Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss stimmt dem IKM - Immobilienkonzept Meerbusch, Variante C zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen der einzelnen Teilmaßnahmen zu vertiefen und detailliertere Kostenschätzungen erarbeiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur Unterbringung von Asylbewerbern einen Massivbau in Osterath, Insterburger Straße zu planen und die Planungsergebnisse zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
1. Einführung
Im
Immoblienbestand stehen zusätzliche Nutzungsbedarfe sowie dringende
Sanierungsbedarfe an Gebäuden einerseits ungenutzten Verwaltungsräumlichkeiten,
im kommenden Jahr freiwerdende Schulgebäude sowie Gebäude, für die keine städt.
Nutzung ansteht, gegenüber.
Im
Rahmen eines Immobilienkonzeptes sollte nunmehr entschieden werden, bestehende
Raumdefizite auf der einen Seite und große Flächenüberhänge im städtischen
Liegenschaftsportfolio an anderer Stelle sinnvoll, möglichst auch mit einer
Verringerung des Immobilienbestandes und damit zu einer langfristigen
Reduzierung von Betriebs- und Instandhaltungskosten im Immobilienbestand zu
lösen.
1. Grundschulen
in Büderich
1 a. Raumbedarfe
Vor
dem Hintergrund der beengten Betreuungssituation und des steigenden Bedarfes an
Plätzen im offenen Ganztag wurden für die städt. Mauritius-Schule im Haushalt
2014 ein Betrag von 650.000 € für eine bauliche Erweiterung durch einen Anbau
mit 4 Räumen mit insgesamt 180 qm im Haushalt 2014 eingestellt war. Mit dem
Anbau sollte die Möglichkeit geschaffen, die Aula, in der aktuell zwei
OGS-Gruppen betreut werden, wieder der allgemeinen Nutzung durch die Schule zur
Verfügung zu stellen, je ein weiterer Gruppenraum sollte für eine zusätzliche
Gruppe der städt. Mauritius-Schule und der städt. Brüder-Grimm-Schule zur
Verfügung werden. Von einer Realisierung der Planung wurde bisher im Hinblick
auf mögliche anderweitige räumliche Möglichkeiten abgesehen.
Ein
Teil des offenen Ganztags an der städt. Brüder-Grimm ist derzeit in einem
Modularbau auf dem Schulhof untergebracht. Gleichwohl ist die
Betreuungssituation beengt, deshalb war im Rahmen des Anbaus an der städt.
Mauritius-Schule ein Raum für diese Schule vorgesehen. Nach der
Schulentwicklungsplanung wird im Schuljahr 2017/18 ein Klassenraum frei, da die
Schule durchgängig dreizügig wird.
Die
Betreuungssituation in der städt. Adam-Riese-Schule ist ebenfalls beengt.
Allerdings wird die Schule im Schuljahr 2015/16 im dritten Jahr hintereinander
zweizügig, so dass zum Schuljahr 2015/16 ein Klassenraum frei wird. Im
Schuljahr 2016/17 wird die Schule komplett zweizügig, so dass ein weiterer
Klassenraum zur Verbesserung der Betreuungssituation bereitsteht.
1 b. Lösungsmöglichkeiten
Zunächst
besteht die Möglichkeit, den geplanten Anbau an der Schule im laufenden Jahr zu
realisieren. Damit würde das Betreuungsangebot an beiden Schulen zeitnah
verbessert.
Alternativ
kommt eine Umnutzung des Verwaltungsgebäudes am Dr. Franz-Schütz-Platz in
Betracht. Diese neue Nutzung erfordert eine anderweitige Unterbringung der rd.
35 Mitarbeiter des Bereiches Service Finanzen.
Diese
könnte durch einen Umzug
a)
in das Alte Rathaus in Osterath oder
b)
in das freiwerdende und dann umzubauende Schulgebäude der Erwin-Heerich-Schule
erfolgen.
Nach
einer Generalsanierung des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz und Umbau könnten
auf einer Gesamtfläche von rd. 500 m² im Parterre und 1. OG des Gebäudes
Betreuungsräume für beide Schulen geschaffen werden. Die für eine Nutzung durch
die Schulen vorgesehenen Räumlichkeiten können seperat über einen neuen
Außenzugang und eine neue Treppe erschlossen werden. Der Sitzungssaal kann für
eine öffentliche Nutzung erhalten bleiben, neben dem Bürgerbüro im EG könnte in
freiwerdenden Räumen der derzeitigen Stadtkasse die Außenstelle des
Straßenverkehrsamtes untergebracht werden.
Die
Kosten der Generalsanierung des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz und des Umbaus
für Betreuungsangebote sind mit rd. 1.320.000 € kalkuliert. Demgegenüber können
die Kosten für den Schulanbau mit 650.000 € entfallen, des weiteren kann die
Miete für den aktuell vorhandenen Modularbau auf dem Schulgrundstück der
Brüder-Grimm-Schule mit jährl. 15.000 € entfallen.
2. Unterbringung
von Asylbewerbern
2 a. voraussichtliche
Bedarfe
Weiterer
Raumbedarf besteht voraussichtlich im Bereich Asyl. Im Jahre 2014 mussten
insgesamt 112 Asylbewerber zusätzlich aufgenommen werden, 2013 waren es 61,
2012 24 Personen. Erkenntnisse bezüglich des weiteren Zustroms von Flüchtlingen
liegen nicht vor.
Auch
wenn verstärkt versucht wird, Wohnraum anzumieten, werden die zusätzlichen
Kapazitäten, die durch den Umbau der ehemaligen Räume der Kindertagesstätte in
Bösinghoven geschaffen wurden – insgesamt 25 Plätze -sowie dem Bau eines
Asylbewerberheimes in modularer Bauweise – insgesamt 50 Plätze – zumindest dann
nicht ausreichend sein, wenn der Flüchtlingszustrom wie im abgelaufenen Jahr
zahlenmäßig anhält. Insofern müssen zumindest Planungen aufgenommen, eine
menschenwürdige Unterbringung bei Beibehaltung der Zuweisungen auf hohem Niveau
zu gewährleisten.
2 b. Lösungsmöglichkeiten
Für
die Schaffung weiterer Plätze bestehen neben der Anmietung von Wohnraum
folgende Möglichkeiten:
a) Bau eines weiteren Asylbewerberheimes in
modularer Bauweise mit insgesamt 50 Plätzen – Kosten rd. 700.000 € (neben dem
bereits vorgesehenen Asylbewerberheim im gleichen Kostenumfang) und damit Kapazitätserweiterung
auf 100 Plätze
b) Umbau der Erwin-Heerich-Schule zum
Asylbewerberheim mit 85 Plätzen – Kosten rd. 1.000.000 €
c) Neubau eines Asylbewerberheimes mit 100
Plätzen – Kosten ca. 1.900.000 €.
In
Zusammenhang mit der Errichtung der Festbauten in Büderich und Lank hatte der
Rat seinerzeit entschieden, bei Bedarf erforderliche weitere Unterkünfte im
Ortsteil Osterath zu errichten. Als Standort für einen weiteren Modularbau
kommt die Kranenburger Str. alternativ die Insterburger Str. gegenüber der
Feuerwache in Betracht. Auf dem letztgenannten Grundstück ist auch die
Errichtung eines Festbaus möglich, da hier entsprechendes Planungsrecht
besteht.
3. Sanierungsbedarfe an städt.
Gebäuden
Dringender
Bedarf an einer Generalsanierung im Interesse des Erhaltes der Gebäude besteht
am denkmalgeschützten Rathaus in Büderich sowie am Gebäude Dr.
Franz-Schütz-Platz. Die Durchführung der Maßnahmen setzt zwingend eine
temporäre Freiräumung der Gebäude voraus. Für die Maßnahmen waren bereits
Gelder, allerdings nicht in ausreichender Höhe, im Finanzplan vorgesehen. Die
Kosten einer Generalsanierung am alten Rathaus in Büderich sind mit 1.170.000 €
kalkuliert, die Kosten einer Generalsanierung des Gebäudes Dr.
Franz-Schütz-Platz mit 1.320.000 €. Es ist erforderlich, während der
Generalsanierung das Gebäude zu räumen.
4. Raumressourcen
Zur
Lösung der unter Nr. 2 und 3 genannten Aufgaben habe ich die nachfolgend
genannten Objekte im städt. Immobilienportfolio identifiziert und für die
weiteren Handlungsoptionen untersucht.
4 a. Altes
Rathaus Osterath; Raumangebot und Nutzungsmöglichkeiten
Die
Stadt ist Mieterin des 1. und 2. OG sowie des Dachgeschosses im alten Rathaus
in Osterath, welches sich im Eigentum der WBM befindet. Der Mietvertrag, der
auf 10 Jahre geschlossen wurde, endet am 31.12.2019, die Anmietung erfolgte für
die Mitarbeiter der seinerzeitigen ARGE. Nach Realisierung eines neuen
Bürogebäudes in Neuss hat das heutige Job-Center seine Standorte in den
Kommunen teilweise aufgegeben, so dass die angemieteten Räume seit 1.01.2014
nicht mehr genutzt werden. Die Mietzahlungen wurden bis Ende 2014 vom heutigen
Job-Center erstattet. Versuche, die freien Räumlichkeiten anderweitig zu
vermieten, sind bisher gescheitert. Der einzigen Nachfrage durch eine Privatschule
wurde vom Haupt,- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss nicht zugestimmt.
Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich heute das Kundenzentrum und weitere
Büroräume der WBM.
Mit
der WBM werden Gespräche aufgenommen. mit dem Ziel die heute dort noch
stundenweise arbeitenden 2 Mitarbeiter umzusetzen und die Erdgeschossflächen
zusätzlich anzumieten. Zusätzlich sollte alternativ über einen Rückkauf des
Gebäudes verhandelt werden. Die Mietkosten für OG und DG belaufen derzeit sich
auf jährlich 46.200 €. Für die Anmietung des gesamten EG mit einer Fläche von
ca. 255 m² werden zusätzliche Mietkosten von 23.500 € pro Jahr zzgl. anteilige
Betriebskosten in Höhe von ca. 7.600 € pro Jahr kalkuliert..
Die
Nutzungsmöglichkeiten stellen sich wie folgt dar:
a)
Um eine Generalsanierung des Alten Rathauses in Büderich zu ermöglichen könnte
die Unterzeichnerin mit ihrem Stab sowie die Bereiche Recht und
Rechungsprüfungsamt vorübergehend im alten Rathaus in Osterath untergebracht
werden. Danach könnte das alte Osterather Rathaus zur Unterbringung der
Mitarbeiter des Bereiches Service Zentrale Dienste sowie
Erziehungsberatungsstelle bereitgestellt werden. Mit der Unterbringung würden
jährl. Mietzahlungen und Nebenkosten von 132.000 € entfallen. Für die
Herrichtung der Räume werden rd. 200.000 € erforderlich.
b)
Das Gebäude wird nach Herrichtung für eine büromäßige Nutzung der Mitarbeiter
des Bereiche Service Finanzen bereitgestellt.
4 b. Städt.
Barbara-Gerretz-Schule und der städt. Erwin-Heerich-Schule; Raumangebot und
Nutzungsmöglichkeiten
In
seiner Sitzung am 18.12.2014 hat der Rat die Gründung eines Grundschulverbundes
bestehend aus der städt. Barbara-Gerretz-Schule und der städt.
Erwin-Heerich-Schule beschlossen; der Grundschulverbund soll ab dem Schuljahr
2016/17 im freiwerdenden Gebäude der Hauptschule untergebracht werden. Dieses
Gebäude ist flächenmäßig größer als die beiden derzeit genutzten Schulgebäude
und bieten nach entsprechender Herrichtung auch verbesserte
Betreuungsmöglichkeiten für den offenen Ganztag.
Mit
Umzug der Schulen werden die beiden Schulgebäude frei.
In
Bezug auf die städt. Barbara-Gerretz-Schule wird vorgeschlagen, die Turnhalle
abzureißen und das Grundstück mit dem Schulgebäude zu veräußern. Dabei sollte
die Fassade mit ihrem ortsbildprägenden Charakter erhalten bleiben. Das
Schulgebäude sowie die Turnhalle haben einen erheblichen Modernisierungsbedarf,
der überschlägig mit 1.083.000 € berechnet ist. Das Areal im Ortskern von
Osterath bietet sich für eine altengerechte Wohnbebauung an. Der Verkaufserlös
ist nach Abzug von Abbruchkosten mit rd. 1.300.000 € kalkuliert.
Für
das Gebäude der städt. Erwin-Heerich-Schule bieten sich neben einem möglichen
Verkauf folgende Nutzungsmöglichkeiten an:
a) Umbau zum Verwaltungsgebäude und Nutzung durch
die Bereiche Service Finanzen und Rechnungsprüfungsamt – Kosten 1.020.000 €
b) Umbau zum Verwaltungsgebäude und Nutzung durch
die Bereiche Service Zentrale Dienste und Erziehungsberatungsstelle – Kosten
1.020.000 €; Einsparung durch Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und
Hochstr. 3 jährl. 132.000 €
c) Umbau zum Asylbewerberheim – Kosten rd.
1.000.000 €
Die
Turnhalle kann dem OTV als Halle für den Vereinssport übertragen werden, da
nach dem Abriss der Halle an der Barbara-Gerretz-Schule diese Halle nicht mehr
zur Verfügung steht.
5. Silogebäude
und angrenzende Gewerbefläche
Die
Gewebefläche ist aktuell an einen Schreinerbetrieb vermietet. Die jährlichen
Mieteinkünfte betragen 5.900,00 €. Das Silogebäude steht leer. Planungen, im
Silogebäude das städt. Archiv unterzubringen, wurden verwaltungsseitig aus
Kostengründen verworfen.
Verwaltungsseitig wird derzeit geprüft, durch eine Digitalisierung von
Archivgut Platz zu schaffen.
Der
Betreiber der Schreinerei hat Interesse an einem Erwerb sowohl der Gewerbefläche
als auch des Silogebäudes geäußert. Ein Gutachten zur Wertermittlung soll
beauftragt werden.
6. Gebäudeliste
In
der nachstehenden Tabelle sind die Gebäude aufgeführt, die im Rahmen eines
Immobilienkonzeptes von Relevanz sind.
Liegenschaft |
Bemerkung |
Hauptschule
Osterath |
Betrieb
als Hauptschule wird Mitte 2016 geschlossen |
Barbara-Gerretz-Schule |
soll
in die Hauptschule umziehen, Gebäude der Barbara-Gerretz-Schule ist dann für
Verkauf verfügbar, Schaffung von Planungsrecht erforderlich |
Erwin-Heerich-Schule |
soll
in die Hauptschule umziehen, Gebäude ist Erwin-Heerich-Schule ist dann für
andere Nutzung verfügbar, ggfls. auch Verkauf |
Mauritiusschule |
Bedarf
an Plätzen für die OGS |
Brüder-Grimm-Schule |
derzeit
beengte Raumverhältnisse für die OGS |
Altes
Rathaus Büderich |
Bedarf
an Generalsanierung |
Verwaltungsgebäude
Dr. Franz-Schütz-Platz |
Bedarf
an Generalsanierung |
Altes
Rathaus Osterath |
Mietvertrag
bis 31.12.2019 für derzeit nicht genutzte Gebäudeflächen |
Mietobjekt
Moerser Str. 28 (SZD) |
Mietvertrag,
Kündigungsfrist 6 Monate |
Mietobjekt
Hochstr. 3 (EZB) |
Mietvertrag,
jährl. kündbar bis 30.09. |
Silogebäude
Ladestr. Osterath einschl. Gewerbefläche |
Gebäude
wird zur Zeit nur teilgenutzt, hoher Instandhaltungsstau, nur geringe
technische Ausstattung; Verkauf wird geprüft |
ehem.
Hausmeisterhaus Anton-Holtz-Str. 32 |
Ausschreibung
zur Veräußerung läuft |
Einfamilienhaus
Büdericher Allee 26 |
Veräußerungsbeschluss
lt. HFWA 15.02.2012 |
ehem.
Hausmeisterhaus Hochstr. 16 |
Veräußerung
lt. HFWA 15.02.2012 geplant |
ehem.
Hausmeisterhaus Görresstr. 2 |
Veräußerung
lt. HFWA 15.02.2012 geplant |
Wohnhaus
Friedenstr. 25 |
Veräußerung
lt. HFWA 15.02.2012 geplant |
Grundstück
Kita Einsteinstr/ Mühlenfeld |
wird
nach Neubau der Kita am Wienenweg nicht mehr benötigt, Schaffung von
Planungsrecht für Wohnbebauung |
7. Nutzungsvarianten
Nachstehend sind die Vorschläge der Verwaltung und die Nutzungsvarianten, die vorstehend beschrieben sind, zusammengefasst dargestellt.
Für alle Varianten ist folgendes vorgesehen:
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule
- Veräußerung Hausmeisterhaus Anton-Holtz-Str.
- Veräußerung Hausmeisterhaus Hochstr. 16
- Veräußerung Hausmeisterhaus Görresstr. 2
- Veräußerung Wohnhaus Friedenstr. 25
- Veräußerung Grundstück Kita Mühlenfeld
- Umbau der Hauptschule zur Grundschule und Belegung des
Schulgebäudes durch Grundschulverbund
Dieser „Basisvorschlag“ wird um folgende Varianten ergänzt:
Variante A 1:
- Generalsanierung des alten Rathauses in Büderich, temporäre Nutzung des Rathauses Osterath durch BM und Stab sowie SR und RPA nach Umbau, anschließend Umzug ins Rathaus Büderich
- danach Nutzung des Alten Rathauses in Osterath durch SZD, EZB und evtl. Bürgerbüro Osterath
- Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und Hochstr. 3
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule mit Abriss der Turnhalle; Übertragung der Turnhalle der städt. Erwin-Heerich-Schule an den OTV als Halle für den Vereinssport mit ganztägiger Nutzungsmöglichkeit
- Nutzung der städt. Erwin-Heerich-Schule durch SFi und RPA nach Umbau
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz für den offenen Ganztag der städt. Mauritius- und der städt. Brüder-Grimm-Schule mit temporärer Aufstellung eines Modularbaus für die städt. Mauritius-Schule, Bürgerbüro Büderich verbleibt am Dr. Franz-Schütz-Platz nebst Straßenverkehrsamt
- Planung einer weiteren Asylbewerberunterkunft als weiterer Modulbau an der Kranenburger Str.
Variante A 2:
wie Variante A1, jedoch statt Planung einer weiteren Asylbewerberunterkunft als weiterer Modulbau an der Kranenburger Str. Planung und Errichtung einer Unterkunft in Massivbauweise an der Insterburger Str.
Variante B:
- Generalsanierung des alten Rathauses in Büderich, temporäre Nutzung des Rathauses Osterath durch BM und Stab sowie SR und RPA nach Umbau, anschließend Umzug ins Rathaus Büderich
- danach Nutzung des Alten Rathauses in Osterath durch SFi
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule mit Abriss der
Turnhalle; Übertragung der Turnhalle der städt. Erwin-Heerich-Schule an den OTV
als Halle für den Vereinssport mit ganztägiger Nutzungsmöglichkeit
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule zur Unterkunft für rd. 85 Asylbewerber
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz für den offenen Ganztag der städt. Mauritius- und der städt. Brüder-Grimm-Schule, ggfl. mit temporärer Aufstellung eines Modularbaus für die städt. Mauritius-Schule, Bürgerbüro Büderich verbleibt am Dr. Franz-Schütz-Platz nebst Straßenverkehrsamt
Variante C 1:
- zeitnaher Umzug von SFi in das Alte Rathaus Osterath nach Umbau
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz für den offenen Ganztag der städt. Mauritius- und der städt. Brüder-Grimm-Schule, ggfl. mit temporärer Aufstellung eines Modularbaus für die städt. Mauritius-Schule, Bürgerbüro Büderich verbleibt am Dr. Franz-Schütz-Platz nebst Straßenverkehrsamt
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule mit Abriss der Turnhalle; Übertragung der Turnhalle der städt. Erwin-Heerich-Schule an den OTV als Halle für den Vereinssport mit ganztägiger Nutzungsmöglichkeit
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule für eine verwaltungsmäßige Nutzung
- Generalsanierung des Alten Rathauses in Büderich, temporäre Nutzung der Erwin-Heerich-Schule durch BM und Stab sowie SR und RPA, anschließend Umzug ins Rathaus Büderich
- Nutzung der städt. Erwin-Heerich-Schule durch Bereiche Service Zentrale Dienste und Erziehungberatungsstelle
- Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und Hochstr. 3
- Planung einer weiteren Asylbewerberunterkunft als weiterer Modulbau an der Kranenburger Str.
Variante C 2:
wie Variante A1, jedoch statt Planung einer weiteren Asylbewerberunterkunft als weiterer Modulbau an der Kranenburger Str. Planung und Errichtung einer Unterkunft in Massivbauweise an der Insterburger Str.
Variante D:
- Realisierung des Anbaus an der städt. Mauritiusschule gem. Planung
- Generalsanierung des alten Rathauses in Büderich, temporäre Nutzung des Rathauses Osterath durch BM und Stab sowie SR und RPA, nach Umbau Umzug ins Rathaus Büderich
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz für die langfristige weitere Nutzung als Verwaltungsstandort, temporäre Nutzung des Rathauses Osterath durch SFi, nach Umbau Umzug in das Gebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz
- danach Nutzung des Alten Rathauses in Osterath durch SZD, EZB und evtl. Bürgerbüro Osterath
- Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und Hochstr. 3
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule zur Unterkunft für rd. 85 Asylbewerber
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule mit Abriss der Turnhalle; Übertragung der Turnhalle der städt. Erwin-Heerich-Schule an den OTV als Halle für den Vereinssport mit ganztägiger Nutzungsmöglichkeit
8. Kosten/Einsparungen
im Ergebnisplan und Auswirkungen auf den investiven Teil des Finanzplans
In der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2017 und 2018 sind Instandsetzungskosten für das Rathaus Büderich und für das Gebäude Dr. Franz-Schütz-Platz in Höhe von 1,265 Mio. € konsumtiv im Ergebnisplan vorgesehen. Im Rahmen des vorliegenden Konzepts spricht sich die Verwaltung für Generalinstandsetzungen der beiden Gebäude aus, die dann nach den Abgrenzungsvorschriften investiv sind. Daraus ergibt sich der folgerichtige Bruch zwischen dem bisher Veranschlagtem und den neuen Planansätzen.
Basisvorschlag
- Umbau der Hauptschule zur Belegung des Schulgebäudes: ca. 315.000 €
Variante A 1
Kosten
1. einmalig
- Herrichtung des Alten Rathauses Osterath ca. 200.000 €
2. laufend
- Betriebskosten altes Rathaus Osterath jährl. ca. 24.000 €
- Modularbaumiete/Betriebskosten Mauritiusschule jährl. ca. 17.500 €
Einsparungen
- Modularbaumiete OGS Brüder-Grimm-Schule jährl. ca. 15.000 €
- Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und Hochstr. 3 jährl. ca. 132.000 €
Investive Auszahlungen
- Generalsanierung des Alten Rathauses in Büderich: ca. 1.170.000 €
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz ca. 1.320.000 €
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule für SFi, RPA ca. 1.020.000 €
- zusätzliches Asylbewerberwohnheim als Modularbau ca. 700.000 €
Summe ca. 4.210.000 €
Variante A 2
Der Bedarf für den Modularbau entfällt. Für den Massivbau werden 1.900.000 € angesetzt. Die o.g. Summe würde sich dadurch auf
ca.
5.410.000 €
erhöhen
Investive Einzahlungen
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule ca. 1.300.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Anton-Holtz-Str. ca. 380.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Hochstr. 16 ca. 200.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Görresstr. 2 ca. 200.000 €
- Veräußerung Wohnhaus Friedenstr. 25 ca. 390.000 €
- Veräußerung Grundstück Kita Mühlenfeld ca. 490.000 €
Summe ca. 2.960.000 €
Verzicht auf bereitgestellte Mittel
- Anbau OGS Martinusschule ca. 650.000 €
Variante B
Kosten
1. einmalig
- Herrichtung des Alten Rathauses Osterath ca. 200.000 €
2. laufend
- Betriebskosten Altes Rathaus Osterath jährl. ca. 24.000 €
- Modularbaumiete/Betriebskosten Mauritiusschule jährl. ca. 17.500 €
Einsparungen
- Modularbaumiete OGS Brüder-Grimm-Schule jährl. ca. 15.000 €
Investive Auszahlungen
- Generalsanierung des Alten Rathauses in Büderich: ca. 1.170.000 €
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz ca. 1.320.000 €
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule für Asylbewerber ca. 1.000.000 €
Summe ca. 3.490.000 €
Investive Einzahlungen
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule ca. 1.300.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Anton-Holtz-Str. ca. 380.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Hochstr. 16 ca. 200.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Görresstr. 2 ca. 200.000 €
- Veräußerung Wohnhaus Friedenstr. 25 ca. 390.000 €
- Veräußerung Grundstück Kita Mühlenfeld ca. 490.000 €
Summe ca. 2.960.000 €
Verzicht auf bereitgestellte Mittel
- Anbau OGS Martinusschule ca. 650.000 €
Variante C 1:
Kosten
1. einmalig
- Herrichtung des Alten Rathauses Osterath ca. 200.000 €
2. laufend
- Betriebskosten altes Rathaus Osterath jährl. ca. 24.000 €
Einsparungen
- Modularbaumiete OGS Brüder-Grimm-Schule jährl. ca. 15.000 €
- Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und Hochstr. 3 jährl. ca. 132.000 €
Investive Auszahlungen
- Generalsanierung des Alten Rathauses in Büderich: ca. 1.170.000 €
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz ca. 1.320.000 €
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule für SZD und Erziehungsberatungsstelle ca. 1.020.000 €
- zusätzliches Asylbewerberwohnheim als Modularbau ca. 700.000 €
Summe ca. 4.210.000 €
Variante C 2:
Der Bedarf für den Modularbau entfällt. Für den Massivbau werden 1.900.000 € angesetzt. Die o.g. Summe würde sich dadurch auf
ca.
5.410.000 €
erhöhen
Investive Einzahlungen
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule ca. 1.300.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Anton-Holtz-Str. ca. 380.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Hochstr. 16 ca. 200.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Görresstr. 2 ca. 200.000 €
- Veräußerung Wohnhaus Friedenstr. 25 ca. 390.000 €
- Veräußerung Grundstück Kita Mühlenfeld ca. 490.000 €
Summe ca. 2.960.000 €
Verzicht auf die bereitgestellte Mittel
- Anbau OGS Martinusschule ca. 650.000 €
Variante D
Kosten
1. einmalig
- Herrichtung des Alten Rathauses Osterath ca. 200.000 €
2. laufend
- Miete/Betriebskosten altes Rathaus Osterath jährl. ca. 24.000 €
Einsparungen:
- Aufgabe der Mietobjekte Moerser Str. 28 und Hochstr. 3 jährl. ca. 132.000 €
Investive Auszahlungen
- Anbau an der Maurituschule ca. 650.000 €
- Generalsanierung des Alten Rathauses in Büderich: ca. 1.170.000 €
- Generalsanierung und Umbau des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz ca. 1.320.000 €
- Umbau der Erwin-Heerich-Schule für Asylbewerber ca. 1.000.000 €
Summe ca. 4.140.000 €
Investive Einzahlungen
- Veräußerung des Geländes der städt. Barbara-Gerretz-Schule ca. 1.300.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Anton-Holtz-Str. ca. 380.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Hochstr. 16 ca. 200.000 €
- Veräußerung Hausmeisterhaus Görresstr. 2 ca. 200.000 €
- Veräußerung Wohnhaus Friedenstr. 25 ca. 390.000 €
- Veräußerung Grundstück Kita Mühlenfeld ca. 490.000 €
Summe ca. 2.960.000 €
9. Verwaltungsvorschlag
Bei Varianten A, B und C würden die Verwaltungsstandorte Büderich durch die Verlagerung der Bereiche Service Zentrale Dienste und Service Finanzen, die beide zum Geschäftsbereich der Bürgermeisterin gehören, auf das Alte Rathaus Büderich mit Bürgermeisterin und Stab sowie Service Recht reduziert. Im Gebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz verbleiben die öffentlich stakt frequentierten Bereiche Bürgerbüro und Straßenverkehrsamt und der Sitzungssaal für Ausschusssitzungen und repräsentative Empfänge. Die räumliche Unterbringung der beiden Bereiche in Osterath führt zu einer Erschwerung in Austausch und Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin. Gegenüber der Variante C ist die Variante D hinsichtlich der Investitionsaufwendungen günstiger. Sie beinhaltet aber einen größeren Zeitbedarf zur Realisierung, was angesichts der Pflicht, asylbegehrende Ausländer menschenwürdig unterzubringen, sehr kritisch gesehen wird.
Abzuwägen sind somit finanzielle Aspekte einerseits mit der Situation der der Stadt zugewiesenen Menschen anderseits.
Neben den Überlegungen, den Menschen schnell eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, sprechen auch baufachliche und immobilienwirtschaftliche Aspekte gegen eine Umnutzung eines Schulgebäudes in eine Unterkunft für asylbegehrende Ausländer. So ist der Umbau einer Schule zu einem Verwaltungsstandort deutlich einfacher zu gestalten und betriebswirtschaftlich günstiger. Allein die Heizungskosten können bei einem Verwaltungsgebäude auf den Tag beschränkt werden, was bei einer Wohnnutzung nicht möglich ist..
Hinsichtlich der zeitnahen Umsetzung habe ich berücksichtigt, dass bei einem evtl. erforderlichen Massivbau an der Insterburger Straße durch den rechtsgültigen Bebauungsplan an dieser Stelle bereits Planungs- und damit Baurecht gegeben ist.
Unter Beachtung der zeitlich notwendigen Abläufe für Planung, Genehmigung, Finanzierung und Bauphase wird daher verwaltungsseitig die Variante C favorisiert.
Bei dieser Variante ist eine relativ zeitnahe Lösung des Unterbringungsproblems für den offenen Ganztag der Mauritiusschule gegeben, bei der auch auf die temporäre Anmietung eines Modularbaus verzichtet werden kann. Die notwendigen Umbaukosten für das Alte Rathaus in Osterath – rd. 200.000 € - können aus laufenden Mitteln der Bauunterhaltung in 2015 finanziert werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Haushalt sind im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Maßnahmen 650.000 € für die Baumaßnahme „Mauritiusschule“ investiv bereitgestellt und damit finanziert. Um genau diesen Betrag sind die in allen Varianten beschriebenen investiven Volumen haushaltsneutral. Bei einer Entscheidung für die Varianten A, B oder C ist ein Ratsbeschluss erforderlich, mit dem die veranschlagten Mittel einem anderen Zweck zugeführt werden.
Ferner sind in der mittelfristigen Finanzplanung für Fassaden- und Dacharbeiten am Rathaus Büderich und am Gebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz 1.265.000 € in den Jahren 2017 (845.000 €) und 2018 (420.000 €) vorgesehen. Soweit es die Varianten A – C betrifft, führt ein Verzicht auf die konsumtiven Maßnahmen zu folgenden Planwerten in den Ergebnisplänen der Jahre 2017 und 2018:
Haushaltsjahr |
2017 |
2018 |
geplantes Ergebnis |
- 856.450 € |
18.820 € |
Verbesserung |
845.000 € |
420.000 € |
neues Ergebnis |
- 11.450 € |
438.820 € |
Der Finanzplan weist im Jahr 2017 einen Überschuss in Höhe von 6,037 Mio. € und in 2018 einen in Höhe von 7,698 Mio. € aus. Dadurch ist es möglich ab dem Jahr 2017 auf Kreditaufnahmen zu verzichten. Da mit einer Realisation einer der unter A – C beschriebenen Maßnahmen diese konsumtiven Mittel nicht mehr erforderlich sind, stehen diese Beträge in voller Höhe für investive Auszahlungen zur Verfügung.
Hieraus ergeben sich bei einer Umsetzung der Variante C 1 folgende haushaltswirksamen Folgen:
Investive Auszahlungen 4.210.000 €
Investive Einzahlungen ./. 2.960.000 €
bereits finanziert durch Mittelbereitstellung ./. 650.000 €
Verbesserung im Ergebnisplan ./. 1.265.000 €
Entlastung 665.000 €
In dieser Darstellung ist für den Bau einer weiteren Unterkunft für asylbegehrende Ausländer in Modularbauweise ein Betrag in Höhe von 0,7 Mio. € angenommen. Das entspricht den Annahmen bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung. Sollte sich die Zahl so weit über die bisherigen Annahmen steigen, dass auch die zusätzliche Unterkunft nicht ausreichen sollte, steht der als Entlastung genannte Betrag bei Umsetzung des Konzepts planerisch zur Verfügung.
Die Auswirkungen auf den Ergebnisplan ergeben sich aus der beigefügten Übersicht.
Die genannten einmaligen Aufwendungen von 515.000 € können in Höhe von 200.000 € aus der laufenden Bauunterhaltung finanziert werden Die verbleibenden 315.000 € fließen durch die jährlichen Einsparungen in Höhe von 123.000 € in rd. 2 ½ Jahren zurück.
Bei einer Umsetzung der Variante C 2 ergeben sich folgende haushaltswirksamen Folgen:
Investive Auszahlungen 5.410.000 €
Investive Einzahlungen ./. 2.960.000 €
bereits finanziert durch Mittelbereitstellung ./. 650.000 €
Verbesserung im Ergebnisplan ./. 1.265.000 €
Belastung 535.000 €
In dieser Darstellung ist für den Bau einer weiteren Unterkunft für asylbegehrende Ausländer in Massivbauweise ein Betrag in Höhe von 1,9 Mio. € angenommen. Aktuell kann dieser Betrag planerisch nur über eine zusätzliche Kreditaufnahme finanziert werden.
Die Investitionsvolumina bei einer Realisierung der Variante D stellen sich wie folgt dar:
Investive Auszahlungen 4.140.000 €
Investive Einzahlungen ./. 2.960.000 €
Verbesserung im Ergebnisplan ./. 1.265.000 €
Entlastung 85.000
€
Alternativen:
Variante D gem. Beschlussvorschlag Nr. 1