Betreff
Fünfte Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule
Vorlage
FB3/0161/2015
Aktenzeichen
FB 3-44
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte fünfte Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Aufgrund des Entwurfs des Haushaltsplanes hat der Rat nach Beratung im Kulturausschuss am 26. November 2014 mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2015 den Ansatz Benutzungsgebühren und Entgelte im Produkt Musikschulen in Höhe von 527.000 € beschlossen. Dieser Kalkulation liegt eine Erhöhung der Teilnehmergebühren der Musikschule um 5 % ab Beginn des neuen Musikschuljahres zugrunde. Infolge dessen  soll die Änderung der Gebührensatzung zum 1. Oktober 2015 erfolgen.

 

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. Oktober 2013 durch die vierte Änderung der Gebührensatzung. Darin wurden die Teilnehmergebühren ebenfalls um 5 % erhöht.

 

Bei der jetzigen Neuberechnung der Gebühren wurden die einzelnen Gebührenstellen kaufmännisch gerundet und so festgesetzt, dass die daraus ergebenden Jahresgebühren durch zwölf teilen lassen, um gleiche Monatsraten zu ermöglichen.

 

Aus abrechnungstechnischen Gründen entfällt in § 5 Tarifstelle 3. Ensembles der Zusatz: „zu Beginn des Musikschuljahres“, damit auch zu jedem späteren Zeitpunkt eine Abrechnung möglich bleibt.


 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die Erträge bei Produkt 040.263.010, Sachkonto 43210000/ Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte sind  im Haushaltsplan 2015 bereits einkalkuliert.

 


Alternativen:

Keine.