Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Stellenausschreibung zur Besetzung der Stelle einer / eines Technischen Beigeordneten sowie die Durchführung des unter „Sachverhalt“ näher beschriebenen Verfahrens.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 die XI. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die die Einrichtung einer dritten Beigeordnetenstelle zum Inhalt hatte. Der Geschäftsbereich der / des neuen dritten Beigeordneten umfasst die Zuständigkeit für die Fachbereiche 4 (Stadtplanung und Bauordnung), 5 (Straßen und Kanäle) und 6 (Grundstücke und Vermessung). Der Rat beschloss, diese neue Stelle im Stellenplan nach Besoldungsgruppe B2 auszuweisen.
Zudem
beauftragte der Rat die Verwaltung, zur
nächsten Sitzung des Rates den Text einer Stellenausschreibung zur Besetzung
der neu geschaffenen Beigeordnetenstelle zur Beschlussfassung vorzulegen. Der
Text dieser Stellenausschreibung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
Zum Ablauf und zur Durchführung ist grundsätzlich
auszuführen, dass der Rat über das Anforderungsprofil und das Verfahren entscheidet.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung. Beigeordnete werden für die Dauer von
8 Jahren gewählt, sie sind damit kommunale Wahlbeamte auf Zeit. Sie sind
verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens
drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Beigeordnete haben nach dem Gemeindeverfassungsrecht
die Funktion einer an der Führung der Gemeinde unmittelbar teilnehmenden
Spitzenkraft. Als engste Mitarbeiter des Bürgermeisters und Mitglied des
Vorstandes nehmen Beigeordnete eine besondere Stellung in der Gemeinde ein. Sie
sind insbesondere Vertreter des Bürgermeisters in dem ihnen übertragenen
Geschäftsbereich. Sie vertreten den Bürgermeister also ständig, d.h. nicht nur
im Falle seiner Verhinderung und können jederzeit Dritten gegenüber für alle
Aufgaben ihres Geschäftsbereiches mit umfassender Vertretungsmacht
rechtsverbindlich handeln. Das bedeutet, dass sie eigene, der unumschränkten
Einflussnahme durch den Bürgermeister entzogene, materielle Verwaltungszuständigkeiten
haben. Sie handeln aus eigenem Willen mit unmittelbarer Wirkung für die
Gemeinde.
Die Eingriffsbefugnis des Bürgermeisters hat im
Arbeitsgebiet der Beigeordneten Ausnahmecharakter, aus dem Gesetz folgt dessen
allenfalls auf einzelne Angelegenheiten beschränkte Übernahmekompetenz. Auch
die Befugnis zur Schlusszeichnung von Dokumenten aus dem Arbeitsgebiet eines
Beigeordneten durch den Bürgermeister ist damit auf Einzelfälle beschränkt. Die
Führung der Geschäfte der Gemeinde wird also nicht nur vom Bürgermeister
getragen, sondern auch von den Beigeordneten. Beigeordnete stehen als kommunale
Wahlbeamte an der Schnittstelle zwischen politischer Willensbildung und
fachlicher Verwaltung, aufgrund ihrer in den politischen Raum greifenden
Stellung heben sie sich aus dem Kreis aller sonstigen Mitarbeiter der
Verwaltung heraus. Die Tätigkeit eines Beigeordneten erfordert insbesondere
eine enge Verzahnung zwischen kommunalem und politischem Raum, da ein
Beigeordneter zur Wahrnehmung seiner Aufgaben das Meinungsbild des Rates
einschätzen und Mehrheiten gewinnen und dauerhaft vom Vertrauen des Rates
getragen sein muss.
Gem. § 71 Abs. 3 GO müssen Beigeordnete die für ihr
Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende
Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In mittleren kreisangehörigen Gemeinden
muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die
Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, in großen
kreisangehörigen Kommunen (ab 60.0000 Einwohner) die Befähigung zum Richteramt
oder zum höheren Verwaltungsdienst. Beigeordnete müssen die besondere
charakterliche und geistige Eignung und die Fähigkeit zur einwandfreien und
selbstverantwortlichen Wahrnehmung ihres Amtes haben. Als Beamte an der Spitze
der Verwaltung müssen sie den vielfältigen Anforderungen des Amtes durch
herausgehobene berufliche Qualifikation entsprechen, als Leiter eines großen
Aufgabenbereiches müssen Beigeordnete die Fähigkeit haben, die Mitarbeiter
ihres Dezernates zu führen und sie zu veranlassen, nach ihren fachlichen und
politischen Vorstellungen zu arbeiten.
Nach § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) hat die
Auslese der Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu
erfolgen. Um diesem Grundsatz zu folgen, schreibt § 71 GO NRW vor, dass die
Stellen von Beigeordneten auszuschreiben sind. Sinn der Ausschreibung ist es,
einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen, um daraus die
qualifizierteste Persönlichkeit als Beigeordneter auszuwählen
Die Unterzeichnerin schlägt das in der nachstehenden
Tabelle dargestellte Verfahren vor:
Stellenausschreibung
Gesamtausgaben Rheinische Post * und Westdeutsche Zeitung**, Bauwelt sowie
die Online-Plattformen: jobware.de, interamt.de und FAZjob.net) |
07.03.2015 (10. KW) zeitgleich für 4 Wochen |
Ende der Bewerbungsfrist |
11.04.2015 (15. KW) |
Verwaltungsinterne
Vorauswahl mit anschließender Einladung |
16. KW |
Vorstellungsgespräch
Bürgermeisterin |
18. und 19. KW |
Möglichkeit der
Einsichtnahme in die Bewerbungen |
20. und 21. KW |
Bewerbervorauswahl zur
Vorstellung durch Ältestenrat |
02.06.2015 (23. KW) |
Vorstellungen in den
Fraktionen |
13.06.2015 (24. KW) |
Vorstellungen im Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
18.06.2015 |
Wahl im Rat |
25.06.2015 |
* Die Gesamtausgabe der Rheinischen Post umfasst die
Rheinische Post selbst, die NGZ, die Bergische Morgenpost und die Solinger
Morgenpost. Das Erscheinungsgebiet umfasst den gesamten linken Niederrhein
einschl. Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss sowie rechtsrheinisch den
Kreis Wesel, Duisburg, Mettmann, Solingen, Opladen und Remscheid sowie
kalaydo.de
** Die Westdeutsche Zeitung beinhaltet in ihrer
Gesamtausgabe die WZ selbst, das Solinger Tageblatt, den Remscheider
General-Anzeiger und Düsseldorf EXPRESS. Abgedeckt werden die Kreise Viersen,
Neuss sowie Mönchengladbach, Mettmann, Düsseldorf, Wuppertal, Solingen,
Remscheid, Radevormwald, Hückeswagen, Sprockhövel und Velbert.
Finanzielle
Auswirkung:
Die
Kosten der Stellenausschreibung belaufen sich auf rd. 12.000,-- €
Alternativen:
Werden nicht
aufgezeigt.