Beschlussvorschlag:

 

1.    Den Bürgeranregungen und dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU & Bündnis 90/Die Grünen wird im Hinblick auf die Ausbaubreiten von Gehweg und Fahrbahn wie im Sachverhalt näher beschrieben gefolgt.

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Ausbau der Straßen „Am Oberbach / Rheindamm“ in Meerbusch-Langst–Kierst. Grundlage hierfür ist der abgeänderte Verwaltungsvorschlag wie im Sachverhalt näher beschrieben.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte dem Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung  am 29.1.2014 die Grundsanierungsmaßnahme der o.g. Straße vorgestellt und dem Ausschuss empfohlen, auf der Basis der vorgestellten Ausbauplanung eine Bürgeranhörung durchzuführen (siehe hierzu Drucksache FB 5/705/2013). Entsprechend der Beschlussfassung wurde die Bürgeranhörung am 12.2.2014 durchgeführt.

 

Zur Sitzung des Ausschusses am 9.04.2014 (siehe hierzu Drucksache FB 5/761/2014) wurde dem Ausschuss eine überarbeitete Ausbauplanung zur Beschlussfassung vorgelegt, die in Teilen die Anregungen aus der Bürgerinformation berücksichtigte. Die Ergebnisse der Bürgerinformation waren bereits der Einladung für den Ausschuss am 9.4.2014 beigefügt.

 

Auf Antrag der UWG-Fraktion in der Sitzung am 9.04.2014 wurde die Beschlussfassung über die überarbeitete Planung erneut vertagt und die Verwaltung beauftragt, die Planung zu minimieren. Dabei sollte im Abschnitt 2 – Am Oberbach: Abschnitt Rheindamm bis Durchlass Langenbruchbach – die Fahrbahnbreite, die in der Ursprungsplanung mit  5,75 m vorgesehen war, reduziert und die Möglichkeit der Abpollerung im Straßenknick auf der Straße „Rheindamm“ geprüft werden.

 

Ein dieser Beschlussfassung entsprechender Planungsvorschlag wurde dem Ausschuss zu seiner Sitzung am 7.05.2014 vorgelegt.

 

Nachdem mit Datum vom 19.04.2014 in der Sache ein Bürgerantrag der Straßengemeinschaft Am Oberbach vorgelegt wurde, wurde die Beschlussfassung über den geänderten Ausbauvorschlag von der Tagesordnung der Sitzung des  Ausschusses vom  7.05.2014 abgesetzt, da nach der Hauptsatzung Bürgeranträge zunächst  im Haupt-, Finanz- Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt werden müssen. Der Haupt-, Finanz- Wirtschaftsförderungsausschuss hat die Bürgeranregung mit Entscheidung vom 11.09.2014 an den fachlich zuständigen Bau- und Umweltausschuss verwiesen. Gleiches gilt für den weiteren Bürgerantrag vom 23.10.2014, der vom Haupt-, Finanz- Wirtschaftsförderungsausschuss am 4.12.2014 an den Fachausschuss verwiesen wurde.

 

Mit gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU & Bündnis 90/Die Grünen vom 20.8.2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, eine weitergehende Alternativplanung mit veränderter Straßenraumgestaltung und Ausbautiefe zu erstellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgeranregungen und dem vorgenannten Antrag von CDU & Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu folgen:

 

1. Am Oberbach: Abschnitt Martinstraße bis Einmündung Rheindamm

 

In diesem Abschnitt bestand der wesentliche Wunsch der Anlieger in einem einseitigen Halteverbot und einer besseren fußläufigen Verbindung vom Oberbach zur Ilvericher Straße bzw. zur Martinstraße.

Diesem Anliegen folgt der überarbeitete Verwaltungsvorschlag wie folgt:

 

  • Verschmälerung der Asphaltfahrbahn auf rd. 3,50 m bzw. 3,86 m im Bereich Martinstraße.
  • Herstellung eines verbreiterten Gehweges auf der südlichen Seite von durchgehend 1,64 m mit 3 cm überfahrbarer Bordsteinhöhe mit Anschluss an die Martinstraße und den Oberbach. Diese Ausbauweise bedingt, dass die Vorgärten der Häuser Am Oberbach Nr. 2 und 4 ihre Gartenbegrenzungen (Mauer und Hecke) auf die tatsächliche Grenze zurückgenommen werden. Haus Nr. 4 hat den Rückbau der Mauer bereits vorgenommen.
  • Herstellung eines höhengleichen überfahrbaren Pflasterstreifen von 0,80 bis 1,30 m Breite in 10 cm Pflasterstärke auf der gegenüber liegenden nördlichen Seite; die veränderte Verkehrsflächenaufteilung lässt ein ordnungsgemäßes Parken in diesem Abschnitt damit nicht mehr zu.

 

Diese nachhaltige und generationenbewusste Ausbauweise berücksichtigt besonders die Interessen junger Menschen mit Kinderwagen sowie die Bedürfnisse der immer älter werdenden Bevölkerung, die mit Gehhilfen unterwegs ist, insofern, als dass ein (überfahrbarer) Schutzstreifen zur Verfügung gestellt wird.

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 128.000,00 €

Kosten Beleuchtung: 6.000,00 €

 

 

 

 

2. Am Oberbach: Abschnitt Rheindamm bis Durchlass Langenbruchbach

 

Das Gros der Einwendungen zu der Ursprungsplanung in diesem Abschnitt bezog sich, unter dem Gesichtspunkt, die Ausbaukosten zu verringern, auf Fahrbahn- und Gehwegbreiten, auf das Gehwegniveau sowie auf die Stärke des Fahrbahnaufbaus. Weiterhin wurde eine grundsätzliche Verkehrsraumgestaltung in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches gem. Zeichen 325/326 StVO gewünscht. Auf diesen Abschnitt beziehen sich auch die Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 19.4.2014 und der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU & Bündnis 90/Die Grünen vom 20.8.2014.

 

Aufgrund der durchgeführten umfangreichen Bodenuntersuchungen und der Aussagen des Bodengutachtens sowie der verkehrlichen Randbedingungen erfordern die einschlägigen Regelwerke einen Straßenaufbau wie folgt:

 

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)

 

An dieser Stelle kann wegen der Vorgaben aus den technischen Regelwerken dem Wunsch auf Stärken- und damit Kostenreduzierung nicht gefolgt werden.

 

Hinsichtlich der Gehwegbreite reduziert die Verwaltung den ursprünglichen Ausbauentwurf von 1,90 m  auf 1,80 m. Diese Gehwegbreite entspricht den Erfordernissen des demographischen Wandels; ein Begegnungsverkehr Fußgänger / Mobilitätseingeschränkte mit Rollator ist möglich. Grundsätzlich hält die Verwaltung einen Schutzstreifen in Form eines Gehweges auf der angebauten Seite im Interesse der Sicherheit der Anlieger für unverzichtbar.

Der Bordstein erhält aufgrund der Einwendungen nur noch eine Höhe von 8 cm. Damit kann zum einen der wechselnde Höhenunterschied in den Einfahrten ausgeglichen werden und zum anderen bietet diese Bordsteinhöhe noch ausreichend Hindernis vor auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen.

Die Fahrbahnbreite wird aufgrund der Bürgeranregungen und der Diskussion im Ausschuss am 9.4.2014 von 5,75 m auf das Mindestmaß 5,25 m reduziert. Dieses Maß kommt regelkonform nur bei beengten Verhältnissen zum Tragen. Parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand benötigen eine Breite von 2,0 m, so dass für LKW, wie z.B. die wöchentliche Müllabfuhr, gerade noch 3,25 m Durchfahrtsbreite verbleiben. Der an die Fahrbahn anschließende Grün- und Versickerungsstreifen wird durch einen 8 cm hohen Bordstein vor dem Überfahren geschützt.

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag für einen verkehrsberuhigten Bereich gem. Zeichen 325/326 StVO planerisch geprüft. Um geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zu realisieren, wurden wechselseitige Pflanzbeete geplant, was zur Folge hat, dass nur 15 Parkplätze auf der Straße für ordnungsgemäßes Parken zur Verfügung stehen. Die restliche Durchfahrtsbreite beträgt ca. 3,50 m, der höhengleiche Seitenstreifen vor den Grundstücken beträgt nur noch 0,75 m - 0,85 m. Die Planung wird von der Verwaltung im Ausschuss vorgestellt.

 

Eine Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich mit den Zeichen 325/326 StVO wäre nur mit folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

  • Der verkehrsberuhigte Bereich muss vorwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben,
  • die Aufenthaltsfunktion muss überwiegen,
  • das Wohnumfeld soll durch die Gestaltung des Straßenraumes städtebaulich verbessert werden,
  • der Ausbau dieses Bereiches soll sich deutlich von angrenzenden Straßen unterscheiden,
  • die Straße muss ein Befahren für alle dort zu erwartenden Fahrzeugarten gestatten.

 

Das Ergebnis einer Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich hat zur Folge:

 

  • Fußgänger dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen,
  • Kinderspiele sind überall erlaubt,
  • der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) einhalten,
  • die Fußgänger und die Fahrzeugführer dürfen sich gegenseitig weder gefährden noch behindern,
  • das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist unzulässig.

 

Die o. g. Randbedingungen sind nach Auffassung der Verwaltung in diesem Ausbauabschnitt nicht einzuhalten. Die Verwaltung hält die Länge des vorhandenen geradlinigen Straßenverlaufs von 300 m bzw. 400 m (mit bereits ausgebautem Abschnitt) für deutlich zu lang, um eine Schrittgeschwindigkeit - die ein notwendiges Sicherheitsniveau für die schwächeren die Fahrbahnflächen benutzenden Verkehrsteilnehmer erzeugt - zu gewährleisten.

 

 

Die Ausbauvariante als verkehrsberuhigter Bereich gem. Zeichen 325/326 StVO wurde der Kreispolizeibehörde zur Stellungnahme vorgelegt. Diese kann den Ausbauplänen so nicht zustimmen, da die Kinder in diesem Bereich nicht spielen können, ohne auf den Verkehr zu achten und die Gefahren durch Längen und Gewichte der großen Fahrzeuge aus Landwirtschaft etc. ein Spielen auf der Straße ausschließen. Die Verkehrsfläche Am Oberbach hat generell keine überwiegende Aufenthaltsfunktion. Unabhängig vom Fehlen einer Aufenthaltsfunktion angesichts des städtebaulichen Umfeldes der Straße tragen die Straßenlänge, der Straßenverlauf und die benachbarten bebauten Grundstücke mit ihrer Größe nicht dazu bei, dass die Straße eine Aufenthaltsfunktion erreichen wird. Eine Beschilderung der Alternativvariante gemäß StVO mit den Zeichen 325/326 ist demzufolge rechtskonform nicht möglich.

 

Zusammenfassend muss der Anliegervorschlag mit einer Gesamtbreite von 6,0 m wie folgt bewertet werden:

 

  • Kein durchgehender Gehweg auf ca. 300 m,
  • durchfahrende Fahrzeuge passieren die Grundstücke in sehr geringem Abstand,
  • begrenzte Parkplatzzahl 15 Stück (dürfen auch nur in Fahrtrichtung genutzt werden),
  • Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen,
  • aufgrund der langen Geradlinigkeit von 300 m kann keine Schrittgeschwindigkeit gewährleistet werden,
  • die erwarteten Einsparungen sind sehr gering bei gleichzeitiger Schaffung einer sehr nachteiligen Straßenraumaufteilung, welche auch nur mit einem großem Aufwand verändert werden kann,
  • die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich liegen nicht vor; eine Beschilderung gemäß StVO mit den Zeichen 325/326 ist rechtskonform nicht möglich.

 

Die Kostenersparnis des Anliegervorschlages für einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich beträgt 15.500,00 € gegenüber dem geänderten unten erläuterten Verwaltungsvorschlag.

 

Die Bürgeranregung vom 19.4.2014 und der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.8.2014 zum Ausbau der Straße in diesem Abschnitt in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches mit maximal 6,0 m Breite wird aus den genannten Gründen -insbesondere wegen der fehlenden Voraussetzungen für eine rechtskonforme Beschilderung gem. Zeichen 325/326 StVO - nicht zur Realisierung vorgeschlagen.

 

Verwaltungsvorschlag

 

Die ursprüngliche Planung vom 29.1.2014 sah eine Fahrbahnbreite von 5,75 m vor. Nunmehr wird eine reduzierte Fahrbahnbreite von 5,25 m vorgeschlagen; die Gehwegbreite soll von ursprünglich 1,90 m auf 1,80 m reduziert werden. Die Ausbaukosten reduzieren sich damit von 390.000 € auf 366.000 €.

 

Dem Anliegervorschlag steht der Verwaltungsvorschlag mit einer Gesamtausbaubreite von 7,05 m mit folgenden Vorteilen gegenüber:

 

  • Geschützter Gehweg mit 8 cm Hochbord in 1,80 m Breite,
  • Fahrbahnbreite 5,25 m bei 2,0 m breiten Parkmöglichkeiten und ausreichender 3,25 m breiter Durchfahrt für LKW,
  • keine besondere Markierung für Parker erforderlich,
  • bessere Zufahrts- und Ausfahrtsradien für die Grundstückszufahrten,
  • der Fußgänger wird auf dem Gehweg geschützt,
  • vor den Grundstückszufahrten und -zugängen ist ein nicht befahrbarer Sicherheitsstreifen vorhanden,
  • mehr Parkplätze als bei der verkehrsberuhigten Version,
  • einheitlicher Ausbaustandard im gesamten Wohngebiet,
  • der Vorschlag ist nachhaltig, weil die demografische Entwicklung berücksichtigt wird.

 

Kosten Fahrbahn mit Gehweg: 274.000,00 € + 92.000,00 € = 366.000,00 €

 

3. Rheindamm: Haus Nr. 1 bis 13

 

Hier bleibt es wegen der beengten Grundstücksverhältnisse beim Ausbau mit max. 5,0 m Gesamtbreite, mit 3,50 m breitem Fahrstreifen in Asphalt und einem gepflasterten überfahrbaren seitlichen Streifen in der Restbreite. Diese Breite von 5,0 m ergibt sich gleichfalls aus dem vorhandenen Bebauungsplan Nr. 91. Zum Deich hin schließt die Fahrbahn mit einem Hochbord von 8 cm ab. Der Verkehr soll wie bisher als Gegenrichtungsverkehr möglich sein.

In diesem Abschnitt ergeben sich damit keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag.

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 100.000,00 €

 

 

4. Rheindamm: Abschnitt von Rheindamm 15 bis Vor den Höfen

 

Auf diesen Abschnitt bezieht sich die Bürgeranregung vom 23.10.2014 zum Ausbau der Straße „Rheindamm“ gemäß Bebauungsplan 91. Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch der Bürgeranregung zum Ausbau dieses Straßenabschnittes zu folgen.

 

Entsprechend den Ausweisungen des Bebauungsplanes 91 erhält die Straße eine Asphaltfahrbahnbreite von 4,10 m und einen ca. 1,40 m breiten überfahrbaren höhengleichen Pflasterstreifen, in Summe eine Verkehrsfläche von 5,50 m Breite. Lediglich die Beschilderung des Einfahrtsverbotes soll auf Anliegervorschlag weiter Richtung Rheindeich verschoben werden, damit alle Anlieger in diesem Abschnitt auf kurzem Wege von der Ilvericher Straße zu ihren Grundstücken kommen können. Dem Wunsch, die Straße abzubinden, kann nicht gefolgt werden. Grundsätzlich muss sich der Ausbau der Straße am gültigen Bebauungsplan Nr. 91 orientieren, der eine uneingeschränkte Durchlässigkeit der Straße vorsieht. Nicht nur die direkten Anwohner eines Straßenabschnittes müssen den im Bebauungsplan definierten städtebaulichen Zielen vertrauen können. Weiterhin sind Straßenabschnitte, die keine Wendemöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorsehen, aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich zu vermeiden, wenn entsprechende Alternativen vorhanden sind. Da der Wunsch nach Abbindung vielfach auch anderenorts geäußert wird, müssen objektiv nachvollziehbare Gründe für eine Abpollerung ohne Wendemöglichkeit vorliegen. In Anbetracht der zu erwartenden geringen Verkehrsmengen und der Nachteile für die Verkehrssicherheit - insbesondere für Radfahrer und Fußgänger angesichts rückwärts fahrender Fahrzeuge - ist kein objektiv nachvollziehbarer Grund erkennbar, warum an dieser Stelle so verfahren werden soll.

 

Die sich auf diesen Abschnitt beziehende Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 23.10.2014 zum Ausbau der Straße „Rheindamm“ ist damit im Ausschuss behandelt.

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 48.000,00 €

Kosten Beleuchtung: 3.000,00 €

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Sanierungskosten für die Verkehrsflächen gesamt: 642.000,00 €

Kosten für die Straßenbeleuchtung: 9.000,00 €

 

Davon sind beitragsfähig:

 

Abschnitte 1 bis 3:      Straße und Gehweg zu 70 % nach § 8 KAG

                                   Beleuchtung zu 70 % nach § 8 KAG

Abschnitt 4:                Straße und Gehweg zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

                                   Beleuchtung zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010 „Straßen, Wege, Plätze“ beim PSP-Element 7.120.01603.710.001-7852 0000 vorhanden.

Die Mittel für die Beleuchtung sind beim Produkt 120 541 020 „Straßenbeleuchtung“ beim PSP-Element 7.120.01031.710.001-7852 0000 bereitgestellt.

 

 


Alternativen:

 

Die im Sachverhalt näher beschriebene neue Ausbauplanung berücksichtigt Änderungen aufgrund der Anregungen aus der Bürgeranhörung, den Bürgeranträgen sowie dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU & Bündnis 90/Die Grünen vom 20.8.2014 soweit diese fachlich und rechtlich vertretbar sind.