Betreff
Neuer Regionalplan
Stadt Meerbusch
Aufgabe und Grundlagen
Vorlage
FB4/0048/2014
Art
Informationsvorlage

Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf

Entwurf des neuen Regionalplanes, Stand August 2014

 

Aufgabe und Grundlagen

 

Der Regionalplan dient als Raumordnungsplan der Abwägung und Konkretisierung der Ziele für die Region. Er nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen Aufgaben und Zielen der Landesplanung und der kommunalen Planung ein. Der Planungsmaßstab ist somit sehr groß, für den Regionalplan Düsseldorf gilt 1:50.000. Der Regionalplan wird für einen Planungszeitraum von ca. 15 - 20 Jahre aufgestellt.

 

 

Die im Raumordnungsgesetz (ROG) definierten Grundsätze und Ziele der Raumordnung sind bei der Aufstellung des Regionalplans im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen bzw. zu beachten:

 

 

·         In seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Dabei ist die nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern,

 

·         (...). Demographischen, wirtschaftlichen, sozialen sowie anderen strukturverändemden Herausforderungen ist Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf den Rückgang und den Zuwachs von Bevölkerung und Arbeitsplätzen (...).

 

·         Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten. (...)

 

·         Die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen. (...)

 

·         Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten; (...). Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche zu sichern.“

 

Ziel des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes ist es somit, die Siedlungsbereiche nachhaltig zu entwickeln und den Freiraum zu schützen.

 

Mit Beschluss des Regionalplanes durch den Regionalrat sind die dargestellten Flächen u.a. auch die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) unter Beachtung der raumordnerischen Anforderungen der Rahmen, in dem Siedlungsentwicklung innerhalb des Planungszeitraumes stattfinden kann.  Die Ausweisung andere, neuer Flächen innerhalb des Planungszeitraumes im Regionalplan, die nicht bedarfsorientiert nachgewiesen werden können und sich in die Siedlungstruktur einfügen, hat kaum Aussicht auf Erfolg. 

 

 

Bisherige Verfahrensschritte

 

2010 ist der Planungsprozess vom Regionalrat durch ein Startschusspapier angestoßen worden und in einer Auftaktveranstaltung gemeinsam mit den Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und anderen regionalen Akteuren über Strategien einer zukünftigen Regionalentwicklung und über die Fortschreibung des Regionalplans diskutiert worden.

 

2011 wurden wurden Leitlinienvorschläge für die Regionalplanfortschreibung erarbeitet. Diese sind vom Regionalrat zunächst als Arbeitsentwurf beschlossen worden. Im Anschluss hatten die Träger öffentlicher Belange bzw. Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände) sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Leitlinien Anregungen vorzutragen.

2012 ist der Vorentwurf des Regionalplanes im Rahmen einer informellen Vorbeteiligung an die Kommunen mit der Bitte um Stellungnahme versandt worden.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch hat am 05.07.2012 erstmals über die Entwicklungspotentiale für den neuen Regionalplan beraten und entschieden. Die beschlossenen Zielvorstellungen der Stadt Meerbusch wurden der Bezirksregierung mitgeteilt.

 

Mitte Mai 2014 wurde der erste Entwurf des Regionalplans für die Beratungen im Regionalrat vorgestellt. Dieser vom Regionalrat  beschlossene Entwurf enthielt noch keinen Umweltbericht.

 

Am 18.09.2014 hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan Düsseldorf einschließlich Umweltbericht gefasst und die Bezirksregierung Düsseldorf damit beauftragt, die entsprechenden Beteiligungsprozesse einzuleiten.

Der Entwurf des Regionalplans Düsseldorf sowie die Begründung und der zugehörige Umweltbericht befindet sich nun in der Offenlage.

Eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf, zur Begründung und zum Umweltbericht ist bis spätestens zum 31. März 2015 der Bezirksregierung mitzuteilen.

 

 

Inhalte und Ziele Regionalplan Düsseldorf

 

Die geplanten neuen Vorgaben des neuen Regionalplanes ersetzen bzw. ergänzen die bisherigen Ziele und Grundsätze  des Gebietsentwicklungsplanes aus dem Jahr 1999, insbesondere:

 

-  Vorrangige Siedlungsentwicklung der Eigenbedarfsentwicklung innerhalb der Siedlungsbereiche (Reserveflächenaktivierung innerhalb der Stadtteile/Innenentwicklung)

- Konzentration der Flächenbereitstellung für neu darzustellende Siedlungsflächen am schienengebunden öffentlichen Nahverkehr

-  Stärkung des Wirtschaftsstandorte durch Darstellung überregionaler Gewerbeflächen.

 

 

Damit unterstützt die Zielsetzung die dezentrale Ausrichtung der Stadtteile Meerbuschs und eine nachhaltige, behutsame und kompakte Siedlungsentwicklung in den einzelnen Ortslagen.

 

Durch die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die größeren Stadtteile soll eine verkehrsvermeidende und flächensparende Zuordnung von Wohnungen und Arbeitsplätzen und anderen räumlichen Funktionen entstehen. Die Allgemeinen Siedlungsbereiche sind dort verortet, wo ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen besteht. Die Bereiche für gewerbliche Nutzungen schließen an bestehenden Siedlungsnutzungen an und bieten Raum für emittierende Betriebe.

 

Die Konzentration der Siedlungsentwicklung in diesen Bereichen trägt dazu bei, Zersiedlung zu verhindern, Wege zur Versorgung und zur Arbeit möglichst kurz zu halten und eine langfristig finanziell tragfähige Infrastrukturausstattung vorzuhalten, damit dauerhaft die Daseinsvorsorge gesichert wird. Diese Zielsetzung ist vor allem vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wichtig.

 

 

 

Allgemeine Trends, Aufgaben für die Stadtentwicklung in Meerbusch

 

Der allgemeine Trend in der Bautätigkeit zeigt, dass die Aktivität im Wohnungsbau sowohl im Mehrfamilienhausbereich seit Mitte/Ende der 90er Jahre, als auch im Einfamilienhausbereich seit 2004 zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist grundsätzlich in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Planungsraumes zu beobachten.

 

Insgesamt stellt grundsätzlich die an die Alterung der Bevölkerung angelegte Verschiebung zu kleineren Haushaltsgrößen den Haupttrend für die nächsten 10 bis 20 Jahre dar. Dieser Trend wird sich aufgrund der schon bestehenden demographischen Entwicklung nicht verhindern lassen und ist hier von großer Bedeutung. Die stärksten Konsequenzen dieses Trends werden den Wohnungsmarkt betreffen, in dem vor allem mit einem Rückgang im Einfamilienhausbau zu rechnen ist, während im Geschosswohnungsbau zwar keine 180° Kehrtwende, aber eine deutliche Erholung und auch wieder weitere Zuwächse zu erwarten sind. Zudem wird die Bautätigkeit sich stärker in zentraleren Bereichen abspielen, da die Stadt-Umland- Wanderung weiter abnimmt. Da die Stadt-Umland-Wanderung bisher überwiegend von der Nachfrage der Familien-Haushalte nach Einfamilienhäusern getragen wurde, ist anzunehmen, dass sie zukünftig an Bedeutung verlieren wird, da diese Haushaltsgruppe abnimmt. Die Haushaltsgruppen der jungen und alten Ein- und Zweipersonenhaushalte werden dagegen zunehmen. Diese Haushaltsgruppen fragen aufgrund von verschiedenen Ansprüchen an das Wohnumfeld, Infrastruktur und modernen Lebensstilmodellen größtenteils Wohnungen an bevorzugten Standorten in den Großstädten nach.

 

Neben dem starken Anwachsen von kleinen Haushalten entsteht aber auch ein Bedarf aufgrund der weiterhin zu erwartenden Zuwanderung von Menschen in unsere Region vor allem in die Stadt Düsseldorf und deren näheren Umgebung. Seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, Städte wie Düsseldorf, Köln, Münster oder auch Bonn einen sehr hohen Zuzug von meist jungen Menschen erfahren. Auch wenn aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung in der Region eher mit einem Rückgang der Bevölkerung gerechnet werden muss, kann dieser Zuzug in prosperierende urbanere Zentren diesen Rückgang zum Teil ausgleichen. Vor dem Hintergrund der in Düsseldorf u.a. wegen fehlenden Entwicklungsflächen nur in Maßen stattfindenden Wohnungsbautätigkeit, ist eine Verknappung des Wohnraumes in Düsseldorf in den nächsten Jahren wahrscheinlich.

 

Für Teile der Eigenheimbestände der 1950er bis 1970er Jahre wird sich die Nachfragesituation infolge der demografisch bedingten Schrumpfung der Bevölkerung und veränderter Nachfrage zugunsten stärker verdichteter Räume deutlich verschlechtern. Ältere Eigenheimgebiete in aus demographischer und wirtschaftlicher Sicht problematischeren Stadtquartieren und an weniger attraktiven Standorten innerhalb des gemeindlichen Siedlungsgefüges werden ab einer gewissen Schwelle von Leerstand und Unternutzung zunehmend auch die Infrastrukturversorgung dieser Gebiete gefährden. Auch die bauliche Erscheinungsform und Grundrissgestaltung vieler Eigenheime aus den 1950er bis 1970er Jahren entsprechen modernen Wohnbedürfnissen nur bedingt, zudem ist die bauliche Substanz in energetischer Hinsicht meist unzureichend.

 

Die Qualifizierung von Wohngebieten, deren Marktgängigkeit gefährdet ist, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass gebrauchte Immobilien als adäquate Alternative zum Neubau bestehen können. Stadtumbau, der sich bislang nur auf den Geschosswohnungsbau bezogen hat, wird in Zukunft daher auch in Einfamilienhausgebieten der Nachkriegsepoche ein relevantes Aufgabenfeld der Städte und Gemeinden werden.

 

Für die Stadt- und Siedlungsenwicklung in Meerbusch in den kommenden Jahren ergeben sich hieraus vielfältige Aufgaben. Ziel der Stadt ist es, auch zukünftig die Einwohnerzahl konstant zu halten. Der Abnahme der Wohnbevölkerung insbesondere aufgrund des demographischen Wandels kann u. a. planerisch entgegengewirkt werden, um zum einen die technische und soziale Infrastruktur weiterhin auslasten zu können, um steigende  Infrastrukturkosten zu vermeiden, zum anderen aber auch, um eine lebendige Stadtstruktur zu halten, die hohe Aufenthalt- und Identifiaktionssfunktionen für die Einwohner schafft und sowohl den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung als auch Familien Rechnung trägt. Dies kann durch eine behutsame Weiterentwicklung und Qualifizierung der Siedlungs- und Flächenpotenziale in den Stadtteilen erfolgen, aber auch durch eine vorausschauende Flächenpolitik, um auf kommende Entwicklungen und Nachfragen in der Zukunft  insbesondere im Hinblick auf die Nähe zu Düsseldorf flexibel reagieren zu können.

 

 

Wesentliche neue Potenziale des Regionalplan Düsseldorf für die Stadt Meerbusch

Siedlungsflächen

 

Der Stadt Meerbusch wird ein lokaler Bedarf von 2200 WE bis ca. zum Jahre 2035 errechnet und planerisch im Regionalplanentwurf gesichert.

Neben den Flächen für die Wohnbauentwicklung aus dem eigenen Bedarf heraus, zeigt der vorliegende Entwurf zusätzliche Flächenpotenziale für Wohnen am schienengebundenen Nahverkehr auf.

 

Die Stadt Düsseldorf kann ihre prognostizierte Nachfrage nach Bauland auf dem eigenen Stadtgebiet nicht mehr darstellen. Um der Nachfrage in der Region dennoch Rechnung tragen zu können, hat die Bezirksregierung deshalb Flächen in den angrenzenden Nachbarkommunen untersucht und nach Standortqualitäten gerankt. In der Stadt Meerbusch werden gute Standortqualitäten bei den Flächen nördlich der Stadtbahnhaltestelle Bovert, entlang der Stadtbahntrasse und im nördlichen Bereich, entlang der Stadtbahntrasse zwischen den Haltestellen Hoterheide und Kamperweg am Kalverdonksweg gesehen.

 

Aus dieser „In und Um Düsseldorf“-Betrachtung können zusätzlich Flächen für rechnerisch 2100 WE gesichert werden (bei einer durchschnittlichen Realisierungsdichte von 35 EW/ha). Die entwickelten Annahmen über durchschnittliche Realisierungsdichten wurden von der Regionalplanungsbehörde nicht als Ziel formuliert, sondern dazu entwickelt, die bestehenden und die neu darzustellenden ASB-Reserven in ihrer Nutzbarkeit zu beziffern. Die gewählte Dichtekategorie - hier für mittelgroße Städte - soll dem demographischen Wandel und die damit einhergehenden Abnahme der Wohnbevölkerung Rechnung tragen: Negative Folgen der Prozesse für den städtischen Haushalt und die Einwohner sollen durch eine städtebauliche Dichte abgemildert werden. Durch dichteres Bauen ist grundsätzlich eine bessere Auslastung, sowohl von technischer als auch sozialer Infrastruktur möglich, was ökonomisch sinnvoll ist. Die Ausgestaltung und zu realisierende Dichte liegt aber in der Planungshoheit der Kommune.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Juli 2012 sollten die ‚In- und Um Düsseldorf’ beschriebenen Flächen aus dem Regionalplanentwurf herausgenommen werden. Die Bezirksregierung ist dieser Anregung nicht gefolgt.

 

Zur weiteren Stabilisierung der Meerbuscher Bevölkerungsstruktur und im Sinne eines anpassungsfähigen „reagieren können“ sollten die von der Bezirksregierung aufgezeigten Flächenreserven am öffentlichen schienengebunden Nahverkehr im Regionalplan dargestellt werden.

Eine Darstellung und Bestätigung dieser potenziellen Entwicklungsflächen ist aus gesamtstädtischer Sicht und aus städtebaulichen Gründen notwendig, da trotz komplexer Bedarfsberechnung der langfristig bestehende - also über 20 Jahren hinausgehende - Bedarf nicht mit hinreichender Sicherheit kalkuliert werden kann.

 

Der Nutzungsdruck auf den Raum ist in der Region Düsseldorf sehr hoch und es ist wichtig, dass auch sehr langfristig Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung im Anschluss an den bestehenden Siedlungsraum erhalten bleiben. Städtebaulich sinnvolle Reserveflächen halten eine solche Flexibilität und Entwicklungsmöglichkeit offen. Deshalb ist es wichtig, dieser Unsicherheit mit einer planerischen Darstellung zu begegnen, die Entwicklungsoptionen für gute Standorte für die weitere Zukunft offenhält. Außerdem bieten sich dabei die Flächen für „In und Um Düsseldorf – von ihrer Standorteignung her – wenn andere oder bestehende ASB-Potentiale aus bisher nicht ersichtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können und weiter als Freiraum dargestellt werden, an. Ob und wann diese Flächenpotenziale entwickelt werden, kann und muss derzeit nicht bestimmt werden. Es liegt hier in der alleinigen Entscheidung des Rates der Stadt Meerbusch, ob, wann und wie diese Flächen zu entwickeln sind.

 

Aus fachlicher und städtebaulicher Sicht ist bezogen auf die Lage der neuen Siedlungsflächen an den Ortsrändern im Übergang zur freien Landschaft jeweils eine differenzierte Bebauungsstruktur mit einer überwiegend geringeren Dichte, als von der Regionalplanungsbehörde zu Grunde gelegt, zu erwarten. Demgemäß stehen nach ersten städtebaulichen Überlegungen zu einer möglichen Entwicklung der ‚In- und Um Düsseldorf’ - Flächen 500 WE den angenommenen Flächenpotentialen durch die Bezirksregierung von 2100 WE gegenüber. Ob und inwieweit hier in Abhängigkeit zukünftiger Entwicklungen Dichteanpassungen vorgenommen werden müssen bleibt abzuwarten.

 

Im Zeitraum zwischen 1995 und 2013 hat die Stadt Meerbusch Siedlungs- und Verkehrsfläche in einer Größenordung vom ca. 340 ha (+ 5,3 %) gebraucht (Anlage Datenblatt, Vergleichsdaten der Städte und Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf, Datenmosaik 2014 Nr. 31, Oktober 2014). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Gebrauch dieser Flächen sich nicht in Gänze auf eine Inanspruchnahme von Freiraum bezieht. Vor allem die bisherige Nutzung von Siedlungsflächen im Innenbereich, also die Innenentwicklung fließt hierbei ebenfalls ein und auch bspw. der Neubau der A44 wurde mit eingerechnet. Im gleichen Zeitraum ist die Einwohneranzahl nicht gewachsen , sondern mit Schwankungen stabil geblieben.

 

 

 

 

 

 

Gewerbeflächen

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt in den Flächendarstellungen ist das Angebot, gemeinsam mit Krefeld ein interkommunales Gewerbegebiet westlich des Gewerbegebietes Mollsfeld-West, entlang der Autobahn A 44 zu entwickeln. Die Bezirksregierung attestiert hier eine sehr hohe Lagegunst, die direkte Anbindung an die Autobahn, keine naturschutzrechtlichen Restriktionen, bei einer Größenordnung, die über den örtlichen Bedarf hinaus, auch Angebote für den überregionalen Markt machen kann.

 

Die Verwaltung hat zu den oben benannten Themen entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitetet. Behandelt werden darüber hinaus auch die Fragen nach einem gesteuerten Retentionsraum im Ilvericher Bruch, dem Fluglärm oder die Lage Regionaler Grünzüge.

 

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die getroffenen Zielsetzungen des Regionalrates. Gleichwohl bringt die Stadt Meerbusch Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Regionalplanes vor, um die Inhalte so zu gestalten, dass der Plan nicht nur von der Regionalplanung, sondern auch von der Stadt als Entwicklungskonzept für die Region getragen werden kann.

 

 

 


 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin