Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 21.01.2015 liegt eine Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Altpapiercontainer an der Kantstr. 23-27, Meerbusch-Büderich, vor.
Die Verwaltung wird die
Bürgeranregung prüfen und für die Beratung im Bau- und Umweltausschuss eine
Stellungnahme erarbeiten. Es wird insbesondere geprüft werden, ob durch die
vorgeschlagene Versetzung des Containers auf die andere Straßenseite es zu
einer Verbesserung der Gesamtsituation kommt oder ob das Problem nur verlagert
wird. Es wird ebenfalls geprüft, ob es möglich ist, den Standort einzugrünen
und welche Kosten damit verbunden wären.
Als Beschwerdeausschuss hat der Rat der Stadt Meerbusch in der Hauptsatzung den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bestimmt. Dieser verweist die Bürgeranregung zur Weiterbehandlung in das zuständige Gremium. Bezogen auf die vorliegende Anregung ist dies der Bau- und Umweltausschuss.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den
Haushalt: Die bei einer Verlegung und Neugestaltung des Containerstandortes
anfallenden Kosten werden in der Beratungsvorlage für den Bau- und
Umweltausschuss dargestellt.
Alternativen:
keine