Stadt Meerbusch
Aufgabe und Grundlagen
Fortschreibung des
Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf
Entwurf des neuen
Regionalplanes, Stand August 2014
Aufgabe und Grundlagen
Der Regionalplan dient als Raumordnungsplan der Abwägung und Konkretisierung der Ziele für die Region. Er nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen Aufgaben und Zielen der Landesplanung und der kommunalen Planung ein. Der Planungsmaßstab ist somit sehr groß, für den Regionalplan Düsseldorf gilt 1:50.000. Der Regionalplan wird für einen Planungszeitraum von ca. 15 - 20 Jahre aufgestellt.
Die im Raumordnungsgesetz (ROG) definierten
Grundsätze und Ziele der Raumordnung sind bei der Aufstellung des Regionalplans
im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen bzw. zu beachten:
·
In
seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle,
wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Dabei ist
die nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern,
·
(...).
Demographischen, wirtschaftlichen, sozialen sowie anderen strukturverändemden
Herausforderungen ist Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf den Rückgang und
den Zuwachs von Bevölkerung und Arbeitsplätzen (...).
·
Die
Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf
vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte
auszurichten. (...)
·
Die
Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen. (...)
·
Die
Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge,
insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der
Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von
Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten;
(...). Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Innenstädte
und örtlichen Zentren
als
zentrale Versorgungsbereiche zu sichern.“
Ziel des in Aufstellung befindlichen
Regionalplanes ist es somit, die Siedlungsbereiche nachhaltig zu entwickeln und
den Freiraum zu schützen.
Mit Beschluss des Regionalplanes durch
den Regionalrat sind die dargestellten Flächen u.a. auch die Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) unter Beachtung der raumordnerischen Anforderungen der
Rahmen, in dem Siedlungsentwicklung innerhalb des Planungszeitraumes
stattfinden kann. Die Ausweisung andere,
neuer Flächen innerhalb des Planungszeitraumes im Regionalplan, die nicht
bedarfsorientiert nachgewiesen werden können und sich in die Siedlungstruktur
einfügen, hat kaum Aussicht auf Erfolg.
Bisherige
Verfahrensschritte
2010 ist der Planungsprozess vom
Regionalrat durch ein Startschusspapier angestoßen worden und in einer
Auftaktveranstaltung gemeinsam mit den Landräten, Oberbürgermeistern,
Bürgermeistern und anderen regionalen Akteuren über Strategien einer
zukünftigen Regionalentwicklung und über die Fortschreibung des Regionalplans diskutiert
worden.
2011 wurden wurden Leitlinienvorschläge
für die Regionalplanfortschreibung erarbeitet. Diese sind vom Regionalrat
zunächst als Arbeitsentwurf beschlossen worden. Im Anschluss hatten die Träger
öffentlicher Belange bzw. Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände)
sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Leitlinien Anregungen
vorzutragen.
2012 ist der Vorentwurf des
Regionalplanes im Rahmen einer informellen Vorbeteiligung an die Kommunen mit
der Bitte um Stellungnahme versandt worden.
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften der Stadt Meerbusch hat am 05.07.2012 erstmals über die
Entwicklungspotentiale für den neuen Regionalplan beraten und entschieden. Die
beschlossenen Zielvorstellungen der Stadt Meerbusch wurden der Bezirksregierung
mitgeteilt.
Mitte Mai 2014 wurde der erste Entwurf
des Regionalplans für die Beratungen im Regionalrat vorgestellt. Dieser vom
Regionalrat beschlossene Entwurf
enthielt noch keinen Umweltbericht.
Am 18.09.2014 hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss
für den Regionalplan Düsseldorf einschließlich Umweltbericht gefasst und die
Bezirksregierung Düsseldorf damit beauftragt, die entsprechenden
Beteiligungsprozesse einzuleiten.
Der Entwurf des Regionalplans
Düsseldorf sowie die Begründung und der zugehörige Umweltbericht befindet sich
nun in der Offenlage.
Eine Stellungnahme zum Entwurf des
Regionalplans Düsseldorf, zur Begründung und zum Umweltbericht ist bis
spätestens zum 31. März 2015 der Bezirksregierung mitzuteilen.
Inhalte und
Ziele Regionalplan Düsseldorf
Die geplanten neuen Vorgaben des neuen
Regionalplanes ersetzen bzw. ergänzen die bisherigen Ziele und Grundsätze des Gebietsentwicklungsplanes aus dem Jahr
1999, insbesondere:
-
Vorrangige Siedlungsentwicklung der Eigenbedarfsentwicklung innerhalb
der Siedlungsbereiche (Reserveflächenaktivierung innerhalb der
Stadtteile/Innenentwicklung)
- Konzentration der
Flächenbereitstellung für neu darzustellende Siedlungsflächen am
schienengebunden öffentlichen Nahverkehr
-
Stärkung des Wirtschaftsstandorte durch Darstellung überregionaler
Gewerbeflächen.
Damit unterstützt die Zielsetzung die
dezentrale Ausrichtung der Stadtteile Meerbuschs und eine nachhaltige,
behutsame und kompakte Siedlungsentwicklung in den einzelnen Ortslagen.
Durch die Konzentration der
Siedlungsentwicklung auf die größeren Stadtteile soll eine verkehrsvermeidende
und flächensparende Zuordnung von Wohnungen und Arbeitsplätzen und anderen
räumlichen Funktionen entstehen. Die Allgemeinen Siedlungsbereiche sind dort
verortet, wo ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten
Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen besteht. Die Bereiche für
gewerbliche Nutzungen schließen an bestehenden Siedlungsnutzungen an und bieten
Raum für emittierende Betriebe.
Die Konzentration der
Siedlungsentwicklung in diesen Bereichen trägt dazu bei, Zersiedlung zu
verhindern, Wege zur Versorgung und zur Arbeit möglichst kurz zu halten und
eine langfristig finanziell tragfähige Infrastrukturausstattung vorzuhalten,
damit dauerhaft die Daseinsvorsorge gesichert wird. Diese Zielsetzung ist vor
allem vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wichtig.
Allgemeine
Trends, Aufgaben für die Stadtentwicklung in Meerbusch
Der allgemeine Trend in der Bautätigkeit
zeigt, dass die Aktivität im Wohnungsbau sowohl im Mehrfamilienhausbereich seit
Mitte/Ende der 90er Jahre, als auch im Einfamilienhausbereich seit 2004
zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist grundsätzlich in allen Kreisen und
kreisfreien Städten des Planungsraumes zu beobachten.
Insgesamt stellt grundsätzlich die an die Alterung der Bevölkerung
angelegte Verschiebung zu kleineren Haushaltsgrößen den Haupttrend für die
nächsten 10 bis 20 Jahre dar. Dieser Trend wird sich aufgrund der schon
bestehenden demographischen Entwicklung nicht verhindern lassen und ist hier
von großer Bedeutung. Die stärksten Konsequenzen dieses Trends werden den
Wohnungsmarkt betreffen, in dem vor allem mit einem Rückgang im
Einfamilienhausbau zu rechnen ist, während im Geschosswohnungsbau zwar keine
180° Kehrtwende, aber eine deutliche Erholung und auch wieder weitere Zuwächse
zu erwarten sind. Zudem wird die Bautätigkeit sich stärker in zentraleren
Bereichen abspielen, da die Stadt-Umland- Wanderung weiter abnimmt. Da die
Stadt-Umland-Wanderung bisher überwiegend von der Nachfrage der
Familien-Haushalte nach Einfamilienhäusern getragen wurde, ist anzunehmen, dass
sie zukünftig an Bedeutung verlieren wird, da diese Haushaltsgruppe abnimmt.
Die Haushaltsgruppen der jungen und alten Ein- und Zweipersonenhaushalte werden
dagegen zunehmen. Diese Haushaltsgruppen fragen aufgrund von verschiedenen
Ansprüchen an das Wohnumfeld, Infrastruktur und modernen Lebensstilmodellen
größtenteils Wohnungen an bevorzugten Standorten in den Großstädten nach.
Neben dem starken Anwachsen von kleinen Haushalten entsteht aber auch
ein Bedarf aufgrund der weiterhin zu erwartenden Zuwanderung von Menschen in
unsere Region vor allem in die Stadt Düsseldorf und deren näheren Umgebung.
Seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass aufgrund einer Vielzahl von
Faktoren, Städte wie Düsseldorf, Köln, Münster oder auch Bonn einen sehr hohen
Zuzug von meist jungen Menschen erfahren. Auch wenn aufgrund der natürlichen
Bevölkerungsentwicklung in der Region eher mit einem Rückgang der Bevölkerung
gerechnet werden muss, kann dieser Zuzug in prosperierende urbanere Zentren
diesen Rückgang zum Teil ausgleichen. Vor dem Hintergrund der in Düsseldorf
u.a. wegen fehlenden Entwicklungsflächen nur in Maßen stattfindenden
Wohnungsbautätigkeit, ist eine Verknappung des Wohnraumes in Düsseldorf in den
nächsten Jahren wahrscheinlich.
Für Teile der Eigenheimbestände der 1950er bis 1970er Jahre wird sich
die Nachfragesituation infolge der demografisch bedingten Schrumpfung der
Bevölkerung und veränderter Nachfrage zugunsten stärker verdichteter Räume
deutlich verschlechtern. Ältere Eigenheimgebiete in aus demographischer und
wirtschaftlicher Sicht problematischeren Stadtquartieren und an weniger
attraktiven Standorten innerhalb des gemeindlichen Siedlungsgefüges werden ab
einer gewissen Schwelle von Leerstand und Unternutzung zunehmend auch die
Infrastrukturversorgung dieser Gebiete gefährden. Auch die bauliche
Erscheinungsform und Grundrissgestaltung vieler Eigenheime aus den 1950er bis
1970er Jahren entsprechen modernen Wohnbedürfnissen nur bedingt, zudem ist die
bauliche Substanz in energetischer Hinsicht meist unzureichend.
Die Qualifizierung von Wohngebieten, deren Marktgängigkeit gefährdet
ist, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass gebrauchte Immobilien als
adäquate Alternative zum Neubau bestehen können. Stadtumbau, der sich bislang
nur auf den Geschosswohnungsbau bezogen hat, wird in Zukunft daher auch in
Einfamilienhausgebieten der Nachkriegsepoche ein relevantes Aufgabenfeld der
Städte und Gemeinden werden.
Für die Stadt- und Siedlungsenwicklung
in Meerbusch in den kommenden Jahren ergeben sich hieraus vielfältige Aufgaben.
Ziel der Stadt ist es, auch zukünftig die Einwohnerzahl konstant zu halten. Der
Abnahme der Wohnbevölkerung insbesondere aufgrund des demographischen Wandels
kann u. a. planerisch entgegengewirkt werden, um zum einen die technische und
soziale Infrastruktur weiterhin auslasten zu können, um steigende Infrastrukturkosten zu vermeiden, zum anderen
aber auch, um eine lebendige Stadtstruktur zu halten, die hohe Aufenthalt- und
Identifiaktionssfunktionen für die Einwohner schafft und sowohl den
Bedürfnissen der älteren Bevölkerung als auch Familien Rechnung trägt. Dies
kann durch eine behutsame Weiterentwicklung und Qualifizierung der Siedlungs-
und Flächenpotenziale in den Stadtteilen erfolgen, aber auch durch eine
vorausschauende Flächenpolitik, um auf kommende Entwicklungen und Nachfragen in
der Zukunft insbesondere im Hinblick auf
die Nähe zu Düsseldorf flexibel reagieren zu können.
Wesentliche
neue Potenziale des Regionalplan Düsseldorf für die Stadt Meerbusch
Siedlungsflächen
Der Stadt Meerbusch wird ein lokaler Bedarf von 2200 WE bis ca. zum
Jahre 2035 errechnet und planerisch im Regionalplanentwurf gesichert.
Neben den Flächen für die Wohnbauentwicklung aus dem eigenen Bedarf
heraus, zeigt der vorliegende Entwurf zusätzliche Flächenpotenziale für Wohnen
am schienengebundenen Nahverkehr auf.
Die Stadt Düsseldorf kann ihre prognostizierte Nachfrage nach Bauland
auf dem eigenen Stadtgebiet nicht mehr darstellen. Um der Nachfrage in der Region
dennoch Rechnung tragen zu können, hat die Bezirksregierung deshalb Flächen in
den angrenzenden Nachbarkommunen untersucht und nach Standortqualitäten
gerankt. In der Stadt Meerbusch werden gute Standortqualitäten bei den Flächen
nördlich der Stadtbahnhaltestelle Bovert, entlang der Stadtbahntrasse und im
nördlichen Bereich, entlang der Stadtbahntrasse zwischen den Haltestellen
Hoterheide und Kamperweg am Kalverdonksweg gesehen.
Aus dieser „In und Um Düsseldorf“-Betrachtung können zusätzlich Flächen
für rechnerisch 2100 WE gesichert werden (bei einer durchschnittlichen
Realisierungsdichte von 35 EW/ha). Die entwickelten Annahmen über
durchschnittliche Realisierungsdichten wurden von der Regionalplanungsbehörde
nicht als Ziel formuliert, sondern dazu entwickelt, die bestehenden und die neu
darzustellenden ASB-Reserven in ihrer Nutzbarkeit zu beziffern. Die gewählte
Dichtekategorie - hier für mittelgroße Städte - soll dem demographischen Wandel
und die damit einhergehenden Abnahme der Wohnbevölkerung Rechnung tragen:
Negative Folgen der Prozesse für den städtischen Haushalt und die Einwohner
sollen durch eine städtebauliche Dichte abgemildert werden. Durch dichteres
Bauen ist grundsätzlich eine bessere Auslastung, sowohl von technischer als
auch sozialer Infrastruktur möglich, was ökonomisch sinnvoll ist. Die
Ausgestaltung und zu realisierende Dichte liegt aber in der Planungshoheit der
Kommune.
Mit Beschluss des Ausschusses für Planung
und Liegenschaften vom 5. Juli 2012 sollten die ‚In- und Um Düsseldorf’
beschriebenen Flächen aus dem Regionalplanentwurf herausgenommen werden. Die
Bezirksregierung ist dieser Anregung nicht gefolgt.
Zur weiteren Stabilisierung der Meerbuscher Bevölkerungsstruktur und im
Sinne eines anpassungsfähigen „reagieren können“ sollten die von der
Bezirksregierung aufgezeigten Flächenreserven am öffentlichen schienengebunden
Nahverkehr im Regionalplan dargestellt werden.
Eine Darstellung und Bestätigung dieser
potenziellen Entwicklungsflächen ist aus gesamtstädtischer Sicht und aus
städtebaulichen Gründen notwendig, da trotz komplexer Bedarfsberechnung der
langfristig bestehende - also über 20 Jahren hinausgehende - Bedarf nicht mit
hinreichender Sicherheit kalkuliert werden kann.
Der Nutzungsdruck auf den Raum ist in der
Region Düsseldorf sehr hoch und es ist wichtig, dass auch sehr langfristig
Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung im Anschluss an den bestehenden
Siedlungsraum erhalten bleiben. Städtebaulich sinnvolle Reserveflächen halten
eine solche Flexibilität und Entwicklungsmöglichkeit offen. Deshalb ist es
wichtig, dieser Unsicherheit mit einer planerischen Darstellung zu begegnen,
die Entwicklungsoptionen für gute Standorte für die weitere Zukunft offenhält.
Außerdem bieten sich dabei die Flächen für „In und Um Düsseldorf – von ihrer
Standorteignung her – wenn andere oder bestehende ASB-Potentiale aus bisher
nicht ersichtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können und weiter
als Freiraum dargestellt werden, an. Ob und wann diese Flächenpotenziale
entwickelt werden, kann und muss derzeit nicht bestimmt werden. Es liegt hier in der alleinigen
Entscheidung des Rates der Stadt Meerbusch, ob, wann und wie diese Flächen zu
entwickeln sind.
Aus fachlicher und städtebaulicher Sicht
ist bezogen auf die Lage der neuen Siedlungsflächen an den Ortsrändern im
Übergang zur freien Landschaft jeweils eine differenzierte Bebauungsstruktur
mit einer überwiegend geringeren Dichte, als von der Regionalplanungsbehörde zu
Grunde gelegt, zu erwarten. Demgemäß stehen nach ersten städtebaulichen
Überlegungen zu einer möglichen Entwicklung der ‚In- und Um Düsseldorf’ -
Flächen 500 WE den angenommenen Flächenpotentialen durch die Bezirksregierung
von 2100 WE gegenüber. Ob und inwieweit hier in Abhängigkeit zukünftiger
Entwicklungen Dichteanpassungen vorgenommen werden müssen bleibt abzuwarten.
Im Zeitraum zwischen 1995 und 2013 hat die
Stadt Meerbusch Siedlungs- und Verkehrsfläche in einer Größenordung vom ca. 340
ha (+ 5,3 %) gebraucht (Anlage Datenblatt, Vergleichsdaten der Städte und Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf,
Datenmosaik 2014 Nr. 31, Oktober 2014). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
der Gebrauch dieser Flächen sich nicht in Gänze auf eine Inanspruchnahme von
Freiraum bezieht. Vor allem die bisherige Nutzung von Siedlungsflächen im
Innenbereich, also die Innenentwicklung fließt hierbei ebenfalls ein und auch
bspw. der Neubau der A44 wurde mit eingerechnet. Im gleichen Zeitraum ist die
Einwohneranzahl nicht gewachsen , sondern mit Schwankungen stabil geblieben.
Gewerbeflächen
Ein
weiterer wesentlicher Aspekt in den Flächendarstellungen ist das Angebot,
gemeinsam mit Krefeld ein interkommunales Gewerbegebiet westlich des
Gewerbegebietes Mollsfeld-West, entlang der Autobahn A 44 zu entwickeln. Die
Bezirksregierung attestiert hier eine sehr hohe Lagegunst, die direkte
Anbindung an die Autobahn, keine naturschutzrechtlichen Restriktionen, bei
einer Größenordnung, die über den örtlichen Bedarf hinaus, auch Angebote für
den überregionalen Markt machen kann.
Die Verwaltung hat zu den oben benannten
Themen entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitetet. Behandelt werden darüber
hinaus auch die Fragen nach einem gesteuerten Retentionsraum im Ilvericher
Bruch, dem Fluglärm oder die Lage Regionaler Grünzüge.
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung
die getroffenen Zielsetzungen des Regionalrates. Gleichwohl bringt die Stadt
Meerbusch Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Regionalplanes vor, um die
Inhalte so zu gestalten, dass der Plan nicht nur von der Regionalplanung, sondern
auch von der Stadt als Entwicklungskonzept für die Region getragen werden kann.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin