstige Tätigkeit   ca.    8.900.-- €        (geschätzte Summe)

Konto 529 20000        Fraktionszuwendungen:         1.977,-- €        (nur beim Beschlussvorschlag)

 

Es wird versucht, die Mehrausgaben innerhalb des Deckungskreises zu finanzieren. Ob dies gelingt, ist nach derzeitigem Stand der Haushaltsabwicklung noch nicht absehbar. Ggf. müssen die zusätzlichen Mittel überplanmäßig bereitgestellt und zu Lasten einer anderen Haushaltsposition finanziert werden.


Alternativen:

 

Der Rat beschließt, die im Haushaltsplan 2015 als Zuwendungen für die Geschäftsbedürfnisse bereitgestellten Mittel  nicht zu erhöhen. Stattdessen beschließt er, den Sockelbetrag von 2.500 € je Fraktion beizubehalten und den Zuschussbetrag je Ratsmitglied auf 892,98 € zu senken.