Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte dritte Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund der
Beratung im Kulturausschuss in seiner Sitzung am 26. November 2014 hat der
Rat im Beschluss über den Haushaltsplan
2015 den Ansatz Benutzungsgebühren und Entgelte im Produkt Stadtbibliothek auf
37.000 € erhöht. Dieser Festsetzung bedingt eine entsprechende Erhöhung der
Benutzungsgebühren. Die zur Zeit gültige Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
trat am 1. April 2013 in Kraft.
Der geänderte
Haushaltsansatz ist aufgrund einer 5%igen Gebührenerhöhung kalkuliert:
Die Gebühr für die
12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem vollenden 18.
Lebensjahr soll um 0,70 € auf 14,40 € erhöht werden. Der ermäßigte Betrag für
Auszubildende,
Schüler und Studenten ab 18 Jahren sowie Transferleistungsbezieher und
Schwerbehinderte soll um 0,40 € auf 8,40 € erhöht werden.
Die Gebühr für die
einmalige Ausleihe (so genannte Tagesgebühr) soll sich um 0,30 € auf 2,40 €
erhöhen. Sie ermöglicht zum Beispiel Gästen die Nutzung an einem Tag, wird in
erster Linie zur Nutzung des digitalen Angebotes genutzt. Die Erhöhung spiegelt
den im Verhältnis zum Jahresausweis höheren Bearbeitungsaufwand wieder.
Aus Anlass dieser
Änderung wird eine Anpassung der
Gebühren für Ausdrucke und Kopien je Seite vorgeschlagen: um 0,10 € auf 0,20 €
bei Schwarz/Weiß-Kopien sowie eine neue Tarifstelle für Farbkopien in Höhe von
0,50 € / Seite. Eine Tarifstelle für Farbkopien ist erforderlich geworden, da
insbesondere digitale Medien zunehmend farbig gestaltet sind und Nutzer deshalb
entsprechende Abdrucke nachfragen.
Finanzielle
Auswirkung:
Mehreinnahmen bei
Produkt 040.272.010 , Sachkonto 4321 0000 / Benutzungsgebühren wie im Beschluss
zum Haushaltsplan 2015 kalkuliert.