Betreff
Ausschreibung der Stelle einer / eines Technischen Beigeordneten
Vorlage
ZD/0150/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Stellenausschreibung zur Besetzung der Stelle einer / eines Technischen Beigeordneten sowie die Durchführung des unter „Sachverhalt“ näher beschriebenen Verfahrens.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 die XI. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die die Einrichtung einer dritten Beigeordnetenstelle zum Inhalt hatte. Der Geschäftsbereich der / des neuen dritten Beigeordneten umfasst die Zuständigkeit für die Fachbereiche 4 (Stadtplanung und Bauordnung), 5 (Straßen und Kanäle) und 6 (Grundstücke und Vermessung). Der Rat beschloss, diese neue Stelle im Stellenplan nach Besoldungsgruppe B2 auszuweisen.

Zudem beauftragte der Rat die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Rates den Text einer Stellenausschreibung zur Besetzung der neu geschaffenen Beigeordnetenstelle zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Text dieser Stellenausschreibung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Zum Ablauf und zur Durchführung ist grundsätzlich auszuführen, dass der Rat über das Anforderungsprofil und das Verfahren entscheidet. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung. Beigeordnete werden für die Dauer von 8 Jahren gewählt, sie sind damit kommunale Wahlbeamte auf Zeit. Sie sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

Beigeordnete haben nach dem Gemeindeverfassungsrecht die Funktion einer an der Führung der Gemeinde unmittelbar teilnehmenden Spitzenkraft. Als engste Mitarbeiter des Bürgermeisters und Mitglied des Vorstandes nehmen Beigeordnete eine besondere Stellung in der Gemeinde ein. Sie sind insbesondere Vertreter des Bürgermeisters in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich. Sie vertreten den Bürgermeister also ständig, d.h. nicht nur im Falle seiner Verhinderung und können jederzeit Dritten gegenüber für alle Aufgaben ihres Geschäftsbereiches mit umfassender Vertretungsmacht rechtsverbindlich handeln. Das bedeutet, dass sie eigene, der unumschränkten Einflussnahme durch den Bürgermeister entzogene, materielle Verwaltungszuständigkeiten haben. Sie handeln aus eigenem Willen mit unmittelbarer Wirkung für die Gemeinde.

Die Eingriffsbefugnis des Bürgermeisters hat im Arbeitsgebiet der Beigeordneten Ausnahmecharakter, aus dem Gesetz folgt dessen allenfalls auf einzelne Angelegenheiten beschränkte Übernahmekompetenz. Auch die Befugnis zur Schlusszeichnung von Dokumenten aus dem Arbeitsgebiet eines Beigeordneten durch den Bürgermeister ist damit auf Einzelfälle beschränkt. Die Führung der Geschäfte der Gemeinde wird also nicht nur vom Bürgermeister getragen, sondern auch von den Beigeordneten. Beigeordnete stehen als kommunale Wahlbeamte an der Schnittstelle zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung, aufgrund ihrer in den politischen Raum greifenden Stellung heben sie sich aus dem Kreis aller sonstigen Mitarbeiter der Verwaltung heraus. Die Tätigkeit eines Beigeordneten erfordert insbesondere eine enge Verzahnung zwischen kommunalem und politischem Raum, da ein Beigeordneter zur Wahrnehmung seiner Aufgaben das Meinungsbild des Rates einschätzen und Mehrheiten gewinnen und dauerhaft vom Vertrauen des Rates getragen sein muss.

Gem. § 71 Abs. 3 GO müssen Beigeordnete die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In mittleren kreisangehörigen Gemeinden muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, in großen kreisangehörigen Kommunen (ab 60.0000 Einwohner) die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Beigeordnete müssen die besondere charakterliche und geistige Eignung und die Fähigkeit zur einwandfreien und selbstverantwortlichen Wahrnehmung ihres Amtes haben. Als Beamte an der Spitze der Verwaltung müssen sie den vielfältigen Anforderungen des Amtes durch herausgehobene berufliche Qualifikation entsprechen, als Leiter eines großen Aufgabenbereiches müssen Beigeordnete die Fähigkeit haben, die Mitarbeiter ihres Dezernates zu führen und sie zu veranlassen, nach ihren fachlichen und politischen Vorstellungen zu arbeiten.

Nach § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) hat die Auslese der Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Um diesem Grundsatz zu folgen, schreibt § 71 GO NRW vor, dass die Stellen von Beigeordneten auszuschreiben sind. Sinn der Ausschreibung ist es, einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen, um daraus die qualifizierteste Persönlichkeit als Beigeordneter auszuwählen

Die Unterzeichnerin schlägt das in der nachstehenden Tabelle dargestellte Verfahren vor:

Stellenausschreibung Gesamtausgaben Rheinische Post * und Westdeutsche Zeitung**, Bauwelt sowie die Online-Plattformen: jobware.de, interamt.de und  FAZjob.net)

07.03.2015 (10. KW)

zeitgleich  für 4 Wochen

Ende der Bewerbungsfrist

11.04.2015 (15. KW)

Verwaltungsinterne Vorauswahl mit anschließender Einladung
zum Vorstellungsgespräch Bürgermeisterin

 

16. KW

Vorstellungsgespräch Bürgermeisterin

18. und 19. KW

Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bewerbungen
durch die Fraktionen

 

20. und 21. KW

Bewerbervorauswahl zur Vorstellung durch Ältestenrat

02.06.2015 (23. KW)

Vorstellungen in den Fraktionen

13.06.2015 (24. KW)

Vorstellungen im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

18.06.2015

Wahl im Rat

25.06.2015

 


* Die Gesamtausgabe der Rheinischen Post umfasst die Rheinische Post selbst, die NGZ, die Bergische Morgenpost und die Solinger Morgenpost. Das Erscheinungsgebiet umfasst den gesamten linken Niederrhein einschl. Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss sowie rechtsrheinisch den Kreis Wesel, Duisburg, Mettmann, Solingen, Opladen und Remscheid sowie kalaydo.de

** Die Westdeutsche Zeitung beinhaltet in ihrer Gesamtausgabe die WZ selbst, das Solinger Tageblatt, den Remscheider General-Anzeiger und Düsseldorf EXPRESS. Abgedeckt werden die Kreise Viersen, Neuss sowie Mönchengladbach, Mettmann, Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Radevormwald, Hückeswagen, Sprockhövel und Velbert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die Kosten der Stellenausschreibung belaufen sich auf rd. 12.000,-- €

 


Alternativen:

 

Werden nicht aufgezeigt.