Betreff
Grundsanierung der Straße "Kemperallee" in Meerbusch-Lank
Vorlage
FB5/0143/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der von ihm beschlossenen Ausbau- und Sanierungsplanung (Verwaltungsvorschlag, Anlage 2, Variante 1) eine Bürgeranhörung durchzuführen und deren Ergebnisse im Bau- und Umweltausschuss zur Fassung eines Ausbaubeschlusses wieder vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Die Kemperallee wurde ca. Ende der fünfziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts hergestellt und seitdem verkehrssicher unterhalten. Sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege und Bordsteinanlagen weisen mittlerweile starke Schäden auf. Immer wieder muss der städtische Bauhof Schlaglöcher ausbessern und Absenkungen beseitigen.

 

Bei der Kemperallee handelt es sich um eine bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (heutiges Baugesetzbuch) vorhandene Erschließungsanlage, für die keine Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu zahlen sind.

Alle weiteren Baumaßnahmen sind demnach nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) abzurechnen.

Das städtische Grundstück Kemperallee 4/Mühlenstraße 50 (Schule/Teloy-Mühle/Feuerwehr) wird, wie die übrigen Grundstücke, die eine Inanspruchnahmemöglichkeit von der ausgebauten Anlage aus haben, mit einem Beitrag nach § 8 KAG NRW belastet.

 

Die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 12) sehen für eine solche Anliegerstraße die Belastungsklasse Bk 1,0 – 3,2 mit einem frostfreien Aufbau von 50 cm vor. Vor diesem Hintergrund wurde zur Bauvorbereitung ein Baugrundgutachten beauftragt. Der vorhandene Aufbau weist eine Asphaltdeckschicht mit einer Stärke von ca. 4 – 6 cm und eine ca. 15-35 cm mächtige Schotter- / Schlacketragschicht auf. Die Gründungstiefe beträgt demnach nur ca. 40 cm. Diesem Umstand geschuldet, ist für einen nachhaltig funktionsfähigen Straßenaufbau ein Austausch der Oberbauschichten erforderlich. Da die Asphaltdeckschicht teerbelastet ist und deren Schadstoffe über Jahrzehnte in die darunterliegenden Schichten transportiert wurden, muss das betroffene Tragschichtmaterial in weiten Teilen als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

 

Variante 1 -Verwaltungsvorschlag-

 

1. Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Gehwege

 

Aufgrund der vorhandenen massiven Schadensbilder der Straße und der Gehwege und der mittelfristigen Abgängigkeit der Straßenbäume ergibt sich die grundlegende Notwendigkeit, die gesamte betroffene öffentliche Verkehrsfläche zu erneuern. Hiermit verbunden ist nunmehr die Chance, den Fahrbahnquerschnitt nach heutigen Gesichtspunkten im Rahmen des begrenzten zur Verfügung stehenden Straßenraumes neu aufzuteilen und die Nachteile im heutigen Bestand (vgl. Anlage 1) gegenüber der durch die Verwaltung entwickelten Überplanungen (Varianten 2, 3 und 4) zu beseitigen.

 

Unter Ausnutzung des vorhandenen Platzangebotes wurde der gegenüber der Schule liegende Gehweg mit einer durchgängig gut begehbaren Breite von ca. 1,90 m vorgesehen, die durch Baumbeete und Parkflächen gesäumt wird. Des Weiteren wird eine barrierefreie Haltestelle für den Schulbus im Bereich des Haupteinganges der Schule angelegt, so dass der Bus dort halten und der Kfz-Verkehr noch gefahrlos vorbeifahren kann. Diese Haltestelle kann zudem außerhalb der Schulzeiten von Vereinen, die in der Vergangenheit mehrfach mit dieser Bitte an die Verwaltung herangetreten sind, als Abfahrthaltestelle für Tagestouren genutzt werden.

 

Die vorhandenen herausnehmbaren Führungsgitter für die Schulwegsicherung bleiben erhalten, die Fahrbahn wird in diesem Bereich mit flachen Rampen um sechs Zentimeter aufgehöht. Die Funktion der Straße im Rahmen des Schützenfestes bleibt auf diese Weise unverändert.

 

Zur reibungslosen Abwicklung des Begegnungsverkehrs im Einmündungsbereich der Mühlenstraße wird die Fahrbahn in diesem Bereich aus dem Bestand verschwenkt, so dass sich hier eine günstigere Fahrkurve für die Feuerwehr, die Entsorgungsfahrzeuge und den Schulbusverkehr ergibt.

 

Die zum heutigen Zeitpunkt konisch zulaufende Fahrbahnbreite wird zukünftig durchgängig in einer Breite von 5,25 m vorgesehen. Hierdurch wird der Begegnungsfall Bus / PKW ermöglicht und eine Fahrbahnbreite mit ordnungsgemäß benutzbaren Gehwegbreiten erreicht.

 

Die regelkonforme Grunderneuerung erfolgt gemäß Tab. 6 RStO 2012 mit einem Aufbau von insgesamt 50 cm, bestehend aus:

  • 21 cm Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm bituminöser Tragschicht
  •   4 cm bituminöser Deckschicht.

 

Der Aufbau der Gehwege erfolgt mit einer Stärke von 40 cm in Platten- bzw. in den Einfahrten in Pflasterbauweise.

 

2. Erneuerung der Straßenbäume und des Begleitgrünes

 

Die in den 80er Jahren gepflanzten Bäume haben sich in den vorhandenen sehr kleinen und schmalen Baumbeeten nicht gut entwickelt und weisen aufgrund der schlechten Standortbedingungen Vitalitätsdefizite auf. Des Weiteren stehen diese partiell einer optimalen Straßenraumgestaltung zur Schulwegsicherung und zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Schulbus-, Entsorgungs- und Rettungsfahrverkehres im Wege. Analog zu den Überlegungen im Zuge der Grundsanierung der „Ossumer Straße“ schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen Bäume zu entfernen und 17 neue Bäume in nachhaltigen Baumscheiben nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) e. V. neu zu pflanzen.

 

Variante 2

 

In dieser Variante 2 (Anlage 3) mit einer partiellen Einengung der Gehwege und der Fahrbahn auf die Mindestmaße können Längsparkbuchten mit max. 12 öffentlichen Längsparkflächen vorgesehen werden. Im Übrigen sind sämtliche planerischen Merkmale aus Variante 1 übernommen worden. Von Seiten der Verwaltung werden die bestehenden Querungsmöglichkeiten, die im Bereich der Zufahrt zum Telekomgebäude und Hausnummer 11 mit rot-weißen Gittern gesichert sind, hinsichtlich deren Erfordernis zur Disposition gestellt. Für den Schulweg gibt es im Bereich der Fußgängerfurten an der Hauptstraße und der Mühlenstraße bereits ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten, so dass die vorhandenen Querungsmöglichkeiten entfallen könnten.

 

Variante 3

 

Diese Variante 3 (Anlage 4) unterscheidet sich von Variante 2 nur dahingehend, dass im Bereich der heutigen Fahrbahnquerungen für die Schulkinder auf 2 PKW-Längsparkplätze verzichtet wird. An diesen Stellen würden dann die eingangs angesprochenen Führungsgitter, wie heute im Bestand, wieder mit den in Variante 1 vorgesehenen Fahrbahnaufhöhungen eingebaut.

 

 

Die Straßenbeleuchtung wurde bereits in vergangenen Jahren erneuert und abgerechnet.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde der Hauptkanal bereits mittels Inliner instandgesetzt und die Hausanschlüsse dort, wo dies aufgrund von Schäden erforderlich war, erneuert.

 

Die Ausbauplanungen werden von der Verwaltung im Bau- und Umweltausschuss erläutert.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Straßen-und Gehwegfläche: ca. 360.000 €

Erneuerung Straßenbegleitgrün und Bäume: ca. 10.000 €

 

Voraussichtlich 70 % der Kosten sind nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand beitragsfähig nach

§ 8 KAG NRW.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2015 unter der Haushaltsstelle 7.120 014 24 – 7852 1000 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ zur Verfügung.

 

 


Alternativen:

a)    Beschluss von Variante 2 (Anlage 3), Ausbau mit 12 Parkplätzen, ansonsten wie Variante 1.

b)     Beschluss von Variante 3 (Anlage 4), wie Variante 2, jedoch mit Verzicht auf 2 Parkplätzen vor Hausnummer 11 und dem Telekomgebäude bei Beibehaltung der Querungsgitter für die Schüler.